Soziales Europa – EU-Sozialpolitik
Verantwortung, Möglichkeiten und Grenzen

Autorin: Christine Probst-Dobler M.A. ist Lehrbeauftragte am Institut für Politikwissenschaft der Universität Tübingen.
„Europa sozial gestalten“ - dieser Wunsch begleitet die europäische Einigung seit ihren Anfängen. Dahinter steht die Befürchtung, dass eine ausschließlich auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtete Integrationspolitik die sozialen Unterschiede in der EU verstärke und somit viele Menschen zu „Verlierern“ der Integration machen würde. Was kann die EU tun, damit der Wunsch nach einem sozialen Europa Wirklichkeit werden kann? Über welche Möglichkeiten und Mittel verfügt die EU, um eigene sozialpolitische Maßnahmen durchzusetzen? Wie groß ist die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, eine gemeinsame europäische Sozialpolitik zu unterstützen und mitzutragen?
In der Tat war die europäische Integration in erster Linie eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte: angefangen mit der Gründung der Wirtschaftsgemeinschaft über die Etablierung der Zollunion und die Vollendung des Binnenmarktes – mit dem freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und der Arbeitnehmerfreizügigkeit – bis hin zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Vertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft getreten ist. Die sozialpolitischen Erfolge sind dagegen bescheiden: einzelne Maßnahmen in bestimmten Bereichen, aber keine Institutionalisierung eines eigenen Zuständigkeitsbereichs. Doch die Krisen der jüngsten Vergangenheit (Finanzkrise 2008/09, Flüchtlingskrise 2015, COVID-19 Pandemie 2020/21, wie auch die Herausforderungen der Zukunft (Klimawandel, digitaler Wandel) zeigen mehr als deutlich, dass die EU nur dann zukunftsfähig sein wird und sich der Unterstützung der Bürger:innen sicher sein kann, wenn sie sich auch um die sozialen Rechte der EU-Bürger:innen kümmert, die Arbeitslosigkeit und Armut bekämpft und für Chancengleichheit eintritt.
Die Frage, wie die soziale Dimension Europas angesichts der aktuellen Herausforderungen gestärkt werden kann, war das zentrale Thema der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2021. „Zeit, zu handeln“ – so lautete ihr Motto. Und es gelang der portugiesischen Präsidentschaft, die EU zum Handeln zu verpflichten: Auf dem EU-Sozialgipfel im Mai 2021 in Porto wurden ehrgeizige Ziele vereinbart. Bis 2030 sollten mindestens 78 % der Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren einen Arbeitsplatz haben. Mindestens 60 % aller Erwachsenen sollen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen. Zudem soll die Zahl der Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, um mindestens 15 Millionen reduziert werden. Welche Aufgabe die EU damit vor sich hat, verdeutlicht ein Blick auf Vergleichszahlen. Nach Angaben des Europäischen Statistikamtes Eurostat lag die Beschäftigungsquote 2020 im EU-Durchschnitt bei 72,4 %, die Fortbildungsquote bei 9,2 %, und rund 91 Millionen Menschen waren EU-weit von Armut und sozialem Ausschluss bedroht.
Was kann die EU aber tatsächlich tun, um ihre ambitionierten Ziele für ein soziales Europa zu erreichen? Wo liegen die Möglichkeiten Grenzen der EU im Hinblick auf eigene sozialpolitische Maßnahmen?
Zuständigkeiten der EU im Bereich Sozialpolitik
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Sozialpolitik bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Sie allein entscheiden darüber, wie viel er für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ausgibt, wie er die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung organisiert und finanziert oder wie er Chancengleichheit garantiert. Zudem schützt das Subsidiaritätsprinzip in der EU die Mitgliedstaaten vor unerwünschten Eingriffen der EU in die nationale Handlungs- und Gestaltungsautonomie. Das Subsidiaritätsprinzip ist in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankert und besagt, dass die EU in den Bereichen, in denen sie keine ausschließliche Zuständigkeit besitzt, nur dann handeln darf, wenn ihre Maßnahmen wirksamer sind als nationale, regionale oder lokale Maßnahmen.
„Soziale" Begleitung der wirtschaftlichen Integration
Trotz dieser Einschränkungen war die EU immer bemüht, die wirtschaftliche Integration auch „sozial“ zu begleiten und Benachteiligungen von Menschen auszugleichen und den sozialen Zusammenhalt in der EU zu fördern. Bereits im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 („Römische Verträge“) ist eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer:innen in der Gemeinschaft als Integrationsziel festgeschrieben. Auch in den nachfolgenden Unionsverträgen, wie dem Vertrag von Maastricht (1993), dem Vertrag von Amsterdam (1999) oder dem Vertrag von Lissabon (2009) findet sich dieses Integrationsziel. Handlungsgrundlage für die EU sind die Artikel 145-150 sowie die Artikel 151-166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, abgekürzt AEUV. Auf dieser Basis kann die Union Rechtsvorschriften erlassen, in der Regel sogenannte Richtlinien, die ein bestimmtes Ziel vorgeben, den Mitgliedstaaten aber bei der Umsetzung der Zielvorgaben Spielraum lassen, wie sie das Ziel erreichen wollen.
Handlungskompetenz der EU umfasst u.a. folgenden Bereiche:
- Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer:innen,
- Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer:innen,
- Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz;
- Bekämpfung sozialer Ausgrenzung.
Rechtsverordnungen der EU
Die EU hat zahlreiche Rechtsverordnungen zu den genannten Bereichen verabschiedet, beispielsweise hat sie Mindeststandards für die wöchentliche Arbeitszeit, für Schutzmaßnahmen an EDV-Arbeitsplätzen und für den Umgang mit Gefahrenstoffen am Arbeitsplatz festgelegt hat. Oder sie hat Regelungen getroffen, dass Beschäftigte, die zeitweise in einem anderen EU-Land arbeiten, ihre dort erworbenen Versicherungsansprüche auf die Gesamtrente angerechnet bekommen.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Zudem verfügt die EU mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) über ein finanzielles Instrument zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Eingliederung. Der ESF unterstützt unterschiedliche Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Dadurch sollen die Beschäftigungschancen insbesondere von benachteiligten jungen Menschen, Langzeitarbeitslosen und Migrant:innen verbessert werden. Außerdem fördert die EU besonders Programme, die die Gleichbehandlung von Mann und Frau, die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung und die Nachhaltigkeit besonders im Blick haben.
Auch Baden-Württemberg, eine der reichsten Regionen in der EU, profitiert von Mitteln des Europäischen Sozialfonds: In der Förderperiode 2014-2020 wurden im Land Projekte, etwa zur Fachkräftesicherung, durch EFS-Mittel in Höhe von 260 Millionen Euro gefördert.
„Offene Methode der Koordinierung“ (OMK)
In den Bereichen der Sozialpolitik, in denen die EU nicht durch eigene Rechtsetzung oder mit finanziellen Mitteln tätig werden kann, öffnet die sogenannte „Offene Methode der Koordinierung“ (OMK) neue Handlungsmöglichkeiten. Mit der OMK ist ein nicht detailliert festgelegtes Verfahren zum Austausch von Informationen und zur Koordinierung von politischen Entscheidungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Durch Globalisierung, gesellschaftliche Veränderungen, Umbrüchen in der Arbeitswelt und weltweite Krisen stehen die Mitgliedstaaten unter einem ähnlichen Anpassungs- und Reformdruck in der Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Dadurch können sich die Chancen für gemeinsame europäische Lösungsstrategien erhöhen. Der besondere Vorteil der OMK liegt darin, dass an die Stelle von formalen Rechtsvorschriften die gemeinsame Definition soziapolitischer Ziele tritt. In einem freiwilligen Verfahren der politischen Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und ständiger Überprüfung durch die EU-Kommission soll die „best-practice-Lösung“, also Modelle, die sich in der Praxis in einzelnen Ländern besonders bewährt haben, gefunden und angewendet werden.
Kurzer Überblick über die europäische Sozialpolitik

