Organe und Institutionen der EU

Die Europäische Union ist gemäß dem Vertrag von Lissabon in Organe und sonstige Institutionen aufgeteilt.

Europawahl 2024

Bei der Europawahl 2024 waren knapp 370 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 27 Mitgliedsländern aufgerufen, mit ihrer Stimme über den künftigen Kurs der Europäischen Union mitzuentscheiden. Wie fielen die Ergebnisse in Deutschland und den anderen EU-Staaten aus?  Wie funktioniert das europäische Wahlsystem? Unser Wahlportal liefert alle wichtigen Informationen rund um die Wahlen.

Europawahl 2024

Schaubild: Organe und Institutionen der EU

Die EU hat sieben wesentliche Organe, die für die Entscheidungsfindung und Umsetzung der Politik auf europäischer Ebene zuständig sind. Diese sind das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt), die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Europäische Rechnungshof. Sie übernehmen unterschiedliche Aufgaben, arbeiten teils zusammen und kontrollieren sich gegenseitig.

Die Organe der EU

In Art. 13 EUV sind sieben Organe der EU aufgelistet. Warum braucht die EU aber überhaupt Organe? Seit dem Vertrag von Lissabon besitzt die Europäische Union eine Rechtspersönlichkeit. Als Rechtsperson kann sie selbst nicht rechtlich handlungsfähig sein, sie ist auf sogenannte natürliche Personen angewiesen, also Menschen, die in den jeweiligen Organen arbeiten. 

Mit Ausnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) zeichnen sich die Organe dadurch aus, dass sie über keine Rechtspersönlichkeit verfügen, sondern der Rechtsperson, der sie zugeordnet sind (der EU) dienen. Das heißt, dass für alle Organe die EU haftet. Nur die EZB haftet für sich selbst und die EU-Bürgerinnen und -Bürger könnten die EZB verklagen.

Die Organe der EU verfügen über autonome Entscheidungskompetenzen, sind aber zu einer loyalen Zusammenarbeit mit den anderen Organen verpflichtet. Rechtlich (aber nicht unbedingt politisch) sind alle Organe gleichrangig, d. h. dass kein Organ dem anderen übergeordnet ist. Politisch gesehen haben zum Beispiel der Rat der EU und der Europäische Rat mehr Macht, da sie generell die politischen Zielvorstellungen der EU und die Durchführung der Politik beschließen.

Die Organe befinden sich folglich in einem institutionellen Gleichgewicht, was wiederum den Gewaltenteilungsgrundsatz sicherstellen soll. Gewaltenteilung ist der Begriff dafür, dass die Gewalt der Gesetzgebung (Legislative), der Rechtsprechung (Judikative) und der Ausführung der Legislative (Exekutive) nicht bei einer Institution liegen. Die verschiedenen Organe sollen sich daher gegenseitig kontrollieren, hemmen und mäßigen.

Die wichtigsten Aufgaben und Funktionen der Organe:

  • politische Leitung und politische Planung
  • Rechtsetzung/Gesetzgebung
  • Finanz- und Haushaltsplanung
  • Verwaltung
  • Kontrolle
  • Rechtsprechung
  • Besetzung von Organen
  • Vertretung der EU

EU-Organe vereinbaren Prioritäten für 2022

Die führenden Vertreter der EU-Organe haben im Dezember 2021 eine Gemeinsame Erklärung über wichtige legislative Prioritäten für 2022 unterzeichnet. In der Erklärung wird die gemeinsame Vision der Organe für ein gewandeltes, widerstandsfähigeres Europa dargelegt. Sie zeigt die Entschlossenheit der Organe, die EU in die Lage zu versetzen, gestärkt aus der COVID-19-Pandemie und den dramatischen Folgen des Klimawandels und anderer globaler Krisen hervorzugehen, so die EU.

Nach oben

Die Institutionen der EU

Neben diesen sieben Organen gibt es weitere Institutionen der EU, wie zum Beispiel den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Sie sind keine Organe, sondern organübergreifende beratende Ausschüsse der EU.  

