Migrations- und Asylpolitik der EU
Verantwortung, Herausforderungen und Lösungswege

Autor: Dr. Martin Große Hüttmann ist Politikwissenschaftler und Akademischer Oberrat am Institut für Politikwissenschaft der Universität Tübingen. Seine Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind die Europäische Union und der Föderalismus in Deutschland und Europa.
In der Asyl- und Migrationspolitik sind die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten seit Jahren mit großen Herausforderungen konfrontiert. Kaum ein Thema lässt die Wellen in Brüssel und in den europäischen Hauptstädten so hochschlagen wie die sogenannte „Flüchtlingskrise“.
Das hängt vor allem damit zusammen, dass diese Themen zum Kernbestand der Souveränität von Nationalstaaten gezählt werden. Die Mitgliedstaaten lassen sich von „Brüssel“ auf diesen Feldern ungern Vorschriften machen. Die Entscheidung darüber, welche Personen, die aus Drittstaaten kommen und Zuflucht suchen, aufgenommen werden sollen und welche nicht, lassen sie sich nur widerwillig aus der Hand nehmen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen also bei den Themen Asyl, Migration und Zuwanderung vor einer doppelten Herausforderung: Zum einen geht es um die Frage, wie sie ihrer internationalen und völkerrechtlichen Verantwortung für den Schutz von Geflüchteten – zum Beispiel im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention –gerecht werden und zum anderen darum, wie sie Migration und Zuwanderung, die in der Folge auch die Frage der Integration von Geflüchteten in der nationalen Gesellschaft aufwirft, gemeinsam steuern und organisieren können.
In einem Binnenmarkt ohne Grenzkontrollen ist die Frage nach Aufnahme und Zurückweisung aber keine rein nationale Frage mehr, sondern eine gesamteuropäische Aufgabe. Geflüchtete, die die griechisch-türkische Grenze überschreiten und auf griechischen Gebiet um Aufnahme und Asyl bitten, werden zwar zunächst von den örtlichen Behörden versorgt – da sie aber mit ihrem Grenzübertritt den europäischen „Schengen-Raum“ betreten haben, erledigen die griechischen Grenzbeamten ihre Arbeit im Auftrag der gesamten EU. Von außen betrachtet ist „Europa“ das Ziel der Migrantinnen und Migranten, die vor Hunger, Elend und Krieg in ihren Heimatstaaten fliehen und in Europa Schutz suchen, und nicht Griechenland – der südeuropäische Staat mit seinen vielen Inseln ist nur aufgrund seiner geographischen Lage das erste europäische Land, das die Geflüchteten erreichen. Das gilt auch für die Menschen, die über das Mittelmeer fliehen und dann in Italien oder Malta ankommen.
Die Anfänge einer „europäischen“ Asyl- und Migrationspolitik

In den 1990er-Jahren hat die Europäische Union begonnen, eine eigene Politik und Instrumente zu entwickeln, um auf die globalen Herausforderungen der Migration eine „europäische“ Antwort zu geben. Das Ziel und Leitbild ist die Errichtung eines „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“, abgekürzt GEAS. Im Rahmen dieses Projektes hat die EU in den letzten Jahren eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen verabschiedet, die zu einer schrittweisen Harmonisierung und Vereinheitlichung der nationalen Asyl- und Migrationspolitik geführt hat.
Mit den wachsenden Zahlen von Geflüchteten Mitte der 2010er-Jahre war das Regelsystem der EU einem Stresstest ausgesetzt. Die sogenannte „Flüchtlingskrise“ hat seit 2015 die Schwächen des Systems sichtbar werden lassen und die Zahl der Reformvorschläge rapide ansteigen lassen. Gleichzeitig sind im Zuge dieser Krise tiefe Gräben und Konflikte zwischen den EU-Staaten offenbar geworden. Der EU-Experte Ivan Krastev beschreibt die bis heute spürbaren Folgen des Zerwürfnisses in seinem Buch „Europadämmerung“ als „bittere Spaltung der Europäischen Union und eine Wiederbelebung der Ost-West-Spaltung, die 1989 überwunden wurde“.
Die Themen Migration und Asyl wurden erst dann zu einer europäischen Aufgabe, als die Europäische Gemeinschaft in den 1980er-Jahren ihre Pläne für den Abbau der Binnengrenzkontrollen umgesetzt hat. Damit kam die „Europäisierung“ dieser Politikbereiche auf die Tagesordnung. Das Projekt, einen europaweiten „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu schaffen, wurde im Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft getreten ist, verankert und zielte darauf ab, alle Themen, die mit Zuwanderung zusammenhängen, also die Bereiche Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik, in eine gesamteuropäische Verantwortung zu legen. Mit der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen, ohne die ein Binnenmarkt, in dem Personen und Waren sowie Kapital und Dienstleistungen sich frei bewegen sollen, nicht funktionieren würde, gab es auch auf benachbarten Feldern einen Bedarf für eine weitere „Europäisierung“.
