Vertrag von Lissabon

Die Rechtsgrundlage der EU

Das Handeln und Wirken der Europäischen Union ist in Verträgen vereinbart, die von allen Mitgliedstaaten verhandelt und verabschiedet werden. Die aktuelle Vertragsgrundlage für die Europäische Union bildet der Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.

Mit diesem Vertrag wurden die bis dahin bestehenden Verträge auf die zukünftigen Herausforderungen einer veränderten EU angepasst. Daher wird der Vertrag auch oft Reformvertrag genannt.

Der Vertrag von Lissabon besteht aus:

  • dem Vertrag über die Europäische Union,
  • dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Nicht Vertragsbestandteil ist die Charta der Grundrechte, sie ist diesem aber gleichgestellt. 

Ziele des Vertrags von Lissabon

Ein demokratischeres und transparenteres Europa. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente sollen eine größere Rolle spielen und die Bürger sollen mehr Möglichkeiten haben, sich Gehör zu verschaffen. Transparenz soll auch auf der Zuständigkeitsebene geschaffen werden.

Ein effizienteres Europa mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln, d.h. schlanken und modernen Institutionen, mit erhöhter Handlungsfähigkeit in den Schwerpunktbereichen der heutigen EU - angepasst an 27 Mitgliedstaaten.

Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit. Die Charta der Grundrechte soll in das  europäische Primärrecht eingebunden werden und zum Schutz der europäischen Bürger sind neue Instrumente der Solidarität vorgesehen.

Eine Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumente der EU. Europa soll durch diesen Vertrag in den Beziehungen zu seinen internationalen Partnern eine klare Position einnehmen können. Wirtschaftliche, humanitäre, politische und diplomatische Stärken Europas sollen zur Förderung der europäischen Interessen und Werte weltweit nutzbar gemacht werden, wobei jedoch die besonderen außenpolitischen Interessen der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben sollen.

Weiterführende Links

tagesschau.de multimedia: Der Vertrag von Lissabon- was bleibt und was sich ändert (flash- Animation)

focus-Quiz: alles anders - alles besser?

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Die wichtigsten Neuerungen des Vertrags von Lissabon

