Europäischer Bildungsraum

Gemeinsam Lernen und Lehren in der Europäischen Union

Autorin: Alina Felder M.A. ist Politikwissenschaftlerin und Doktorandin an der Bamberg Graduate School of Social Sciences der Universität Bamberg sowie Vorsitzende des Vereins Junge Europäische Föderalisten (JEF), Bamberg.

Bildung und Europa gehören seit Jahrhunderten eng zusammen. Die weltweit ersten Universitäten im modernen Sinne wurden in Europa gegründet: Dazu gehören Bologna, Prag, Paris, Cambridge und Oxford – um nur einige zu nennen. Und so liegt es auf der Hand, dass viele Bildungsprogramme der Europäischen Union (EU) nach Personen benannt worden sind, die für diesen frühen europäischen „Bildungsraum“ stehen: Der Philosoph und Humanist Erasmus von Rotterdam oder der Theologe und Pädagoge Grundtvig sind Namensgeber für zwei wichtige EU-Programme, die das Lernen und Lehren in Europa zu einer gemeinsamen Aufgabe machen. Das Konzept und Leitbild eines „Europäischen Bildungsraumes“ im heutigen Sinne ist jedoch sehr viel jünger.

Die Idee, einen „Europäischen Bildungsraum“ zu schaffen, der in einer ersten Etappe bis 2025 umgesetzt sein soll, geht zurück auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem September 2020. Im Februar 2021 griffen die EU-Bildungsministerinnen und Bildungsminister dieses Konzept nicht nur auf, sondern bekräftigten, dass sie auch über das Jahr 2025 hinaus am Europäischen Bildungsraum arbeiten wollen. Das Projekt zielt auf europaweit vernetzte Bildungssysteme mit hochwertigen und inklusiven Angeboten für Lernende und zeitgemäßen Beschäftigungsverhältnissen für Lehrende. Diese Vernetzung soll nicht zuletzt die gemeinsame europäische Identität stärken. Die Idee eines Raumes, in dem Bildung die Grenzen überschreitet in Europa, ist jedoch nicht neu. Für den Bereich der höheren Bildung spielt die Vorstellung bereits seit 1999 eine wichtige Rolle. Dort riefen 29 europäische Bildungsminister den sogenannten „Bologna-Prozess“ ins Leben. Der mittlerweile 49 Staaten umfassende Abstimmungsprozess zielt auf die Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes ab, in dem Studiengänge und -abschlüsse vereinheitlicht werden.

Hintergrund

Unterstützende Kompetenz

Laut Vertrag stehen der Europäischen Union unterstützende Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu (Art. 165 und Art. 166 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, abgekürzt: AEUV). Während bereits in den Römischen Verträgen aus dem Jahr 1957 der Bereich der beruflichen Bildung als Teil des gemeinschaftlichen Handelns begriffen wird, wurde die allgemeine Bildung erst 1992 mit dem Vertrag von Maastricht zu einem der Kompetenzbereiche der EU.

Ziele der allgemeinen und beruflichen Bildung

Folgende fünf Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wurden festgelegt:

  1. Die Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen,
  2. die Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden,
  3. die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen,
  4. der Informations- und Erfahrungsaustausch im Rahmen der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten und
  5. die Förderung der Entwicklung der Fernlehre; in Zeiten der Corona-Pandemie hat dieser Aspekt an Bedeutung zugenommen.

Diese Aktivitäten sollen jedoch nicht zu einer Harmonisierung, also einer Vereinheitlichung der nationalen Bildungssysteme führen. Das wurde mit dem Vertrag von Lissabon (2009) ausdrücklich bekräftigt. Die allgemeine und berufliche Bildung sind Bereiche, in denen die EU „Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten“ durchführen kann (Art. 6 AEUV).