Einzelschritte in Richtung „mehr Europa“

Schengen-Vertrag
Die Europäische Kommission hat seit den 1990er-Jahren zahlreiche Richtlinien beschlossen, um eine Angleichung („Harmonisierung“) der bisherigen nationalen Regulierungen auf den Gebieten Asyl und Migration zu erreichen. Die Unterzeichnung des Schengen-Vertrages im Jahre 1985 hat die Abschaffung der Grenzkontrollen ermöglicht; diesen Vertrag haben zunächst nur die fünf EG-Staaten Deutschland, Frankreich und die drei Benelux-Staaten unterschrieben. In diesem Zusammenhang haben sie sich auf eine enge Kooperation in der Migrations-, Asyl- und Visapolitik verständigt. Dieser Schritt war wichtig, denn von nun an war die Visums-Vergabe eines Schengen-Landes eine Art „Freifahrtsschein“, sich im gesamten Schengenraum bewegen zu können. Dass zunächst nur eine kleine Gruppe von Staaten vorangeht, ist ganz typisch für die allmähliche Europäisierung, die in der EU-Forschung als „differenzierte Integration“ oder als „Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten“ beschrieben wird: Eine „Avantgarde“ geht voran, sammelt Erfahrungen im kleinen Kreis, testet die Chancen der Zusammenarbeit, und wenn es gut läuft, dann wächst nach und nach die Zahl der Staaten. In der Schengen-Kooperation sind auch Staaten beteiligt, wie etwa Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, die gar nicht Mitglied in der EU sind – auch das eine Besonderheit in diesem Politikfeld, dass hier EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten auf diesem Gebiet sehr eng zusammenarbeiten.

Dubliner Übereinkommen
Das Dubliner Übereinkommen aus dem Jahr 1990 war ein weiterer Schritt der „Europäisierung“ der ursprünglich rein national organisierten Asylpolitik. Dieses Übereinkommen, das nun integriert ist in das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS), legt fest, welcher europäische Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Damit sollte sichergestellt werden, dass Geflüchtete, die Schutz suchen und in einem EU-Land zum ersten Mal „europäischen“ Boden erreichen, die Garantie haben, dass ein EU-Staat die Verantwortung für das Asyl-Verfahren übernimmt.

Frontex
Die Schaffung der Grenzschutzbehörde Frontex und die Errichtung eines Asylunterstützungsbüros EASO sind weitere Instrumente der „Europäisierung“ der Asyl- und Migrationspolitik. Die Frontex-Behörde steht dabei immer wieder in der Kritik; es gibt Berichte in den Medien und Untersuchungen, dass es bei Frontex-Operationen im Mittelmeer zu illegalen Zurückweisungen (sog. „Pushbacks“) von Geflüchteten kommt und dass es eine Zusammenarbeit gibt zwischen Frontex und der libyschen Küstenwache, die Geflüchtete – so der Vorwurf – aufgreife und sie an der Überfahrt über das Mittelmeer hindere, sie nach Libyen zurückbringe und dort in Lager festhalte. Kritikerinnen und Kritiker werfen Frontex und der EU schon länger vor, sie errichteten eine „Festung Europa“ – ein problematischer Begriff. Lara Möller und Julian Bruns vom Blog „Mosaik: Politik neu zusammensetzen“ weisen darauf hin, dass der Begriff „Festung Europa“ auf das NS-Regime zurückgeht: „Wenigen ist bei der ‚Festung Europa‘ wohl bewusst, dass es sich um einen NS-Begriff handelt. In diesem Sinne war er eine Metapher, welche zu Beginn des Zweiten Weltkriegs für die ‚Stärke gegen die Alliierten‘ stand. Im ‚Dritten Reich‘ erklärte Hitler die von den Nazis besetzten Gebiete Europas zur ‚Festung‘, welche gegen die Invasion der Alliierten zu verteidigen sei.“
"Flüchtlingskrise" 2015 – Anstieg der Asylanträge
Im Rahmen des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ wurden zahlreiche Einzelmaßnahmen zusammengefasst: Dazu gehört etwa die Anerkennungsrichtlinie, die einheitliche Normen und Grundsätze zur Anerkennung von Geflüchteten festschreibt; weitere Richtlinien regeln die Aufnahmebedingungen und die Asylverfahren in den EU-Staaten im Einzelnen.
Im Mai 2015 legte die Europäische Kommission eine „Migrationsagenda“ mit weiteren Vorschlägen vor, die – wie sich wenige Monate später, in der sogenannten „Flüchtlingskrise“, zeigen sollte – noch sehr wichtig werden sollten.
Dazu gehört etwa der „Hotspot“-Ansatz und die Idee einer nach Quoten ausgerichteten Verteilung von Geflüchteten auf alle EU-Staaten. Mit dem „Hotspot“-Konzept soll den Staaten vor Ort geholfen werden, die die ankommenden Geflüchteten registrieren und versorgen müssen; das betrifft Italien und Griechenland, aber auch Zypern und Malta, die aufgrund ihrer geografischen Lage einen großen Anteil der über das Mittelmeer oder von der Türkei her nach Europa Geflüchteten zu versorgen haben und auf Unterstützung und Solidarität angewiesen sind.
Der deutliche Anstieg der Asylantragszahlen (Erst- und Folgeanträge) seit 2014 und mit dem Höhepunkt im Jahr 2015 haben die bestehenden Strukturen und Instrumente der EU einem harten Test ausgesetzt: Während in den Jahren zwischen 1998 bis 2013 sich die Zahl der in den EU-Staaten gestellten Asylanträge zwischen gut 300.000 und 400.000 bewegte, erreichte sie 2015 die 1,3 Millionen-Marke. Da die Asylanträge sich in absoluten Zahlen und auch im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße sehr ungleich verteilt haben, stellte sich die Frage, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten ein Modell der innereuropäischen Solidarität und Umverteilung organisieren können. Die wachsende Zahl der Asylanträge war vor allem dem Bürgerkrieg in Syrien geschuldet und der Tatsache, dass viele Menschen keine Chance mehr sahen für ein baldiges Ende des Krieges und sich deshalb aufgemacht haben in Richtung Europa, um dort Schutz und Hilfe zu suchen.