  • Ein Ratspräsident übernimmt den Vorsitz im Rat der Staats- und Regierungschefs für zweieinhalb Jahre. Der hauptamtliche Präsident stärkt die Kontinuität des Handelns auf europäischer Ebene.
  • Ein „Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik" wird bestellt. Dieser führt den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und ist gleichzeitig als Vizepräsident der Kommission zuständig für die Außenpolitik. Die Funktionen des EU-Außenkommissars und des EU-Außenbeauftragten sind also in diesem neuen Amt gebündelt.
  • Mehrheitsentscheidungen mit der „doppelten Mehrheit" werden ab 2014 eingeführt. Es gilt allerdings eine Übergangszeit. Bis zum 31. März 2017 können Mitgliedstaaten bei Annahme eines Beschlusses mit qualifizierter Mehrheit beantragen, dass eine Abstimmung nach dem derzeit geltenden Stimmsystem des Nizza-Vertrags durchgeführt wird.
  • Das Prinzip der doppelten Mehrheit berücksichtigt die Gleichheit der Mitgliedsstaaten und die Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger. Beschlüsse erfordern demnach eine Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedsländer. Insgesamt müssen 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen.
  • Die Zahl der Kommissare wird ab 2014 auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten verringert.
  • Das Mitspracherecht der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren wird verbessert. Damit wird insbesondere das Subsidiaritätsprinzip gestärkt.
  • Das Europaparlament hat künftig 750 (bisher 785) Abgeordnete. Die Zahl der deutschen Abgeordneten sinkt von 99 auf 96. Das EU-Parlament entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über das EU-Budget.
  • Im Gesetzgebungsverfahren wird das Mitentscheidungsverfahren zum Regelfall. Damit ist das Europäische Parlament als Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger Europas gleichberechtigt gegenüber dem Ministerrat. Das Europaparlament entscheidet künftig auch gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt.
  • Erstmals erlaubt der EU-Vertrag offiziell den freiwilligen Austritt eines Staates – inoffiziell war dies schon bisher möglich. Beitrittswillige Staaten müssen die Werte der EU respektieren und sich verpflichten, diese zu fördern. Mit diesen Formulierungen wird Forderungen aus Frankreich und den Niederlanden nach strikteren Beitrittskriterien entsprochen.
  • Die Grundrechte-Charta wird durch einen verweisenden Artikel in den Mitgliedsländern rechtsverbindlich. Die Charta garantiert den EU-Bürgern Arbeits- und Sozialrechte, die sie beim EU-Gerichtshof einklagen können. Die Charta der Grundrechte ist zwar nicht Teil der Verträge, doch wird auf sie hingewiesen. Die Charta wird ausdrücklich anerkannt, sie hat „dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie die Verträge".  Ausnahmeregelungen gelten für Großbritannien und Polen.
  • Das Bürgerbegehren wird eingeführt. Wenn eine Million EU-Bürger per Unterschriftenliste zu einem bestimmten Problem ein Gesetz verlangen, muss die EU-Kommission tätig werden.
  • Als erweiterter Minderheitenschutz wurde die Weitergeltung des sogenannten Kompromiss von Ioannina vereinbart. Demnach werden die Verhandlungen im Rat für eine „angemessene Frist" fortgesetzt, wenn dies mindestens 21 Prozent der Mitgliedstaaten oder mindestens 26,25 Prozent der repräsentierten Bevölkerung (d. h. 75 Prozent der Mitgliedstaaten oder Bevölkerung für eine Sperrminorität) verlangen. Ab 1. April 2017 kommt der Kompromiss von Ioannina vereinfachend auch schon zur Anwendung, wenn mindestens 15,4 Prozent der Mitgliedstaaten oder mindestens 19,25 Prozent der repräsentierten Bevölkerung (d. h. 55 Prozent der Mitgliedstaaten oder Bevölkerung für die Bildung einer Sperrminorität) die Fortsetzung der Verhandlungen im Rat verlangen.
  • Die Bekämpfung des Klimawandels wird erstmals als ausdrückliches Ziel im Primärrecht erwähnt. Zudem werden an mehreren Stellen Vertragsklauseln zur Energiesolidarität eingefügt.
  • Eine stärkere Einbindung der nationalen Parlamente in den europäischen Gesetzgebungsprozess sowie die Einführung eines Klagerechts für nationale Parlamente vor dem Europäischen Gerichtshof.

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Der lange Weg zum Vertrag von Lissabon

Nach zähen Verhandlungen hatten die Staats- und Regierungschefs der Gemeinschaft am 19. Oktober 2007 Einigkeit über das neue Vertragswerk erzielt. Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die EU-Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister feierlich denVertrag von Lissabon". Nach der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten sollte der Reformvertrag ursprünglich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der Reformvertrag ersetzt die im Jahr 2005 gescheiterte EU-Verfassung und soll die Europäische Union mit ihren damals 27 Mitgliedern handlungsfähig halten.

In 26 EU-Mitgliedstaaten erfolgte eine Ratifizierung des Vertrags durch Abstimmung ihrer nationalen Parlamente. Irland ist der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem jegliche Änderung der EU-Verträge der Abstimmung durch ein Referendum bedarf. Der Reformvertrag wurde von Irland am 12. Juni 2008 in einem Referendum abgelehnt. Unabhängig von den Ereignissen in Irland verständigten sich die EU-Staaten darauf, den Ratifizierungsprozess fortzusetzen. So erfolgten auch nach dem Referendum weitere Ratifikationen.