Ergänzung und Querschnittsaufgabe

Daraus ergibt sich, dass das die EU-Bildungspolitik zur nationalen Politik dazukommt und nicht an ihrer Stelle tritt. Mit der Lissabon-Strategie (2000), die vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Staaten erhöhen soll, hat der EU-Bildungspolitik ein weiteres Leitbild hinzugefügt: Bildungspolitik wird nun als Querschnittsaufgabe verstanden: Die Lissabon-Strategie und ihre Nachfolgerinnen – die Europa 2020-Strategie (2010) und der Europäische Green Deal (2020) – machen deutlich, dass die Bildungspolitik nicht nur der Förderung von Mobilität, sondern auch der Beschäftigung und somit dem sozialen Zusammenhalt in Europa dient. Sie ist also eine Querschnittsaufgabe, die vielfältige Berührungspunkte mit anderen Feldern hat, in denen die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, einen hohen Bildungsstandard und die Beschäftigung ihrer Bürger:innen zu gewährleisten. Zu diesen Politikfeldern zählen die Forschungs-, Beschäftigungs-, Kohäsions- und Jugendpolitik. So kommen beispielsweise auch die finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) den Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung zugute. Die übergreifende Funktion von Bildung und Bildungspolitik spiegelt sich seit 2019 auch im Portfolio der EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend. Mariya Gabriel, die zuständige EU-Kommissarin, ist sowohl für die Bereiche Bildung, Forschung als auch Innovation verantwortlich, welche die vergangenen 20 Jahre von unterschiedlichen Kommissar:innen betreut wurden.
 

Bologna-Prozess

Im ursprünglich rein zwischenstaatlich angelegten Bologna-Abstimmungsprozess nahm die Europäische Kommission von Beginn an eine federführende Rolle ein. Sie ist ein Mitglied der sogenannten Bologna Follow-Up Group, die die Umsetzung der im Rahmen der Bologna-Ministerkonferenzen getroffenen Einigungen plant und überprüft. Es wird somit immer schwieriger, die ursprünglich intergouvernemental gedachten Prozesse von Bologna und Kopenhagen, der 2002 für den Bereich der beruflichen Bildung begonnen wurde, von der Europäischen Union und insbesondere dem Einflussbereich der Europäischen Kommission zu trennen. EU-Forscher:innen, die die Bildungspolitik untersuchen, haben längst festgestellt, dass die EU-Kommission eine treibende Kraft bei der Errichtung eines Europäischen Hochschulraumes ist. Beim Blick auf konkrete Ziele und Instrumente wird deutlich, dass sich diese Kraft nicht nur immer mehr in der tertiären Bildung (z. B. Universitäten und Fachhochschulen), sondern auch in weiteren Bildungsbereichen entfaltet.

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Konkrete Ziele und Instrumente

Education and Training Framework 2020

Die Bildungspolitik der Europäischen Union besteht einerseits aus Förderprogrammen für Mobilität und Beschäftigung. Andererseits sind die EU-Mitgliedstaaten bestrebt, ihre Bildungspolitiken so zu koordinieren, dass der europäische Raum für Berufs- und Hochschulbildung immer weiter ausgebaut wird. Diese Koordinierung findet im Rahmen der sogenannten Europäischen strategischen Zusammenarbeit statt und richtete sich bis Ende 2020 nach dem „Education and Training Framework 2020„ – kurz „ET2020“  (dazu die Schussfolgerungen des Europäischen Rates). Die Zusammenarbeit unter ET 2020 findet in Arbeitsgruppen zu frühkindlicher, schulischer, beruflicher und inklusiver Bildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung und digitalem Lernen statt. Mitglieder der Arbeitsgruppen sind verschiedenste „Stakeholder“ (engl., „Interessenvertreter“) aus Wissenschaft, Bildung und Wirtschaft. Die politische und strategische Zusammenarbeit im Bildungsbereich basiert ferner auf der Bündelung von Information zu nationalen bildungspolitischen Maßnahmen. Das zentrale Instrument dafür ist der jährlich erscheinende Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung. Der Monitor besteht aus einem Ländervergleich und 27 Länderberichten.

Sechs Dimensionen des Europäischen Bildungsraumes

Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten geht Hand in Hand mit der Maßnahmenpolitik durch Förderprogramme, die sich seit Beginn der europäischen Einigung zur Unterstützung der Mitgliedstaaten herausgebildet haben. Sie stehen im engen Zusammenhang mit den sechs Dimensionen des Europäischen Bildungsraumes:

  • Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter
  • grüner und digitaler Wandel
  • Lehrkräfte und Auszubildende
  • Hochschulbildung
  • geopolitische Dimension

Jede Dimension bringt konkrete Zielsetzungen mit sich. Im Folgenden ein Beispiel dafür, wie sich die Dimensionen in den Förderinstrumenten der EU-Bildungspolitik widerspiegeln: Um die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung zu steigern, soll die Mobilität von Lernenden und Lehrenden sowie der internationalen Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen gesteigert werden. Das Instrument, das dafür zum Einsatz kommt, ist das Erasmus+ Programm.