„Europäische“ und „kosmopolitische“ Solidarität
Solidarität ist ein zentraler Grundsatz, er spielt nicht nur in Kleingruppen wie Familien oder Dorfgemeinschaften eine wichtige Rolle für den Zusammenhalt. Auch in der Europäischen Union und auf globaler Ebene kommt der Solidarität eine große Bedeutung zu. An mehreren Stellen im EU-Vertrag wird das Prinzip der Solidarität ausbuchstabiert. Mit der sogenannten „Flüchtlingskrise“, die eine Krise der Migrationspolitik ist, war die europäische Solidarität einem „Realitätstest“ ausgesetzt, wie die Politikwissenschaftler Annegret Bendiek und Jürgen Neyer schreiben:
„Die Flüchtlingskrise“ habe, so stellen sie in einer Analyse aus dem März 2016 fest, „nur allzu deutlich vor Augen geführt, dass es kaum Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten der EU gibt. Seit September 2015 haben Länder der Union wie Ungarn, Slowenien, Österreich und Kroatien nach eigenem Ermessen auf die Flüchtlingsströme reagiert, überwiegend ohne sich mit betroffenen Nachbarstaaten abzusprechen. Sie schlossen ihre Grenzen teilweise oder ganz und verlagerten das Problem damit auf ihren nächsten südostwärts gelegenen Nachbarn.“

Die beiden Autoren weisen in ihrer Analyse darauf hin, dass es neben einer „nationalistischen“ und „europäischen“ Perspektive von Solidarität auch eine „kosmopolitische Solidarität“ gebe. Eine kosmopolitische Konzeption weist „jede unterschiedliche Behandlung von Menschen zurück, die mit Kriterien wie Nationalität begründet wird.“ Solidarität in diesem Sinne heißt, dass die EU-Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). Ein Großbrand im Lager „Moria“ auf der Insel Lesbos im September 2020 hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Die katastrophalen Zustände in den Flüchtlingslagern auf griechischen Inseln waren zwar schon lange bekannt, aber erst die Bilder des brennenden Lagers und die Verzweiflung der Menschen haben das politische Versagen sichtbar werden lassen. Für die EU und ihre Mitgliedstaaten waren die Fernsehbilder eine Mahnung, die unhaltbaren Zustände im Sinne der „europäischen“ und auch „kosmopolitischen“ Solidarität zu verbessern. Denn die EU setzt ihre Glaubwürdigkeit als Wertegemeinschaft und als „normative Macht“, die sich für Menschenrechte und ein humanititäres Flüchtlingsrecht einsetzt, mit solchen Bildern auf's Spiel.
Der Migrationsexperte Gerald Knaus hat in seinem Buch „Welche Grenzen brauchen wir?“ einen Appell formuliert, der angesichts der aktuellen Lage immer noch gültig ist:
„Europa sollte in einer Zeit, in der das Recht auf Asyl weltweit unter Druck geraten ist, ein Leuchtturm für eine humanitäre Flüchtlingspolitik sein“.
Ob die EU-Staaten diesem Anspruch gerecht werden, muss sich in den kommenden Jahren zeigen. Manche Beobachterinnen und Beobachter setzen hier ein Fragezeichen und sind eher skeptisch.

„Asyl- und Migrationspakt“: „flexible Solidarität“ als Lösung?
Im September 2020 präsentierte die EU-Kommission einen „Pakt für Migration und Asyl“. Dieses Gesetzespaket beinhaltet zehn Einzelmaßnahmen und hätte schon sehr viel früher vorgelegt werden sollen. Die Abstimmung zwischen Brüssel und den europäischen Hauptstädten war schwierig. Das Ziel war es, die Erfahrungen der EU auf den genannten Gebieten – die von vielen als Versagen und Desaster beschrieben wurden – aufzuarbeiten und einen Lösungsweg aufzuzeigen, der die Kluft zwischen den EU-Staaten überwinden sollte. Die Idee war, auch die Staaten, die eine Umverteilung von Geflüchteten kategorisch ablehnen und sich weder durch politischen Druck, noch durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes umstimmen ließen, nicht aus der politischen Verantwortung zu entlassen.
Verschiedene Ziele werden mit dem Pakt, der eine Reform des Dublin-Systems bringen wird, verfolgt: eine Beschleunigung der Asylverfahren, die Verpflichtung aller EU-Staaten auf eine „europäische Solidarität“, die jedoch – und das ist das Ergebnis des politischen Lernprozesses innerhalb der EU – in unterschiedlicher Art und Weise ausgeübt werden kann. Das heißt, wirklich alle EU-Staaten sollen in die Pflicht genommen werden, unabhängig von ihrer „Betroffenheit“ (wie im Falle von Italien und Griechenland) und unabhängig von ihren generellen politischen oder ideologischen Vorbehalten gegenüber Geflüchteten aus bestimmten Regionen und „fremden Kulturkreisen“ (wie etwa im Falle Polens und Ungarns).
Der Vorschlag der EU-Kommission überlässt es den Mitgliedstaaten nicht mehr, ob sie Solidarität üben, sondern nur noch, wie sie das tun. Das kann im einen Fall bedeuten, dass Staaten nach einem bestimmten Schlüssel bereit sind, Geflüchtete aufzunehmen, und im anderen Fall werden sich Staaten dazu verpflichten, bei der Organisation von Rückführungen von nicht anerkannten Geflüchteten mitzuwirken.