Während des EU-Gipfels in Brüssel vom 11. -12. Dezember 2008 waren sich die EU-Staats- und Regierungschefs über mehrere Forderungen Irlands einig geworden. Im zweiten Anlauf hatte Irland am 3. Oktober 2009 dem Reformvertrag doch noch zugestimmt. Nachdem auch das tschechische Verfassungsgericht am 3. November die Klage von 17 Senatoren gegen den Lissabon-Vertrag abgewiesen hatte, konnte das EU-Reformwerk wie geplant am 1. Dezember 2009 in Kraft treten

Der Reformvertrag von Lissabon beendet die tiefe Krise der Gemeinschaft nach der gescheiterten EU-Verfassung. Er soll die Union nach der größten Erweiterung ihrer Geschichte seit 2004 von 15 auf 27, bzw. 28, Mitgliedsländer handlungsfähiger und demokratischer machen. Der Reformvertrag übernimmt wesentliche Elemente des alten Verfassungsvertragsentwurfs. Er sieht tief greifende Reformen der EU vor – sowohl bei den Institutionen und Verfahren als auch bei den Sachpolitiken wie etwa der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Justiz- und Innenpolitik oder der Klimaschutzpolitik.

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Rechtsgrundlagen der EU im Überblick

Verträge als Grundlage europäischer Politik
Das Handeln und Wirken der Europäischen Union ist in Verträgen vereinbart, die von allen Mitgliedstaaten verhandelt und verabschiedet werden. Dies beruht darauf, dass sich die Europäische Union auf den Grundsatz der Rechtstaatlichkeit stützt. Ein Vertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen EU-Mitgliedstaaten. In ihm sind die Zielsetzungen der EU, die für die EU-Institutionen geltenden Regeln, der Prozess der Entscheidungsfindung und die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten festgelegt. Seit der Gründung der EU wurden zahlreiche Verträge neu geschlossen, verändert und aktualisiert, um sie den Entwicklungen der Gesellschaft anzupassen. Im Folgenden werden die verschiedenen Rechtsgrundlagen der EU nach Aktualität vorgestellt.

Vertrag von Lissabon, Inkraftreten 1. Dezember 2009, ersetzt die bestehenden Verträge nicht, sondern passt sie den zukünftigen Herausvorderungen der veränderten EU an.

Vertrag von Nizza, Inkraftreten 1. Februar 2003, zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte. Mit dem Vertrag von Nizza bereitet sich die Europäische Union für die Aufnahme der Beitrittsländer vor. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hatten sich in Nizza im Jahre 2000 auf einen tragfähigen Kompromiss geeignet, der die Integrationsfähigkeit in der Union auch während der kommenden Erweiterungsphase erhält und die Legitimität ihrer Entscheidungen stärkt.

Vertrag von Amsterdam, Inkraftreten 1. Mai 1999 zur Revision der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht.

Vertrag von Maastricht, Inkraftreten 1. November 1993.

Römische Verträge - Vertrag zur Gründung der Europäischen Union, Inkraftreten 1. Januar 1958 (bestehend aus zwei Verträgen: Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft).

Zum Auftakt des Europäischen Rats von Nizza am 7. Dezember 2000 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert. Sie ist kein Bestandteil der Verträge, aber erstmals sind die auf Unionsebene geltenden Grundrechte umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt.

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Charta der Grundrechte

Der EU-Reformvertrag weist ausdrücklich auf die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union" hin, ohne dass sie selbst Vertragsbestandteil wäre. Am Vortag der Unterzeichnung des „Vertrages von Lissabon" hatten Vertreter der wichtigsten EU-Institutionen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Straßburg die Charta proklamiert und unterzeichnet. Das Europäische Parlament hat am 12. Dezember 2007 mit großer Mehrheit die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebilligt. Mit 477 Ja- zu 106 Nein-Stimmen wurde eine Änderung angenommen, in der die Abgeordneten eindringlich an Polen und das Vereinigte Königreich appellieren, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um doch noch zu einem Konsens über die uneingeschränkte Geltung der Charta zu kommen". Die Abgeordneten beauftragen somit den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, vor der Unterzeichnung des Reformvertrags, die Charta gemeinsam mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission feierlich zu verkünden.

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Weitere Informationen

Der Vertrag von Lissabon hebt die ehemalige Säulenstruktur auf

Durch den Vertrag von Lissabon wurde die bisherige komplizierte Säulenstruktur der EU aufgehoben. Er fasst die verschiedenen Verträge zu einem einheitlichen Vertragswerk zusammen. Die Europäische Gemeinschaft (EG) wird durchgängig in Europäische Union umbenannt. Die EU übernimmt damit die Rechtspersönlichkeit der EG.