Erasmus+

Das bekannteste und beliebteste EU-Förderinstrument Erasmus wurde Mitte der 1980er-Jahre für den Austausch von Hochschulen ins Leben gerufen und dient mittlerweile der Mobilität Lernender und Lehrender in allen Bereichen der Bildung. Das „Plus“ im heutigen Namen des Programms verweist darauf, dass im Jahr 2014 unterschiedliche Förderlinien unter einen Hut gebracht wurden. Zu diesen zählten bis 2014 unter anderem Erasmus für Studierende, Erasmus Mundus für Master-Studierende und Doktoranden, Comenius für Schüler, Leonardo da Vinci für Auszubildende und Grundtvig für die Erwachsenenbildung. Erasmus+ ist das zentrale EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Die Umsetzung des Programms erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen nationalen Agenturen für diese vier Bereiche und der Europäischen Kommission. In Deutschland sind dies im Bereich der Hochschulen der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), für den Schulbereich der Pädagogische Austauschdienst und für die Erwachsenenbildung das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Die durch EU-Gelder unterstützte Austauschprogramme sollen nicht nur das Erlernen von Fremdsprachen fördern, sondern auch Wissen über die EU und ihre Mitgliedstaaten vermitteln. Das Jean-Monnet-Programm für Lehre und Forschung an Universitäten über die europäische Integration dient sogar explizit diesem Ziel und feierte im Jahr 2019 sein 30-jähriges Jubiläum. Mit der Ausdifferenzierung der Förderlinien von Erasmus+ ging ein kontinuierlicher Ausbau des zur Verfügung stehenden Budgets für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur einher. Aus der Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Periode 2021-2027 geht Mariya Gabriels Portfolio als drittgrößter Posten im EU-Haushalt hervor, gefolgt von der Landwirtschafts- und Regionalpolitik. Für Erasmus+ bedeutet die Einigung der Mitgliedstaaten auf den EU-Haushalt eine beinahe Verdopplung im Vergleich zum vorangegangenen Finanzierungszeitraum (2014-2020). Wie die Einigung über das Forschungsprogramm „Horizont Europa“, war auch die Verabschiedung des neuen Erasmus+-Programms ein zentrales Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020. Sie war maßgeblich an der Einigung zwischen den Mitgliedstaaten auf den Mehrjährigen Finanzrahmen und den Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ beteiligt. Über die sogenannte Osnabrücker Erklärung und eine Ratsempfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (lat., „Widerstandsfähigkeit“) rückte unter deutscher Ratspräsidentschaft außerdem das Thema der beruflichen Bildung wieder stärker ins Zentrum der EU-Bildungspolitik.

Nicht nur die Finanzierung von Lernmobilitäten und grenzüberschreitender Kooperation im Bildungsbereich, sondern auch einige bildungspolitischen Strategien der EU standen 2020 vor ihrem Ende. In Vorbereitung auf die nächsten sieben Jahre wurden deshalb Programmzielsetzungen angepasst und Pilotmaßnahmen umgesetzt. Die Verhandlungen zum EU-Haushalt haben nicht wie von Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewünscht zu einer Verdreifachung des Erasmus+-Budgets geführt. Der Verstetigung aller bereits 2018 als Pilot gestarteten Initiativen wie die der Europäischen Hochschulen und DiscoverEU steht dies jedoch nicht im Wege. Die neue Mobilitätsmaßnahme DiscoverEU erlaubt es 18-Jährigen, sich um einen kostenfreien EU-Travel-Pass zu bewerben.