Es gab viel Kritik an diesen Vorschlägen – das hängt aber auch damit zusammen, dass die Aufgabe, eine politische Lösung, die der globalen Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten und auch ihrem Selbstverständnis als Hüterin der Menschenrechte und des humanitären Flüchtlingsrechts gerecht wird, alles andere als eine leichte Aufgabe ist, wie Petra Bendel, die Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), angemerkt hat:
„Die Brücke zwischen den weit auseinanderliegenden Staateninteressen zu bauen und das humanitäre Desaster der europäischen Flüchtlingspolitik zu beheben, ist zweifelsohne eine Herkulesaufgabe.“
Die Grenzen der europäischen Abschottung - Pushbacks und Grenzzäune

Über sogenannte Pushbacks, mit denen Migranten, die in einem Land eigentlich Asyl beantragen wollen, an der Grenze gewaltsam zurückgeschoben werden, wird von Medien, NGOs wie Amnesty International oder Geflüchteten selbst schon seit geraumer Zeit immer wieder berichtet, sie sind keine neue Entwicklung. Solche Pushbacks sind illegal, sie verstoßen gegen EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention. Gemäß der Rechtslage haben Menschen, die in einem EU-Staat ankommen und um Asyl ersuchen, ein Recht auf Prüfung und ein Verfahren.
Insbesondere aufgrund der neuen Situation in Afghanistan in Folge der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 entfliehen nun wieder mehr Menschen ihrem Heimatland, was in Ländern wie Griechenland, Polen und Kroatien zu neuerlichen Puskbacks führt. Diese jüngsten Entwicklungen machen nochmals deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen EU-Staaten auf das Thema Migration und Asyl blicken und wie schwierig es deshalb ist, gemeinsame Lösungen zu finden. Während die Staaten im Süden der EU, wie Griechenland und Italien, eine gerechtere Verteilung der Asylsuchenden fordern, pochen einige Staaten im Osten, wie Polen und Ungarn, generell auf eine härtere Abschottungspolitik und behelfen sich mit Pushbacks und Grenzzäunen. Zwölf der EU-Länder forderten mehr „physiche Barrieren" in Form von Grenzzäunen, um die Außengrenzen der Europäischen Union besser zu schützen.
Unverkennbar steigt in Europa die Bereitschaft, das Territorium mit physischen Barrieren gegen irreguläre Migration abzuschotten. In der Migrationspolitik der Europäischen Union fallen allmählich die Tabus, so etwa die Ablehnung von Stacheldraht und Grenzzäunen, die bisher als kein probates Mittel galten, um Einwanderung zu regulieren. Im November sagte Ratspräsident Charles Michel in Warschau, es sei durchaus möglich, dass sich die EU an den Kosten von „physischen Barrieren" beteilige.
Mit der aktuell praktizierten Flüchtlingspolitik seitens Belarus, verschärfte sich die Lage weiter. Das Land schleuste Tausende Flüchtlinge aus Afghanistan, dem Iran oder dem Irak weiter über die Grenze nach Polen und Litauen. Flüchtlinge wurden so zum Spielball von Machtinteressen. Belarus' Machthaber Lukaschenko versuchte Druck auf die EU auszuüben, so lange sein Land mit Sanktionen belangt werde, werde er Migranten auf dem Weg in die EU nicht mehr aufhalten.
So kam es vermehrt zu Konflikten und einer Zuspitzung der Lage an der polnisch-belarissischen Grenze. Polen war bereit, Migranten notfalls mit Gewalt vom Grenzübertritt abzuhalten. Aber offenbar beteiligten sich auch belarussische Soldaten an der Überwindung polnischen Grenzbarrieren. Belarus hat daraufhin sein Aufgebot an Soldaten an der Grenze verstärkt. Das polnische Verteidigungsministerium hatte ebenfalls erklärte, es werde nunmehr 12.000 Soldaten an der Grenze einsetzen. Und auch die Ukraine schickte Tausende Soldaten an die belarussiche Grenze. Zwischenzeitlich hatte Belarus die Flüchtlinge, die in winterlichen Temperaturen in den Grenzwäldern campierten, größtenteils in einem Flüchtlingslager im Grenzgebiet untergebracht. Dennoch versuchten Flüchtlingsgruppen weiterhin, die Grenze zu überwinden.
Auf dem EU-Gipfel im Oktober 2021, an dem die Asyl- und Migrationspolitik ein zentrales Thema war, wurden Forderungen nach einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland, Polen und Kroatien laut. Europas Sozialdemokraten fordern die Europäsche Kommission auf, den betreffenden Staaten alle EU-Gelder zu streichen, die für das Migrationsmanagement gedacht waren. Die EU-Mittel sollten demnach erst wieder fließen, sobald die Europäische Kommission ausreichende Beweise dafür habe, dass keine Pushbacks mehr durchgeführt würden. Insbesondere auch die Sanktionen gegen Belarus wurden nochmals ausgeweitet.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sollen seit Frühjahr 2022 die Übertrittsversuche und Neuankünfte von Geflüchteten an der polnisch-belarussischen Grenze nahezu gestoppt worden sein. Dies sei zurückzuführen auf die „robuste Ansprache der Regierungen und Fluglinien in Herkunfts- und Transitstaaten, durch die EU-Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, sowie auf die Sanktionen der EU“.
Eine europäische Recherche-Kooperation hat 2022 Aufnahmen von Orten an der bulgarisch-türkischen EU-Außengrenze gemacht, in denen Menschen offenbar gefangen gehalten und misshandelt werden, ehe Grenzbeamte sie zurück aus der EU zwingen. Der Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut München sieht in solchen Praktiken einen mehrfachen Verstoß gegen geltendes Recht: „Es ist ein absoluter Rechtsverstoß, denn vom Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung darf man unter keinen Umständen abweichen”, so Hruschka im Interview mit Monitor. An sich schon der Freiheitsentzug sei rechtswidrig, ebenso wie die anschließende Zurückweisung über die Grenze ohne jegliches Verfahren.