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft wird als unabhängiger Vertrag beibehalten. Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom),  bleibt auch nach dem Vertrag von Lissabon als eigenständige Organisation bestehen.  In ihren Strukturen wird sie jedoch an die EU angegliedert und teilt ihre Organe mit der EU.


Die drei Säulen der EU bis 2009

Die Gemeinschaftspolitik in der ersten Säule ist geprägt durch supranationale Zusammenarbeit: Die EU-Organe können - je nach der konkreten Aufgabenverteilung - verbindliche Rechtsvorschriften erlassen oder unterstützende Maßnahmen beschließen. Die Grundlagen hierfür sind im EG-Vertrag festgeschrieben. Sie steht für die Europäische Gemeinschaft, die auch als juristische Person Unterzeichner von völkerrechtlichen Verträgen der Union mit Drittstaaten bleibt. Die Gemeinschaftspolitik umfasst wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben  ebenso wie Umweltpolitik und Verbraucherschutz und innenpolitische Aufgabenbereiche wie Asylpolitik und Einwanderungspolitik.

Die zweite Säule steht für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich Verteidigung und Rüstungsfragen. 
Die dritte Säule umfasst die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Bereich Polizei und Strafjustiz. Zu den Aufgaben zählen u.a. die Bekämpfung des Drogen- und Waffenhandels, des Terrorismus und des Menschenhandels.
In diesen beiden Säule sind es die Regierungen der Mitgliedstaaten, die im Rat Beschlüsse fassen, wobei in der Regel das Konsensprinzip gilt. Die Kommission und das Parlament sind als EU-Organe zwar beteiligt, aber ihr Einfluss ist geringer als in der ersten Säule. Die Bestimmungen für diese Zusammenarbeit sind im Vertrag zur Gründung der Europäischen Union verankert.

Ereignisse zwischen 2008 und 2009

EU-Gipfels in Brüssel vom 11. -12. Dezember 2008: Neues Referendum in Irland

Während  des EU-Gipfels in Brüssel vom 11. -12. Dezember 2008 waren sich die EU-Staats- und Regierungschefs über mehrere Forderungen Irlands einig geworden.Damit wurde ein zweites Referendum über den Vertrag von Lissabon in Irland möglich. 

6. April 2009: Auch Tschechien stimmt dem EU-Reformvertrag zu

Am 24. März 2009wurde die Regierung unter dem tschechische Ministerpräsident Mirek Topolanek durch ein Misstrauensvotum im Parlament gestürzt.
Diese nationale Krise war für die EU nicht nur problematisch, weil Tschechien im ersten Halbjahr 2009 die EU-Ratspräsidentschaft inne hatte, sondern auch weil das tschechische Parlament den Vertrag von Lissabon noch nicht abschließend ratifiziert hatte. Der Senat, die zweite Kammer des tschechischen Parlaments, musste noch zustimmen. Diese Zustimmung war zwar schon vor der Regierungskrise unsicher, nun bestand jedoch die Gefahr, dass die EU-kritische Senatoren der konservativen ODS sich nicht mehr an die Parteiräson gebunden fühlen und gegen den Vertrag stimmen.
Außerdem wuchs durch die Krise der Einfluss des Staatspräsidenten und EU-Kritikers Vaclav Klaus. Dieser erteilte den Auftrag zur neuen Regierungsbildung. Diplomaten vermuteten, dass Klaus seine Entscheidung über die künftige tschechische Regierung an die Bedingung knüpfen könnte, dass sie in der Frage des Lissabon-Vertrags der EU eine ablehnende Haltung einnimmt. Am 6. April hatte der Senat nach langem Streit doch noch mit 54 zu 20 Stimmen dem Reformvertrag zugestimmt. Jetzt musste nur noch Präsident Klaus die Ratifizierungsurkunde unterzeichnen. Der verzögerte aber weiterhin seine Unterschrift.

Damit das Reformwerk in Kraft treten kann, müssen alle 27 EU-Mitglieder zustimmen. Neben Tschechien und Irland hatte der Lissabon-Vertrag auch in Deutschland und Polen noch nicht alle Hürden genommen.