Europäische Hochschulen

Ein zentrales Flaggschiff für den Europäischen Bildungsraum, das seine Segel bereits im Oktober 2018 setzte, sind die Europäischen Hochschulen. Die Initiative nahm ein Jahr nach der Rede des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron an der Sorbonne-Universität Gestalt an. Aus dieser ersten Runde resultieren im September 2019 17 Allianzen von insgesamt 114 Hochschuleinrichtungen aus 24 Staaten. Ausgestattet mit einem Budget von jeweils 5 Mio. Euro arbeiten jene für drei Jahre an einer strategischen Zusammenarbeit. Zentrale Themen sind dabei die Rolle von Hochschulbildung sowohl zur Förderung der europäischen Identität als auch der Wettbewerbsfähigkeit. In diesem Kontext sollen die Europäischen Hochschulen in der Umsetzung von Initiativen wie dem Europäischen Studierendenausweis mit gutem Beispiel für die Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums vorangehen. Im Juli 2020 wurden weitere 24 transnationale Netzwerke ausgewählt. Die seit Juni 2020 bereits bestehenden Netzwerke erhielten in diesem Zug eine Aufstockung von jeweils 2 Mio. durch das Forschungsprogramm der EU, „Horizont 2020“ beziehungsweise seit 2021 „Horizont Europa“, um neben ihrer Kooperation im Bildungsbereich auch gemeinsame Forschungsvorhaben umsetzen zu können.

Herausforderung digitaler Wandel

Zum Ende des Sommers 2019 waren es noch die ersten Europäischen Hochschulen, die im Zentrum der Aufmerksamkeit in der europäischen Bildungspolitik standen. Die aktuellen bildungspolitischen Maßnahmen der EU stehen inzwischen jedoch ganz im Zeichen der Bewältigung der unmittelbaren und langfristigen Krisenfolgen. Um die unmittelbaren Herausforderungen der Covid-19 Pandemie zu bewältigen, steht seit Juli 2020 eine zusätzliche mit 100 Millionen Euro ausgestattete Programmlinie unter Erasmus+ den Bildungseinrichtungen zur Verfügung und finanziellen Unterstützung, um auf die veränderte Lern-, Lehr- und Mobilitätssituation reagieren zu können. Einer Umfrage der Europäischen Kommission zum Einfluss der Pandemie auf Erasmus+ geförderte Mobilitäten zufolge, führten 75% der geförderten Personen, ihre Aktivität über die Ferne fort, wohingegen die restlichen Betroffenen ihre Aktivität ganz abbrachen.

Eine der zentralen längerfristigen Herausforderung für den Bildungssektor ist der digitale Wandel, dem mit dem Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027) Rechnung getragen werden soll. Eine dem Plan vorangegangene Konsultation hat ergeben, dass rund 60 Prozent der Befragten vor der Covid-19-Krise keinen Fern- oder Online-Unterricht genutzt haben und bis auf fünf Prozent alle Befragten in der Pandemie einen Wendepunkt für den Einsatz von Technologie im Bildungsbereich sehen. Zu den zwei strategischen Prioritäten des neuen Aktionsplans gehören die Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Bildungsökosystems und der Ausbau digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel.

Neben dem Anspruch, die Herausforderungen der Digitalisierung für den Bildungssektor zu meistern, widmet sich die EU-Bildungspolitik weiterhin langfristigen und Politikfelder übergreifenden Zielsetzungen. Die im European Green Deal verankerten Bemühungen um nachhaltiges und klimaneutrales Leben und Arbeiten in der EU sollen Hand in Hand mit der Bildung gehen. Unter dem Titel „Bildung für ökologische Nachhaltigkeit“ sind ab 2021 Initiativen geplant, die Nachhaltigkeit nicht nur zum Gegenstand von Bildung machen, sondern zu einem nachhaltigen Bildungssystemen führen sollen. Ein Beispiel in diesem Kontext ist die Koalition „Bildung für den Klimaschutz", die Lernende und Lehrende in diesem Themenfeld zusammenbringt und fördert.

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Subsidarität – Rolle der Mitgliedstaaten

Das Politikfeld Bildung zählt zu denjenigen Politikbereichen, die dem Subsidiaritätsprinzip unterliegen. Dieses im EU-Vertrag verankerte Prinzip schreibt – vereinfacht gesagt – vor, dass die Europäische Union erst dann tätig wird und Maßnahmen beschließen kann, wenn die EU-Ebene für die Problemlösung besser geeignet ist als die mitgliedstaatliche Ebene, weil das Problem etwa grenzüberschreitend ist (z. B. Klimapolitik). Mit dem Vertrag von Maastricht wurde festgelegt, dass die EU zu qualitativ hochwertiger Bildung beiträgt, indem sie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander fördert und deren Tätigkeiten „unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt“ (Art. 165 AEUV). Sämtliche genannte Zielsetzungen und Instrumente der EU-Bildungspolitik dienen somit nicht der „Harmonisierung“, also der Angleichung der nationalen Bildungssysteme in der EU.