(Monitor: „Verbotene Orte: Europas düstere Flüchtlingspolitik", 8.12.2022)
Auf dem EU-Sondergipfel für Migration im Februar 2023 wurde deutlich, die meisten Regierungen setzen weiterhin auf stärkere Abschottung, schnellere Abschiebungen und eine bessere Grenzsicherung. Es wurde ein Pilotprojekt vereinbart, das eine bessere Sicherung der Grenzen gewährleisten soll: „Wir werden unsere Außengrenzen besser schützen und illegale Migration verhindern", so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Insbesondere geht es dabei aktuell um den Schutz der Außengrenze zwischen dem EU-Land Bulgarien und der Türkei. Gelder sollen für Grenzzäune bereitgestellt werden, für die es Kameras, elektronische Überwachung, Fahrzeuge, Personal und Wachtürme brauche. Um die Zahl der Rückführungen zu erhöhen, habe man sich ferner darauf geeinigt, dass die Ablehnung eines Asylantrags in einem Land künftig auch in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werde.
Insgesamt gesehen bietet die Ungleichbehandlung von Geflüchteten immer wieder Anlass zu Kritik an der Europäischen Union. Während Flüchtlingen aus dem Irak, Syrien oder Afghanistan sowie vielen afrikanischen Ländern eher mit Abschottung begegnet wird, werden ukrainische Kriegsflüchtlinge, die aus ihrem Heimatland in EU-Länder fliehen, mit großer Solidarität empfangen.
Reform des EU-Asylrechts - Wende in Flüchtlingspolitik in Folge des Ukrainekriegs
In Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine haben sich viele Millionen Menschen auf den Weg gemacht, um dem Kriegsgeschehen und den Gefahren zu entfliehen. Bereits nach wenigen Tagen des Krieges waren über eine Million Menschen in den Nachbarländern der Ukraine angekommen. Vor allem in Polen, aber auch in Ungarn, der Slowakei, Rumänien und weiteren europäischen Staaten suchen die Menschen Zuflucht. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sprach von einem „Exodus”. Dieser Umfang sei in diesem Jahrhundert ohne Beispiel. Insgesamt haben sich über zehn Millionen Menschen aus der Ukraine auf die Flucht gemacht, um innerhalb des Landes an einem sicheren Ort oder im benachbarten Ausland Schutz zu suchen.. „Putins Kriegsführung in Tschetschenien hat dazu geführt, dass ein Viertel der Tschetschenen vertrieben worden sind. Darauf müssen wir uns einstellen”, hatte der Migrationsexperte Gerald Knaus prognostiziert.
Als Reaktion auf die Massenflucht aus dem ehemaligen Jugoslawien hatte die EU 2001 eine sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie” erlassen, um einen vorübergehenden Schutz ohne Einzelfallprüfung von bis zu drei Jahren zu gewährleisten, ohne ein langwieriges Asylverfahren. Bei einem EU-Ratstreffen im März 2022 in Brüssel haben die europäischen Innenministerinnen und Innenminister eine historische Einigung erzielt und sich auf eine rasche und vereinfachte Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in allen EU-Staaten verständigt. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine brauchen bei Vorlage eines biometrischen Reisepasses kein Visum für die EU-Staaten. Angesichts des hohen Schutzbedarfs wurde aufgrund der aktuellen Krise die „Massenzustrom-Richtlinie“ der EU angewandt, die Geflüchteten aus der Ukraine einen Schutzstatus zuerkennt, ohne dass ein Asylverfahren durchgeführt wird. Diese sieht vor, dass Betroffene bis zu drei Jahre im Land bleiben und arbeiten können.
Allerdings herrscht bei der Verteilung der Geflüchteten auf die EU-Länder keine Einigkeit. Der deutsche Europa-Politiker Manfred Weber hat sich zur Verteilung der Flüchtlinge aus der Ukraine für eine Quotenregel in Europa ausgesprochen. Er sei frustriert, weil Europa hier bisher keine Solidarität hinbekommen habe. „Wir müssen nicht immer auf den Langsamsten warten”, sagte Weber in Bezug auf Länder wie Ungarn, die eine Quotenregel ablehnen. Forderungen nach einem verpflichtenden Schlüssel zur Verteilung von Geflüchteten aus der Ukraine über die einzelnen EU-Staaten hat die EU-Kommission jedoch eine Absage erteilt und eine Quotenregelung abgelehnt. Die Menschen, die unter der Richtlinie für einen Massenzustrom Vertriebener Schutz suchten, sollten sich frei in der EU bewegen dürfen. Man werde nicht entscheiden, wo sie sich niederlassen sollten. Die EU-Innenminister haben sich Ende März 2022 auf einen Zehn-Punkte-Plan verständigt, um die Geflüchteten zu verteilen und Aufnahmeländern finanziell zu helfen. Über eine von der EU-Kommission eingerichtete Solidaritätsplattformsollte die Verteilung der Schutzsuchenden organisiert werden.
Neben der Frage, wie in Bezug auf die Geflüchteten aus der Ukraine eine Lösung gefunden werden kann, bleibt die generelle Frage, wie mit in die EU aus Krisengebieten weltweit geflüchteten Menschen insgesamt umgegangen werden soll. Die Innenminister haben sich im Juni 2022 auf eine freiwillige Solidaritätserklärung geeinigt. Der Mechanismus soll dazu beitragen, die Geflüchteten besser zu verteilen und Mittelmeeranrainer wie Italien und Griechenland entlasten. Bundesinnenministerin Faeser schätzt, dass mit Deutschland etwa zwölf Staaten bereit seien, Geflüchtete, die über das Mittelmeer fliehen, aufzunehmen, darunter auch Rumänien und Bulgarien.