Institutionen der EUBeispiele
durch Verträge errichtetEuropäische Kommission, Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Rat der EU, Europäische Zentralbank, Europäischer Rechnungshof, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR), Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD), Europäische Investitionsbank (EIB), Europäischer Investitionsfond (EIF), Europäischer Bürgerbeauftragter, Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)
in Verträgen vorgesehenEuropäische Verteidigungsagentur, Eurojust, Europol, Beschäftigungsausschuss, Ausschuss für Sozialschutz
sekundärrechtlich geschaffenzahlreiche Agenturen der EU, Amt für Veröffentlichungen, Amt für Personalauswahl, Europäische Verwaltungsakademie, durch die Organe eingerichteten Expertengruppen, Ausschüsse und sonstige Arbeitsgruppen

Nähere Informationen zu den Institutionen der EU: 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)
Europäische Investitionsbank (EIB)
Europäischer Investitionsfond (EIF)
Europäischer Bürgerbeauftragter
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Agenturen der EU

Informationen zu den interinstitutionellen Einrichtungen:

Amt für Veröffentlichungen
Europäisches Amt für Personalauswahl
Europäische Verwaltungsakademie

Nach oben

Die EU als dynamisches Mehrebenensystem

Autoren:
Prof.  Dr.  Helmar  Schöne  ist  Professor  für  Politikwissenschaft  und  ihre  Didaktik  an  der  Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd.
Thomas  Stegmaier, AOR a.D., hat langjährig als Hauptschullehrer für Gemeinschaftskunde gearbeitet und war zuletzt als Akademischer Oberrat in der Abteilung Politikwissenschaft der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd tätig. 

Der nachfolgende Text entstammt dem Heft „Europa im Unterricht" aus der Reihe „Politik & Unterricht" und wurde von der Online-Redaktion für das Internet aufbereitet. 

Das Wirken der EU wird nur verständlich, wenn sie nicht als ein eigenes politisches System betrachtet wird, das neben den Nationalstaaten steht, sondern als Ergänzung des politischen Mehrebenensystems. Wie die Politik in Kommunen, den Ländern und im Bund – jeweils bezogen auf unterschiedliche Politikfelder – unser Gemeinwesen und unseren Alltag prägt, so beeinflusst heute auch die europäische Ebene unser Leben. Die EU ist zur vierten Ebene unseres Staatsaufbaus geworden. Der 1992 neu gefasste Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) regelt, dass Hoheitsrechte an die Europäische Union übertragen werden können. Der Artikel enthält ein klares Bekenntnis des deutschen Grundgesetzes zur europäischen Einigung.

Das Mehrebenensystem der Europäischen Union

Die Europäische Union als ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Staaten stellt eine einmalige Konstruktion dar, deren System nicht so einfach zu erklären ist. Aufgrund der Verflechtung der regionalen, nationalen und europäischen Ebene hat sich in der politikwissenschaftlichen EU-Forschung der Begriff des „Mehrebenensystems“ eingebürgert.

Die Kompetenzen der einzelnen EU-Institutionen sind in hohem Maße miteinander verschachtelt. In den jeweiligen Politikbereichen wird nach unterschiedlichen Verfahren entschieden. Im Wesentlichen sind es vier offizielle Organe, die jeweils einen eigenen Aufgabenbereich haben und somit dafür sorgen, dass politische Abläufe und Entscheidungen reibungslos verlaufen: Der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, das Europäische  Parlament und – seit dem Vertrag von Lissabon – auch der Europäische Rat.

„Die EU muss begriffen werden als ein hochkomplexes, integriertes Verhandlungssystem mit mehreren, unterschiedlichen definierten und ineinander verschachtelten Politikarenen“ (Schmidt 2009:237).

Die Formulierung und insbesondere die Durchsetzung politischer Ziele sind in solchen komplexen Strukturen sehr schwierig, verlangen üblicherweise hohe Kooperationskompetenzen sowie strategisches Verhandlungsgeschick und stoßen oft auf vielfältige Vetospieler.

Intergouvernementale und supranationale Entscheidungen

Intergouvernementale Entscheidungen entstehen durch Verhandlungen zwischen den Regierungen der EU-Staaten und sind nur bindend, wenn sie von allen Mitgliedsländern anerkannt werden.

Supranationale Entscheidungen der EU entstehen in den europäischen Institutionen – im Wesentlichen im Dreieck von Parlament, Kommission und Ministerrat – und sind für alle Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Supranationale Entscheidungen beziehen sich auf jene Themenfelder, welche die Mitglieder in den europäischen Verträgen an die EU übertragen haben, also vor allem die Regeln zur Europäischen Wirtschaftsordnung.

Nach oben

Welche Institutionen sind an der Gesetzgebung beteiligt?