Angleichungen und Abweichungen

Inwiefern sowohl die zwischenstaatliche Koordinierung unter dem Bologna-Prozess also auch die EU-Maßnahmen zur Finanzierung und zur gemeinsamen strategischen Ausrichtung der jeweiligen Bildungspolitiken eine harmonisierende Wirkung entfalten, ist wissenschaftlich jedoch umstritten. So haben die Bildungswissenschaftler:innen Vögtle, Knill und Dobbins für den Hochschulbereich herausgefunden, dass die Auswirkungen einer europäischen Koordinierung auf nationale Bildungssysteme sehr unterschiedlich sind. Während Konvergenz vor allem in Bezug auf das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) zu verzeichnen ist, kann kaum von einer Angleichung von Hochschulpolitiken gesprochen werden. Das ECTS-System ist ein zentrales Instrument des Bologna-Prozesses zur besseren Vergleichbarkeit der nationalen Bildungssysteme auf internationaler Ebene. Die Abkürzung ECTS steht für „European Credit Transfer System“, also ein europaweites System der Übertragung und Anrechnung von Studienleistungen. Wenn eine Bachelor-Studentin oder ein Masterstudent der Universität Tübingen für ein Semester in Paris oder Tallinn studiert und dort Lehrveranstaltungen besucht und Klausuren geschrieben hat, dann kann er oder sie diese Leistungen nach der Rückkehr nach Tübingen ohne größeren bürokratischen Aufwand anrechnen lassen.

Bologna-Prozess – Bachelor und Master

Indem der Bologna-Prozess vielseitige nationale bildungspolitische Reformen angestoßen hat, prägt er seit rund zwanzig Jahren wie kein anderes Vorhaben die bildungspolitische Landschaft in Europa. Insbesondere in Staaten wie beispielsweise Deutschland, die weit entfernt von einem mehrstufigen und modularisierten Studiensystem mit jeweils eigenständigem Bachelor- und Master-Abschluss waren, brachte der Bologna-Prozess weitreichende Veränderungen, die bis heute umstritten sind. Zentrale Kritikpunkte sind inwiefern die erste Studienstufe des Bachelors tatsächlich Absolvent:innen für den Arbeitsmarkt bedeutet und die Einteilung in Module zu einer Verschulung des Studiums führt.

Rolle der Mitgliedstaaten in der EU-Förderung

Nicht nur in Bezug auf den Bologna-Prozess, sondern auch im Bereich der EU-Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung erweisen sich die EU-Mitgliedstaaten als zentrale Akteure. Wenngleich das Europäische Parlament seit 1992 über Mitentscheidungsrechte im Feld der allgemeinen und beruflichen Bildung verfügt und sich die Vergemeinschaftung im Bildungsbereich auf die Fahne geschrieben hat, so bestimmen letztendlich die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, wie viele Gelder in den Bereich fließen. Die Politik der EU im Bildungsbereich ist ohne die von den Mitgliedstaaten über den EU-Haushalt zur Verfügung gestellte Mittel undenkbar. Die Abstimmung des EU-Haushaltes bedarf zwar der Zustimmung des Europäischen Parlamentes, jedoch haben die im Rat der EU versammelten Mitgliedstaaten die Gestaltungshoheit über die Höhe des Haushaltes und somit über den Anteil, der der allgemeinen und beruflichen Bildung zugewiesen wird.

Wie zentral die Rolle der Mitgliedstaaten und somit der EU-Bildungsminister:innen ist, wurde auch im Umgang mit der Covid-19-Pandemie deutlich. Zu Beginn der Krise hat sich der Rat der EU in der Konstellation der Bildungsminister und Bildungsministerinnen der Mitgliedstaaten mehrfach per Videokonferenz zu Schulschließungen und digitalen Unterrichtsmethoden ausgetauscht. Der anfänglich monatliche Rhythmus der Treffen des Rates der Bildungsministerinnen und Bildungsminister von März bis Juni 2020 ist wieder dem ursprünglichen Turnus von drei bis vier Treffen pro Jahr gewichen. Der Informationsfluss zur EU-Bildungspolitik von Seiten der Europäischen Kommission hält jedoch an. Seit April 2020 erscheint ein monatlicher Newsletter der EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel.