Auf ihrem Gipfel in Brüssel im Februar 2023 hat sich die EU auf eine härtere Migrationspolitik verständigt. Diese beinhaltet einen verschärften Grenzschutz, raschere Abschiebungen sowie die Verhinderung „irregulärer Migration".„Wir werden handeln, um unsere Außengrenzen zu stärken und irreguläre Migration zu verhindern", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Dabei soll es in einem ersten Schritt zwei Pilotprojekte geben. Eines davon sehe vor, die Grenze zwischen dem EU-Land Bulgarien und der Türkei etwa mit Fahrzeugen, Kameras, Straßen und Wachtürmen zu sichern. Diese sollten aus EU-Mitteln, dem bulgarischen Haushalt und Beiträgen der EU-Staaten finanziert werden. Um die Registrierung von Migrantinnen und Migranten, ein schnelles Asylverfahren sowie um Rückführungen an der Außengrenze soll es von der Leyen zufolge in einem zweiten Projekt gehen.
Auf dem im Mai 2023 stattgefundenen deutschen Migrationsgipfel ist auch hierzulande der Ton kritischer geworden. Die Bundesregierung schloss sich dem europäischen Tenor an. Im deutschen Reformpaket ist nichts Neues dabei, was man nicht auch auf europäischer Ebene in den vergangenen Monaten schon gehört hätte, eine Beschleunigung von Asylverfahren und Abschiebungen, die Verhinderung irregulärer Migration etc. Hinzu kommt eine größere Entlastung der Bundesländer, um den Umgang mit den Migrationsströmen für die Kommunen bewältigbarer zu gestalten.
Im Streit um die europäische Asylreform haben sich die EU-Mitgliedsstaaten im Juni 2023 auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verständigt. Anfang Oktober 2023 einigten sich die EU-Staaten auf ein Kernelement der geplanten Asylreform. Eine gemeinsame Positionierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission für einen Krisenmechanismus sei vereinbart worden. Ende Dezember 2023 haben sich die EU-Staaten, das EU-Parlament und die EU-Kommission schließlich auf neue Regeln im europäischen Asylsystem geeinigt. Der Kompromiss sieht vor, dass die Asylbestimmungen deutlich verschärft und Neuregelungen bei der Verteilung von Flüchtlingen eingeführt werden. Dabei geht es um fünf Gesetzestexte auf EU-Ebene, die zu einer Entlastung von Hauptankunftsländern wie Italien oder Griechenland führen sollen. Kritiker zeigen sich entsetzt über das Vorhaben.
Anfang April 2024 haben die Staaten der EU die neue gemeinsame Asylpolitik auf den Weg gebracht. Das Europäische Parlament hat die neuen Gesetze gebilligt, bei denen es im Kern um eine deutliche Verschärfung der Asylregeln geht. Danach sind zwei Jahre für die Umsetzung vorgesehen.
Im Januar 2026 haben sich die EU-Innenminister bei einem Gipfel auf Zypern über die letzten Bausteine der großen Asyl-Reform beraten, die insbesondere auf schnellere Abschiebungen setzen wird sowie die Schaffung von Rückkehrzentren außerhalb der EU. Im Juni 2026 soll die Reform dann endgültig in Kraft treten.
Kernpunkte des neuen Asylpakts 2026
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beinhaltet folgende Kernpumkte:
Asylverfahren an den EU-Außengrenzen
Um Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland zu entlasten, sollen Asylverfahren erstmals bereits an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Hierfür sollen Asylzentren in Grenznähe entstehen. Zunächst sollen 30.000 Plätze in Grenzlagern geschaffen werden, nach vier Jahren sollen es 120.000 sein. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen die Menschen in Auffanglagern unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden können. Auch Familien mit Kindern. Menschen mit geringen Aufnahmechancen sollen damit an der Weiterreise gehindert und gegebenenfalls auch direkt wieder abgeschoben werden. Zudem sollen auch Fälle von Migranten behandelt werden, die als Sicherheitsgefahr eingestuft werden, oder welche die Behörden etwa mit einem falschen Pass in die Irre geführt haben Ein solches Asylverfahren und die Rückführung soll im Regelfall höchstens zwölf Wochen dauern. Juristisch werden Ankömmlinge, die auf diese Weise wieder zurückgeschickt werden, als nicht in die EU eingereist betrachtet
Rückführungszentren außerhalb der EU
Geplant ist die Einrichtung von Rückführungszentren außerhalb der EU. In diesem Abschiebezentren sollen Menschen ohne Bleibeperspektive auf ihre Rückführung in Drittstaaten warten. In der EU abgelehnte Asylbewerber sollen von diesen "Return Hubs" aus in ihre Heimatländer oder Nachbarstaaten zurückgebracht werden. Es wird auch angedacht, künftig Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen, diese stehen jedoch erst in einem späteren Schritt zur Diskussion.
Solidaritätsmechanismus
Auch künftig ist das Land der ersten Einreise in der Regel für einen Asylantrag zuständig. Es greift aber ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. So will die EU jährlich mindestens 30.000 Migranten aus Italien oder Griechenland umverteilen, Deutschland würde demnach jährlich 6.600 Geflüchtete aufnehmen.
Ferner möchte die Reform die Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU regeln. Die EU-Binnenländer sollen künftig die Aufnahme von Migranten zusagen. Anhand einer Quote soll eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden festgelegt werden. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen anderweitig helfen, etwa durch Geldzahlungen oder Sachleistungen. Ebenfalls soll die Erfassung der Migranten neu geregelt werden. Grenzländer wie Italien oder Griechenland sollen biometrische Fingerabdrücke oder Fotos der Migranten in der Eurodac-Datenbank der EU registrieren. Damit soll verhindert werden, dass, wie bislang, zahlreiche Menschen unregistriert in Ländern ankommen.