EU-Gipfel in Brüssel am 19. Juni 2009: Zugeständnisse an Irland

Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder beschlossen bei ihrem Gipfel am 19. Juni in Brüssel Zusicherungen an Irland.
Der Europäische Rat hatte dem irischen Ministerpräsidenten eine entscheidende Brücke gebaut, die es ihm ermöglicht hat, die Bürger ohne allzu großen Gesichtsverlust zu einer zweiten Abstimmung aufzurufen. In einer gemeinsamen Entscheidung gaben sie den Iren die rechtsverbindliche Garantie, dass der Vertrag von Lissabon die Souveränität ihres Landes in drei der Regierung wichtigen Punkten nicht beeinträchtige: der Familienpolitik, insbesondere dem Abtreibungsverbot, der Steuerpolitik und der Außen- und Sicherheitspolitik.

Diese Garantien änderten kein Komma an dem Vertrag, könnten die Sorgen der Iren darüber aber vertreiben, sagte der tschechische Ministerpräsident und Ratsvorsitzende Jan Fischer.
Auf diese Bedingungen hatte die irische Regierung beharrt, um ihren Landsleuten ein Ja bei einem zweiten Referendum im Oktober schmackhaft zu machen.

Bundesverfassungsgericht billigt den Vertrag von Lissabon

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni 2009 den Vertrag von Lissabon grundsätzlich gebilligt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Zweite Senat entschied über die Verfassungsklagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion im Bundestag, des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner und Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg (CSU).

Das Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, wies allerdings Defizite auf und musste nachgebessert werden. Die geforderten Nachbesserungen am Begleitgesetz wurden in einer Sondersitzung des Bundestags umgesetzt. Auch der Bundesrat hat inzwischen dem Begleitgestz zugestimmt.

Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete die Begleitgesetze zur Umsetzung des Vertrages am 23. September in Berlin. Nach der Verkündung der Gesetze im Bundesgesetzblatt wird Köhler am Freitag auch die Ratifikationsurkunde ausfertigen.

3. Oktober 2009: Irland stimmt mit "Yes" ab.
Die Iren haben im zweiten Referendum am 3. Oktober mit der klaren Mehrheit von 67,1 Prozent der Stimmen für den EU-Reformvertrag von Lissabon gestimmt. Der Vertrag wurde den irischen Wählern mit Zusatzerklärungen vorgelegt, in denen dem Land unter anderem weiterhin ein Posten in der Europäischen Kommission zugesagt wird. Auch wurde ausdrücklich bestätigt, dass weder die militärische Neutralität Irlands noch das Abtreibungsverbot durch EU-Recht angetastet wird. Zum „Ja" der Iren hat sicherlich auch die Auswirkung der Wirtschaftskrise beigetragen, von der Irland besonders gebeutelt wird.

Nachdem auch der polnische Präsident Lech Kacynski am 10. Oktober den Vertrag von Lissabon unterzeichnet hat, drohte in Tschechien die nächste Hängepartie um den Vertrag. Der EU-kritische Präsident Vaclav Klaus wollte vor einer Unterzeichnung den Ausgang einer weiteren Verfassungsbeschwerde gegen mögliche Einschnitte in die Souveränität des Landes abwarten.

3. November 2009: Präsident Klaus unterzeichnet Lissabon-Vertrag
Der tschechische Präsident Vaclav Klaus hat als letztes Staatsoberhaupt der EU den Reformvertrag von Lissabon unterschrieben. Beim EU-Gipfel in der Woche zuvor hatte sich Präsident Klaus eine Ausnahme von der EU-Grundrechtecharta garantieren lassen, die Tschechien gegen mögliche Rückgabeansprüche von Sudetendeutschen schützen soll.

Damit ist auch die letzte Hürde überwunden – der Vertrag kann zum 1. Dezember 2009 endlich in Kraft treten.