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Bildung für Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt: Ein Widerspruch?

Die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Lernaufenthalten stehen seit jeher im Mittelpunkt der EU-Bildungspolitik, sodass die europäische Kooperation in der allgemeinen und beruflichen Bildung einen engen Bezug haben zum europäischen Binnenmarkt. Die 2018 im Rahmen der Debatte zur Realisierung des Europäischen Bildungsraumes verabschiedete Empfehlung zur automatischen gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Lernaufenthalten der Bildungsminister und -ministerinnen der Mitgliedstaaten verdeutlicht dies. Die Politik der EU zielt darauf ab, die Bildungsangebote und -infrastrukturen in der EU qualitativ und effizient zu gestalten und Fachkräfte auszubilden, die die auf dem Arbeitsmarkt dringend gesuchten Fähigkeiten mitbringen.

Gleichzeitig kommt der Bildung vor allem im Zusammenhang mit nationalistischen Tendenzen in Europa eine zusätzliche Rolle zu. So hat unter anderem der britische EU-Austritt („Brexit“) dazu beigetragen, dass junge Menschen und ihre Bildung nicht nur als Träger der europäischen Wirtschaft, sondern auch der Europa-Idee als solche stärker ins Licht gerückt werden. Neben den Europäischen Hochschulen, die explizit das Ziel verfolgen, zur Schaffung einer europäischen Identität beizutragen, gibt es weitere Initiativen auf EU-Ebene, die den Auftrag der Bildung zur europäischen Verständigung betonen. Seit Ende 2019 wird beispielsweise der Jan-Amos-Comenius-Preis an Sekundarschulen verliehen, die sich durch innovative EU-Wissensvermittlung auszeichnen und in der Vermittlung von Wissen über die EU als Vorbilder dienen sollen. Eine weitere Initiative, die die Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten auch im Bereich der Erwachsenenbildung unterstützt, ist die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung (EPALE). Sie bringt Fachkräfte aus diesem Bereich sowohl virtuell als auch in Präsenz zusammen und widmet sich drängenden Themen kritischer digitaler Kompetenz und Medienkompetenz. Dass unlängst eine Europäische Agentur für politische Bildung gefordert wurde, verdeutlicht dass der Bekanntheitsgrad der Plattform ausbaufähig ist.

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Bildungspolitik ist auch Politik für die Jugend in Europa

Europäisches Solidaritätgskorps

Im Kontext einer Bildungspolitik, die dem Zusammenhalt in Europa dient, ist die Verknüpfung des Bildungsbereiches mit der Jugendpolitik unerlässlich. Zwei zentrale Instrumente dieser Bemühungen sind nicht nur das bis 2027 finanziell gestärkte Europäische Solidaritätskorps, sondern auch die EU-Jugendstrategie (2019 – 2027). Das Europäische Solidaritätskorps ermöglicht Personen zwischen 18 und 30 Jahren, an gemeinnützigen Projekten im eigenen Land oder im Ausland mitzuwirken. Während die Tätigkeitsfelder sehr breit bleiben und unter anderem die allgemeine und berufliche Bildung, demokratische Teilhabe, Umwelt und Naturschutz umfassen können, konzentriert sich das Korps in Zukunft noch stärker auf die finanzielle Unterstützung von Freiwilligenarbeit und lokalen Solidaritätsprojekten. Bisher bot das Korps auch für Praktika finanzielle Unterstützung.

EU-Jugendstrategie

Die EU-Jugendstrategie betont, dass die Bedürfnisse junger Menschen in allen Politikbereichen besser beachtet werden sollen; sie basiert sie auf einem Dreiklang aus Beteiligung, Begegnung und Befähigung. Während Erasmus+ besonders die Beteilung und Begegnung junger Menschen fördert, so dienen die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Förderung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bereits für die endende Förderperiode der Struktur- und Investitionsfonds der Europäische Union (2024-2020) galt das Leitbild einer Investition in Köpfe anstelle von Strukturen. Der Europäische Sozialfonds ESF+ (2021 bis 2027) wird dieses Leitbild weiterverfolgen, sodass die allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen werden wieder zu einem der Hauptbereiche zählen, in die der ESF+ insgesamt 102,2 Mrd. Euro bis 2027 investiert.