Ausweitung der sicheren Herkunftsländer
Gleichzeitig sollen die Kriterien für sogenannte sichere Drittstaaten wie Tuneisen und Albanien geändert und deutlich ausgeweitet werden. Dadurch werden deutlich mehr Länder als sicher eingestuft. Für eine Abschiebung in sogenannte sichere Drittstaaten soll die einzige Voraussetzung sein, dass die Menschen eine Verbindung zu diesem Land haben.
Migrations- und Asylpolitik im Überblick
Zukunftsszenarien
Abschottung und Renationalisierung der Migrations- und Asylpolitik
oder:
Aufbau und Vollendung eines gesamteuropäischen Systems der Migrations- und Asylpolitik (z. B. EU-Behörde prüft Asylanträge, Verteilung der Geflüchteten nach Quoten)
Reformen und Maßnahmen und ihe Folgen für die „Verfassung" der EU
- Finanzielle und personelle Stärkung der EU-Grenzschutzinstitutionen (Frontex, Asylbüro EASO);
- die bisherigen Versuche, ein Verteilungsmodell umzusetzen, sind gescheitert und sollen durch ein Modell der „flexiblen“ Solidarität ersetzt werden, in dem die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie Geflüchtete aufnehmen oder den EU-Außengrenzschutz stärken;
- in dem Maße, wie typisch „staatliche“ Aufgaben, also Grenzschutz und Organisation der Zuwanderung, auf die EU-Ebene übertragen werden, erhöht sich der Grad der „Staatlichkeit“ der EU.
Merkmale der Krise
- Die Ausnahmesituation der „Flüchtlingskrise seit 2015 hat die Mängel des bestehenden Systems und der Verfahren (Dublin, Schengen) sichtbar gemacht und den politischen Druck zu handeln, deutlich erhöht (die Umsetzungsprobleme waren schon vor 2015 bekannt);
- die Krise hat den Graben zwischen den Mitgliedstaaten vertieft und Reformen erschwert; insbesondere die mittel- und mittelosteuropäischen Staaten (z. B. Polen, Ungarn) haben ein Verteilungssystem nach Quoten boykottiert;
- tiefgreifende Wertekonflikte beim Thema Zuwanderung wurden sichtbar und habe eine Einigung erschwert;
- Solidarität (im EU-Vertrag verankert) spielte im Zuge der Migrationskrise eine zentrale Rolle;
- Europäischer Rat und EU-Kommission sind neben den Regierungen der EU-Staaten die zentralen Akteure der Krise.
Quelle: Große Hüttmann 2020 (modifiziert, Stand April 2021)
Hotspots - Was tun gegen Überbelastung?
1. Infrastruktur und Organisation der Aufnahmeeinrichtungen verbessern
| Rahmenbedingungen | Herausforderungen und Risiken |
|---|---|
| - dauerhafte Einhaltung der Belegungskapazitäten | - langfristige Kostenübernahme (EU oder Griechenland?) |
| - hinreichende personelle Ressourcen und klar geregelte Zuständigkeiten von nationalen Behörden und beteiligten Organisationen | - Überlastung bei plötzlicher oder starker Zunahme der Ankünfte, sofern keine alternativen Unterkünfte oder Umsiedlungsmechanismen bereitstehen |
| - Annahme und Umsetzung der Hilfsangebote durch Griechenland, z.B. Katastrophenhilfe | - lokaler Widerstand gegen Ausbau und Verstetigung der Hotspots |
| - funktionierender Mechanismus eines unabhängigen Monitorings, z. B. durch FRA oder die griechische Menschenrechtskommission | |
| - Erhöht den Einfluss des EU-Außenbeauftragten |
2. Versorgung und Lebensbedingungen für vulnerable Personen verbessern
| Rahmenbedingungen | Herausforderungen und Risiken |
|---|---|
| - zusätzliches Personal für gründlichere und schnellere Vulnerabilitätsprüfung | - z. T. längere Asylverfahren, falls mehr Personen als vulnerabel eingestuft werden |
| - alternative Unterbringungsmöglichkeiten (auf den Inseln und/oder dem Festland) | |
| - Zugang zu medizinischer und anderer Versorgung |
3. Aufenthaltsdauer in den Hotspots begrenzen
| Rahmenbedingungen | Herausforderungen und Risiken |
|---|---|
| - Befristung der geografischen Beschränkung, unabhängig vom Stand des Asylverfahrens | - „Untertauchen" und Sekundärmigration |
| - Mechanismus der Überführung von den Inseln aufs Festland | - lokaler Widerstand gegen (neue größere) Flüchtlingsunterkünfte auch auf dem Festland |
| - beschleunigte Asylverfahren | |
| - verbesserte Rückführung |
4. Zugang zu Asyl verbessern und Verfahren beschleunigen
| Rahmenbedingungen | Herausforderungen und Risiken |
|---|---|
| - bessere Verfahrensstandards und ggf. Änderung der griechischen Rechtsgrundlagen | - mangelnde Vorbereitungszeit für Antragstellerinnen und Antragsteller durch verkürzte Fristen; Nachteile bei Nichteinhaltung der Fristen |
| - personelle Aufstockung der griechischen Asylbehörde | - Behörden können weiterhin die Verfahren verzögern; Nichteinhaltung der Fristen aufseiten der Behörden wird nicht sanktioniert |
| - stärkere Unterstützung durch EASO / zusätzliche Kompetenzen für EASO bei klarer Verteilung der Zuständigkeiten | - Gefährdung der Verfahrensgarantien durch Beschleunigung |
| - Ausbau der Rechtsberatung bzw. des Rechtsbeistands in allen Instanzen | - negative Asylbescheide werden häufiger angefochten |