Der Politikwissenschaftler Manfred G. Schmidt bezeichnet die europäische Sozialpolitik als punktuell und fragmentiert. Die Gründe dafür sieht er in der begrenzten Zuständigkeit der EU für Sozialpolitik, in den der EU zur Verfügung stehenden Instrumenten und in den beschränkten finanziellen Mitteln (Manfred G. Schmidt, 2015: Europäische und nationale Sozialpolitik, S 4ff.).
Regelungstätigkeit in den Bereichen soziale Sicherheit, Arbeitsrecht und Antidiskriminierung
Die begrenzte Zuständigkeit der EU in der Sozialpolitik resultiert daraus, dass sich die europäische Sozialpolitik vor allem in enger Verbindung mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer:innen im Binnenmarkt entwickelt hat. Entsprechend liegen die Schwerpunkte der Regelungstätigkeit in den Bereichen soziale Sicherheit, Arbeitsrecht und Antidiskriminierung. Im Bereich der sozialen Sicherheit wurden vor allem Regelungen erlassen, die zur Bildung eines EU-weiten Arbeitsmarktes beitragen und die Arbeitnehmer:innenfreizügigkeit fördern. So hat die EU z.B. Regelungen getroffen, dass „mobile“ EU-Bürger:innen ihren Sozialschutz (Alters-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung) nicht verlieren, wenn sie sich in einem anderen EU-Land niederlasen. Zu den arbeitsrechtlichen EU-Vorgaben gehören die Festlegung von Mindeststandards von Arbeitszeiten (z.B. maximale wöchentliche Arbeitszeit), Regelungen zum Schutz am Arbeitsplatz (etwa beim Umgang mit Gefahrenstoffen) oder Regelungen zum Jugendarbeitsschutz, zur Elternzeit oder zu Teilzeitarbeit. Die Antidiskriminierungsvorgaben der EU verfolgen das Ziel, die faire und gleiche Behandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz zu gewährleisten sowie grundsätzlich einer Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion oder Glauben, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter entgegenzuwirken.
Instrumente der „europäischen Sozialpolitik"
Die Instrumente, die in der „europäischen“ Sozialpolitik zum Einsatz kommen, lassen sich in der Mehrzahl als regulative Politik beschreiben. Die EU operiert also hauptsächlich mit Geboten (z.B. Mindeststandards) und Verboten (z.B. Diskriminierungsverbot) sowie „weichen“ Steuerungsinstrumenten (engl.: „soft governance“) wie der Offenen Methode der Koordinierung. Für eine umverteilende Sozialpolitik mit umfangreichen Transferzahlungen (wie Altersrenten) und Dienstleistungen (etwa im Gesundheitsbereich) besitzt die Europäische Union weder die Kompetenzen noch die rechtlichen Instrumente und vor allem nicht die finanziellen Mittel. Dieser zentrale Teil von Sozialpolitik liegt nach wie vor in der alleinigen Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten der EU.