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Kostenlose Materialien

LpB-Spezial: EU-Osterweiterung
Die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist eine einmalige historische Chance und gleichzeitige eine enorme politische Herausforderung. Durch die Aufnahme mittel- und osteuropäischer Staaten wird ein Beitrag zur dauerhaften Überwindung der Teilung Europas geleistet. Mit der Erweiterung wird die EU jedoch vor ihre bisher größten Herausforderungen gestellt. Die Probleme der Handlungsfähigkeit und Regierbarkeit einer EU mit 25 und mehr Mitgliedern werden zunehmen. ...mehr

Landeszentrale: Zeitschrift Deutschland & Europa 51 - 2006
EU - quo vadis? - Die Diskussion um die europäische Verfassung

Europa ist nicht nur eine geographische, wirtschaftliche oder politische Größe, die unser Leben entscheidend beeinflusst, es ist vor allem eine kulturelle Gemeinschaft. Das müssen wir uns vor Augen führen, wenn wir eine abgewogene Antwort auf die Frage suchen, wie sehr der europäische Einigungsprozess mit den gescheiterten Volksabstimmungen über die Europäische Verfassung in Frankreich und in den Niederlanden ins Trudeln geraten ist. Sicher wird manches schwieriger, vieles wird länger dauern, aber vor einem Scherbenhaufen stehen wir nicht. ...mehr

Landeszentrale: Zeitschrift Der Bürger im Staat 1/2004
Die Osterweiterung der EU

Die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist eine einmalige historische Chance und gleichzeitige politische Herausforderung. Durch die Aufnahme mittel- und osteuropäischer Staaten wird ein Beitrag zur dauerhaften Überwindung der Teilung Europas geleistet. Jedoch werden auch die Probleme der Handlungsfähigkeit und Regierbarkeit einer EU mit 25 und mehr Mitgliedern zunehmen ...mehr

Zeitschrift Der Bürger im Staat 2/3 2004
Die baltischen Staaten

haben knapp 15 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges ihren Platz in der Mitte Europas eingenommen. Nachdem die Fesseln eines totalitären Systems erfolgreich abgeschüttelt werden konnten und die drei ehemaligen Sowjetrepubliken Estland, Lettland und Litauen ihre Unabhängigkeit wiedererlangt haben, erhielten sie mit ihrem Beitritt in die Europäische Union am 1. Mai 2004 die vollberechtigte Mitgliedschaft in der europäischen Staatengemeinschaft. Das Interesse an Informationen über unsere östlichen Nachbarn ist groß. Hier will das vorliegende Heft ansetzen. ...mehr

 

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Neue Sitzverteilung

  Bevölkerung in Millionen % der EU-27 Bevölkerung Sitze bis 2009 Vertrag von Nizza 2009-2014 Beschlossene Neuverteilung 2009-2014 Unterschied Nizza und Neuverteilung
Deutschland 82,438 16,73% 99 99 96 -3
Frankreich 62,886 12,76% 78 72 74 2
Vereinigtes Königreich 60,422 12,26% 78 72 73 1
Italien 58,752 11,92% 78 72 73 1
Spanien 43,758 8,88% 54 50 54 4
Polen 38,157 7,74% 54 50 51 1
Rumänien 21,61 4,38% 35 33 33  
Niederlande 16,334 3,31% 27 25 26 1
Griechenland 11,125 2,26% 24 22 22  
Portugal 10,57 2,14% 24 22 22  
Belgien 10,511 2,13% 24 22 22  
Tsch. Republik 10,251 2,08% 24 22 22  
Ungarn 10,077 2,04% 24 22 22  
Schweden 9,048 1,84% 19 18 20 2
Österreich 8,266 1,68% 18 17 19 2
Bulgarien 7,719 1,57% 18 17 18 1
Dänemark 5,428 1,10% 14 13 13  
Slowakei 5,389 1,09% 14 13 13  
Finnland 5,256 1,07% 14 13 13  
Irland 4,209 0,85% 13 12 12
Litauen 3,403 0,69% 13 12 12  
Lettland 2,295 0,47% 9 8 9 1
Slowenien 2,003 0,41% 7 7 8 1
Estland 1,344 0,27% 6 6 6  
Zypern 0,766 0,16% 6 6 6  
Luxemburg 0,46 0,09% 6 6 6  
Malta 0,404 0,08% 5 5 6 1
EU-27 492,881 100,00% 785 736 750

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