| - Ausbau der Dolmetscherdienste | - Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung für griechische Asylbehörde und EASO |
| - (gerichtliche) Nachverfolgung illegaler pushbacks | - weiterhin unklare Zuständigkeiten von EASO und griechischer Asylbehörde |
| - keine effektiven Anschlussverfahren nach Asylbescheid (d. h. Rückführung bzw. Integration) |
5. Rückführung beschleunigen
| Rahmenbedingungen | Herausforderungen und Risiken |
|---|---|
| - bessere Verfahrensstandards | - Gefährdung der Verfahrensgarantien durch Beschleunigung |
| - bessere Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden | - fehlende Bereitschaft der Türkei zur Wiederaufnahme der Rückübernahme |
| - Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsländern | - Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Rückübernahmeabkommen mit anderen Herkunftsländern |
| -funktionierendes, unabhängiges Monitoring, z. B. durch FRA oder griechische Menschenrechtskommission | |
| - ggf. Koordinierung von Rückführungen durch Frontex |
6. Dauerhafte Lösungen für anerkannte Flüchtlinge schaffen
| Rahmenbedingungen | Herausforderungen und Risiken |
|---|---|
| - verfügbarer Wohnraum und Zugang dazu | - Sekundärmigration anerkannter Flüchtlinge |
| - Aufbau einer Integrationsinfrastruktur in Griechenland | |
| - mittelfristig: Übergang der Verantwortung für Unterbringung und Integration von den internationalen Organisationen auf die griechischen Behörden |
7. Schutzsuchende/Schutzberechtigte innerhalb der EU umsiedeln
| Rahmenbedingungen | Herausforderungen und Risiken |
|---|---|
| - bilaterale Umsiedlungsabkommen bzw. „Koalition der Willigen" | - mangelnde Aufnahmebereitschaft der EU-Mitgliedstaaten |
| - dauerhafte/verpflichtende EU-weite Umsiedlung: durch Beschluss der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments bzw. Ausverhandlung der Vorschläge im Migrations- und Asylpaket | - zusätzlicher personeller bzw. Verfahrensaufwand für Registrierung, Auswahl und Durchführung |
Quelle: Sachverständigenrat für Integration und Migration (2021)
Aktuelle Entwicklungen in der Migrationspolitik im Monatsrückblick

Der Monatsrückblick der Bundeszentrale für politische Bilfung bietet aktuelle Information zur Migrations- und Asylpolitik seit Januar 2016: Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Welche politischen Entwicklungen und Ereignisse fanden statt? Hier können Sie die aktuelle Situation in Europa und Deutschland im Auge behalten.
Linksammlung
Quellen & weitere Infos
- Europäisches Parlament (europa.eu): Asyl und Migration: Zahlen und Fakten
- Europäische Kommission (europa.eu):Migration and Home Affairs (in engl. Sprache)
- Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin: Themendossier „Flucht und Migration"
- Sachverständigenrat zu Migration und Integration (SVR)
Literaturhinweise
Literaturhinweise
- Bendel, Petra: Neustart oder Fehlstart? Zum neuen EU-Pakt für Migration und Asyl; FluchtsforschungsBlog, Netzwerk Fluchtforschung, 26.09.2020.
- Bendiek, Annegret und Jürgen Neyer: Europäische Solidarität – die Flüchtlingskrise als Realitätstest, SWP-Aktuell, Berlin, März 2016.
- Große Hüttmann, Martin: Die Europäische Union am Scheideweg – wieder einmal?!, in: Siegfried Frech, Robby Geyer und Monika Oberle (Hrsg.), Europa in der politischen Bildung, Schwalbach/Ts. 2021, S. 26-64.
- Große Hüttmann, Martin: Die Migrations- und Asylpolitik der Europäischen Union, in: Karl-Heinz Meier-Braun und Reinhold Weber (Hrsg.), Deutschland Einwanderungsland, 3. Aufl., Stuttgart 2017, S. 255-266.
- Große Hüttmann, Martin: Hart an der Grenze: Die jüngste Krise der Asyl- und Migrationspolitik, in: Deutschland & Europa, Heft 77/2019, S. 70-79.
- Hrbek, Rudolf und Martin Große Hüttmann (Hrsg.): Hoffnung Europa – die EU als Raum und Ziel von Migration, Baden-Baden 2017.
- Knaus, Gerald: Welche Grenzen brauchen wir? Zwischen Empathie und Angst – Flucht, Migration und die Zukunft von Asyl, München 2020.
- Krastev, Ivan: Europadämmerung, Berlin 2017.
- Möller, Lara und Julian Bruns: Festung Europa – ein Begriff und seine Bedeutung, Blog „Mosaik: Politik neu zusammensetzen“, 26.10.2015.
- Popp, Karoline: „No more Morias“? Die Hotspots auf den griechischen Inseln: Entstehung, Herausforderungen und Perspektiven, SVR-Policy Brief 2021-1, Berlin 2021.
- Richter, Michael: Fluchtpunkt Europa. Unsere humanitäre Verantwortung, Hamburg 2015.
- Riedel, Sabine: Grenzschutz, Migration und Asyl. Wege der Europäischen Union aus der Politikverflechtungsfalle, Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin 2020.
- Saracino, Daniele: Solidarität in der Asylpolitik der Europäischen Union, Wiesbaden 2019.
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