Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) wurde 1957 durch den Vertrag von Rom gegründet. Der Ausschuss ist eine beratende Einrichtung aus Arbeitgebern, Gewerkschaften, Landwirten, Verbrauchern und anderen Interessensgruppen, die gemeinsam die „organisierte Bürgergesellschaft“ bilden. In politischen Gesprächen mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament legt der EWSA seinen Standpunkt dar und vertritt seine Interessen. Bei Fragen, die die Wirtschafts- oder Sozialpolitik der EU betreffen, muss der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss jedoch angehört werden.
Dem EWSA gehören derzeit 329 Mitglieder an. Die Mitglieder werden in drei Gruppen unterteilt:
- Gruppe I: Arbeitgeber
- Gruppe II: Arbeitnehmer
- Gruppe III: Verschiedene Interessen
| Land | Anzahl der Vertreter |
|---|---|
| Deutschland, Frankreich, Italien | Je 24 |
| Spanien und Polen | Je 21 |
| Rumänien | 15 |
| Belgien, Bulgarien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Tschechien, Ungarn | Je 12 |
| Dänemark, Finnland, Irland, Litauen, Slowakei, Kroatien | Je 9 |
| Lettland, Slowenien, Estland | Je 7 |
| Luxemburg, Zypern | Je 6 |
| Malta | 5 |
| INSGESAMT | 329 |
Die Mitglieder werden von den EU-Regierungen vorgeschlagen, sind in ihrer Arbeit aber politisch völlig unabhängig. Ihre Amtsperiode dauert fünf Jahre. Eine Wiederernennung ist zulässig.
Im Wesentlichen hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss drei Hauptaufgaben:
- Er berät den Rat, die Kommission und das Europäische Parlament entweder auf deren Ersuchen oder auf eigene Initiative.
- Er ermutigt die Bürgergesellschaft zu einer stärkeren Beteiligung an der politischen Entscheidungsfindung in der EU.
- Er stärkt die Rolle der Bürgergesellschaft in Drittstaaten und unterstützt die Schaffung beratender Strukturen.
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