An der Entstehung des EU-Rechts sind maßgeblich drei europäische Institutionen beteiligt: das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission. In diesem Dreieck werden Richtlinien und Verordnungen beschlossen.

Im Zusammenspiel der drei Institutionen wird sichtbar, warum die EU ein besonderes politisches System ist. Zugleich zeigt sich, dass trotz der Besonderheiten ein Vergleich mit anderen nationalen politischen Systemen und die Unterscheidung von Legislative und Exekutive helfen, das Verständnis europäischer Politik zu erleichtern.

Europäisches Parlament

Die Entscheidungen über die europäischen Gesetze fallen in einem „Zweikammersystem“, nämlich im Parlament und im Ministerrat. Das Parlament ist die gewählte Volksvertretung und vertritt die Interessen des europäischen Souveräns. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt. Der Lissabonner Vertrag hat das sogenannte Mitentscheidungsverfahren eingeführt, d. h. das Parlament ist in den allermeisten Belangen gleichberechtigt mit dem Ministerrat an der Gesetzgebung beteiligt.

Ministerrat

Bis dahin war der Ministerrat das wichtigste Organ der europäischen Rechtsetzung. Er setzt sich aus den Fachministerinnen und -ministern der Mitgliedstaaten zusammen. Seine Zusammensetzung wechselt je nach Beratungsgegenstand. Insofern gibt es verschiedene Ministerräte, z. B. den der Wirtschafts- und Finanzminister:innen, der Außenminister:innen, der Umweltminister:innen usw. Sie entscheiden i. d. R. mit qualifizierter Mehrheit, das heißt Zustimmung ist erteilt, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedsländer, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren müssen, für einen Vorschlag votieren. Über den Ministerrat sind die Mitgliedstaaten unmittelbar an der Entstehung europäischer Regelungen beteiligt, die Aussage, allein „Brüssel“ würde europäisches Recht setzen, ist daher unzutreffend.

Europäische Kommission

Eine Besonderheit des politischen Systems der EU ist, dass nur jene Institution, die sich am ehesten als Regierung der EU beschreiben lässt, die Möglichkeit hat, Gesetzesvorschläge zu unterbreiten: die Kommission. Bei ihr liegt das alleinige Initiativrecht. Dass Gesetzesinitiativen nicht auch vom Parlament eingebracht werden können, wird gemeinhin als Demokratiedefizit der EU gewertet. Insofern erfüllt die Kommission legislative Aufgaben. Zum anderen ist sie Exekutive, also ausführende Gewalt, weil sie die Umsetzung des europäischen Rechts überwacht. Auch ihre Zusammensetzung erinnert an Regierungen und ihre Ministerialverwaltungen: Der bzw. die vom Europäischen Rat vorgeschlagene und vom Parlament gewählte Kommissionspräsident:in leitet die Kommission, die aus 26 Kommissarinnen und Kommissaren, also den Vertreter:innen verschiedener Fachressorts besteht. Kurzgefasst wird die Kommission oft als „Motor der Integration“ und „Hüterin der Verträge“ bezeichnet, die im Gegensatz zum Ministerrat europäische und nicht nationale Interessen vertritt.

Europäischer Rat

Über diesem Dreieck steht der Europäische Rat, das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, das wenigstens viermal im Jahr stattfindet. In diesem Kreis, an dem auch die Kommissionsspitze beteiligt ist, werden die grundlegenden Ziele und Prioritäten der gemeinsamen europäischen Politik festgelegt und wichtige Streitfragen behandelt. Den ständigen Vorsitz im Europäischen Rat führt der bzw. die auf zweieinhalb Jahre gewählte Präsident/-in des Europäischen Rates.
Die Beschreibung der Kommission als europäischer Regierung bedarf einer weiteren Einschränkung: Sie kann die Umsetzung europäischen Rechts nur überwachen, aber nicht selbst für die Durchführung vor Ort sorgen; insofern sind ihre exekutiven Aufgaben beschränkt. Es ist das Kennzeichen des europäisierten Mehrebenensystems, dass EU-Recht über die nationalen Verwaltungsstrukturen umgesetzt wird. Im deutschen Fall findet dies aufgrund des Föderalismus großteilig in den Ländern und Kommunen statt, die nicht nur Bundesrecht, sondern auch europäisches Recht in der Praxis ausführen.