Weitere europäische bildungspolitische Vorhaben

Während jenseits des Europäischen Sozialfonds auch die Instrumente zur Steigerung von Mobilität bisher dem Zusammenhalt in der EU verschrieben waren, so offenbart insbesondere die Initiative zur Etablierung von Europäischen Universitäten eine Logik von Exzellenz, wie sie in der EU-Forschungsförderung zum Tragen kommt. In Deutschland und Frankreich wurden nationale Begleitprogramme etabliert, um einerseits das sehr geringe Budget von fünf Millionen Euro pro Allianz aufzustocken und um andererseits diejenigen Projekte zu unterstützen, die bis auf eine Bestplatzierung keine EU-Förderung erhalten konnten. Inwiefern die Wahrnehmung als Exzellenzinitiative der im Ansatz der Europäischen Hochschulen verankerten geographischen Ausgewogenheit zuträglich ist, erscheint somit fraglich.

Im Programm für ihre Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin (2019- 2024) platzierte Ursula von der Leyen den Bereich Bildung unter den Prioritätsbereich „Ein Europa für das Digitale Zeitalter“, sodass die Vorstellung für diesen Politikbereich als Schlüssel für die europäische Wettbewerbsfähigkeit fortbesteht. Die Strategische Agenda des Europäischen Rates aus dem selben Jahr (2019) spiegelt ferner das Konzept der Wissensgesellschaft für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit wider und nennt die Ausbildung der Menschen in Europa in einem Zug mit der Förderung von Unternehmertum und Innovation. Die Bildungsminister und Bildungsministerinnen formulierten außerdem das Ziel, die Synergien zwischen, Bildung, Forschung, Entwicklung und Innovation in Europa voranzutreiben. Insbesondere seit der Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000 wurde das Leitbild einer europäischen Wissensgesellschaft geprägt, die im Dienste von Innovationen und somit der Wirtschaft steht. Damit der Bildungsbereich diese Schlüsselfunktion erfüllen kann, sind nicht nur der Zugang zu hochwertiger Bildung, sondern auch die Erleichterung des Wechsels zwischen Bildungssystemen ausschlaggebend. In diesem Zusammenhang steht beispielsweise der Europäische Ansatz für Microcredentials. Die Anerkennung von Kompetenzen, die über kurzfristige Um- und Weiterbildungsformate erworben werden können, soll erleichtert werden, sodass Microcredentials zum lebenslangen Lernen beitragen.

Mit der Ausrichtung auf die Lissabon-Strategie, ab 2010 der „Europa-2020“-Strategie und schließlich dem ab 2021 geltenden „European Green Deal“ bewegen sich europäischen bildungspolitische Vorhaben hin zu einer Querschnittspolitik. Diese „Lissabonisierung“ manifestiert sich in den übergreifenden Zielsetzungen, denen die mit Bildung in Verbindung stehende Förderprogramme zugeordnet werden. So fiel das Programm Erasmus+ im vergangenen langfristigen EU-Haushalt unter die Investitionsrubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ und zählt im aktuellen Finanzrahmen zur Rubrik „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“. Diese Verschiebung von Wachstum zu „Resilienz“ (lat., „Widerstandsfähigkeit“) schlägt sich auch im Aktionsplan für digitale Bildung nieder, der auf die Arbeitsrealitäten nach der Pandemie vorbereiten soll. Er steht in enger Verbindung mit der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, die im Juli 2020 veröffentlicht wurde. 

Die einleitenden Worte der Kompetenzagenda folgen einerseits Ursula von der Leyens Leitlinien für die Arbeit ihres Kollegiums bis 2024 und andererseits dem ersten Grundsatz der Europäischen Säule sozialer Rechte, die da lautet: „Jede Person hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.“ Bildung wird somit weiterhin sowohl als Schlüssel für die europäische Wettbewerbsfähigkeit als auch als Bedingung für die gesellschaftliche und politische Teilhabe von EU-Bürgerinnen und Bürgern aufgefasst. Die EU-Bildungspolitik versucht, sowohl der Innovationsagenda als auch der sozialen Agenda der EU gerecht zu werden. Ob dieser Spagat gelingen kann und wird, bleibt abzusehen.

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