Nach oben

Kritik: Demokratiedefizit der EU

Kritik an der EU wird häufig mit dem Begriff des Demokratiedefizits umschrieben. Die EU sei nicht so verfasst, wie es etablierte demokratische Systeme sind. Zum Beispiel sei das Parlament trotz der erfahrenen Aufwertung nach wie vor zu schwach (wie das fehlende Initiativrecht beweise) und der intergouvernementale Ministerrat zu einflussreich. Auch die Tatsache, dass der Spitzenkandidat der größten Fraktion im Europaparlament nach der Europawahl 2019 nicht als Kommissionspräsident vorgeschlagen worden ist, zeige, dass die Staats- und Regierungschefs die Entscheidungsfindung in Europa auf Kosten der gewählten Volksvertretung blockierten. Andere Fachleute weisen darauf hin, dass eine weitere Demokratisierung der formalen Strukturen so lange nicht viel ändern wird, bis die europäische Integration auch breit von den Bürgerinnen und Bürgern getragen würde. Die geringe Wahlbeteiligung bei den Europawahlen wird häufig als Hinweis auf das mangelnde Interesse der Bevölkerung an der EU gelesen.

In den letzten Jahren scheinen die Streitpunkte zwischen den Mitgliedstaaten der Union zugenommen zu haben, seien es die Diskussionen um die Bewältigung der Schulden- und Finanzkrise, um die Aufnahme nach Europa drängender Migranteninnen und Migranten oder über Grundsätze von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

 

Nach oben

Perspektiven: „Konferenz zur Zukunft Europas"

Angesichts der immer lauter werdenden Kritik an der EU in den vergangenen Jahren scheint es an der Zeit, neue Ideen und Visionen für ein Europa der Zukunft zu entwickeln. Und dies nicht im Hinterzimmer der Institutionen, sondern auf digitalen Versammlungen, in Bürger- und Jugendagoras, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern. Schon lange fordern diese mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung.

Mit der „Konferenz zur Zukunft Europas" möchte die EU diesen Weg der Veränderung gehen. Start der Zukunftskonferenz war am Europatag am 9. Mai 2021, der Prozess ist auf ein Jahr angelegt. Über eine digitale Plattform  können die EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Ideen einbringen. Welche Änderungen sind nötig, um Europa besser auf die Zukunft vorzubereiten? Wie kann die Europäische Union demokratischer werden?

Hier ausführliche Informationen über die Zusammensetzung, den Ablauf und die Inhalte:

„Konferenz zur Zukunft Europas"

Nach oben

Rückblick: 30 Jahre EU

Die Europäische Union in ihrer heutigen Form feiert 2022 ihr 30-jähriges Jubiläum. Der Vertrag von Maastricht - auch „Vertrag über die Europäische Union" wurde am 7. Februar 1992 beschlossen. Er war ein Meilenstein der europäischen Integration. Dank ihm ist die Europäische Gemeinschaft zu einer politischen Union zusammengewachsen. Der Vertrag hielt fest, in welcher Form die Länder künftig zusammenarbeiten wollen und welche Rechte und Pflichten die einzelnen Mitglieder haben   Weitere Informationen über den Vertrag von Maastricht und seine Errungenschaftem:

30 Jahre Vertrag über die Europäische Union

Nach oben

Weiterführende Infromationen

Literaturhinweise und Linksammlung

Literaturhinweise

Literaturhinweise

  • Achour,  Sabine  u.  a.  (Hrsg.)  (2020): Methodentraining für den Politikunterricht, Frankfurt/Main.
  • Ackermann,  Paul/Breit,  Gotthard/Cremer,  Willi/Massing,  Peter/Weinbrenner,  Peter  (Hrsg.)  (2015):  Politikdidaktik kurzgefasst. 13 Planungsfragen für den Politikunterricht, 4. Auflage Frankfurt/Main.
  • Abendschön,  Simone/Tausendpfund,  Markus  (2018): „Was  wissen  Kinder  von  Europa?“  in:  Schöne,  Hel-mar/Detterbeck, Klaus (Hrsg.): Europabildung in der Grundschule, Frankfurt/Main, S. 69-86.
  • Becker,  Peter/Lippert,  Barbara  (Hrsg.)  (2020): Handbuch Europäische Union, Wiesbaden.
  • Detjen,   Joachim  (2002):  Leitbilder der Demokratie-Erziehung: Reflektierte Zuschauer – interventionsfähige Bürger – Aktivbürger
  • Detjen, Joachim  (2004): „Europäische Unübersichtlichkeiten – Wie soll die politische Bildung mit der Kompliziertheit und Intransparenz der Europäischen Union umgehen?“  in:  Weißeno,  Georg  (Hrsg.):  Europa  verstehen lernen – Eine Aufgabe des Politikunterrichts, Bonn, S. 126-143.
  • Detjen, Joachim (2013): Politikkompetenz Urteilsfähigkeit, Schwalbach/Ts.
  • Detjen,  Joachim/Massing, Peter/Richter, Dagmar/Weißeno,  Georg  (2012): Politikkompetenz – ein Modell, Wiesbaden.
  • Immerfall,  Stefan  (2018):  „EU-Bildung  zwischen  Affirmation und Skepsis – wie kritisch soll der EU-Unterricht  sein“  in:  Schöne,  Helmar/Detterbeck,  Klaus (Hrsg.): Europabildung in der Grundschule, Frankfurt/Main, S. 119-134.
  • Massing,  Peter  (2014):  „Institutionenkundliches  Lernen“ in: Sander, Wolfgang (Hrsg.): Handbuch politische Bildung, 4. Auflage Schwalbach/Ts., S. 295-302.
  • Ministerium  für  Kultus,  Jugend  und  Sport  (2016): Bildungsplan 2016. Gemeinsamer Bildungsplan für die Sekundarstufe I, Gemeinschaftskunde, Stuttgart.
  • Oberle,  Monika  (2012):  Politisches  Wissen  über  die Europäische  Union.  Subjektive  und  objektive  Politikkenntnisse von Jugendlichen, Wiesbaden.
  • Schöne, Helmar/Immerfall, Stefan (2015): „EU-Bildung in der Schule – Erfahrungen und Desiderate“ in: Oberle, Monika (Hrsg.): Die Europäische Union erfolgreich vermitteln.  Perspektiven  der  politischen  EU-Bildung heute, Wiesbaden, S. 67-80.
  • Shell  Deutschland  (Hrsg.)  (2019): Jugend  2019.  Eine Generation meldet sich zu Wort [18. Shell Jugendstudie], Weinheim/Basel.
  • Weißeno,  Georg/Detjen,  Joachim/Juchler,  Ingo/Massing,  Peter/Richter,  Dagmar  (2010): Konzepte  der Politik – ein Kompetenzmodell, Bonn.
  • Westle, Bettina/Johann, David (2010): „Das Wissen der Europäer/innen über die Europäische Union“ in: Faas, Thorsten/Arzheimer, Kai/Roßteutscher, Sigrid (Hrsg.): Information  –  Wahrnehmung  –  Emotion.  Politische Psychologie in der Wahl- und Einstellungsforschung, Wiesbaden, S. 353-374.

Nach oben

Unterricht

Materialien zum Thema

Materialien und Downloads für die Behandlung der Europäischen Institutionen im Unterricht finden Sie in unserem Bereich

Unterrichtsmaterialien: Institutionen

Nach oben

Lesen Sie weiter....

Unsere Europa-Portale

Osteuropa

Politische Landeskunde

Welche Staaten gehören zu Osteuropa? Was passierte nach der Auflösung der Vielvölkerstaaten Sowjetunion und Jugoslawien? Wo kommt es zu Konflikten? Welche Länder gehören inzwischen zur EU? Informationen über die Landeskunde sowie aktuelle politische Entwicklungen zu rund 25 Ländern der Regionen Baltikum, Ostmitteleuropa, Südosteuropa sowie den Staaten der Östlichen Partnerschaft.

Infoportal östliches Europa

Wahlen

Europawahl 2024

Wie funktioniert das europäische Wahlsystem? Welche Reformen stehen zur Debatte?  Wer wird bei einer Europawahl überhaupt gewählt? Welche Parteien treten an mit welchen Wahlprogrammen? Wer liegt in Umfragen vorne? Unser Wahlportal liefert alle wichtigen Informationen zur Europawahl 2024.

Europawahl 2024

Cookieeinstellungen
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen auf unseren Websites Cookies. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, eine komfortable Nutzung diese Website zu ermöglichen. Einige Cookies werden ggf. für den Abruf eingebetteter Dienste und Inhalte Dritter (z.B. YouTube) von den jeweiligen Anbietern vorausgesetzt und von diesen gesetzt. Gegebenenfalls werden in diesen Fällen auch personenbezogene Informationen an Dritte übertragen. Bitte entscheiden Sie, welche Kategorien Sie zulassen möchten.