Finanzielle Instrumente
Die finanziellen Instrumente der EU in der Sozialpolitik sind der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Globalisierungsanpassungsfonds (EGF). Mit beiden Fonds unterstützt die EU einzelne Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, damit Menschen ihren Arbeitsplatz behalten können oder einen neuen finden. Jährlich profitieren etwa 10 Mio. Menschen von ESF-geförderten Maßnahmen. Im Zeitraum 2012-2020 standen im Rahmen des ESF 80 Mrd. Euro zur Verfügung. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission wurden mehrere kleinere Fonds (z.B. die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, das Gesundheitsprogramm) mit dem ESF zum EFS+ zusammengelegt, um Synergien zu nutzen und gezielter auf soziale und arbeitsmarktpolitische Herausforderungen zu reagieren. Für den Zeitraum 2021- 2027 sind dafür ca. 88 Mrd. Euro vorgesehen (zum Vergleich: 2018 lagen die gesamten Sozialausgaben in der EU-27 bei 3.766,1 Mrd. Euro, davon z.B. In Deutschland bei 995,2 Mrd. Euro und in Polen bei 98,1 Mrd. Euro, Quelle: Eurostat).
Mit dem EGF will die Europäische Union Beschäftigten und Selbständigen, die im Zuge von Umstrukturierungen ihre Arbeit verloren haben, durch Qualifizierungsmaßnahmen oder von Unternehmensneugründungen, zu neuen Arbeitsplätzen verhelfen. Das EGF-Jahresbudget für den Zeitraum 2021-2027 beträgt 210 Mio. Euro

Die soziale Situation in den EU-Mitgliedstaaten – Gravierende Unterschiede

Die sozialen Sicherunsgssysteme in den EU-Ländern
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für Sozialpolitik bei den EU-Mitgliedstaaten. Die konkrete Politik ist dabei abhängig von nationalen Politiktraditionen und der nationalen Wirtschaftskraft. Jeder Mitgliedstaat entscheidet eigenständig, wie und in welchem Umfang er für seine Bürger:innen sorgt und sie gegen Risiken absichert. Deutlich wird dies beispielsweise an der Organisation der sozialen Sicherungssysteme: Es gibt Länder mit sehr weit ausgebauten und umfassend finanzierten Sozialsystemen (etwa Frankreich, Schweden und Deutschland), und es gibt Staaten mit weniger umfassenden und finanziell schlechter ausgestatteten Sozialsystemen (baltische Staaten, Slowakei). Manche Sozialsysteme werden überwiegend über Steuern finanziert, wie z.B. in Dänemark, andere wiederum über die Beiträge von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, wie in Deutschland, Tschechien, Österreich und Polen.
Mindestlohn
Außerdem entscheiden die Mitgliedstaaten über Lohnregelungen (einschließlich der Höhe des Mindestlohns), über Arbeitslosenunterstützung oder das Rentenniveau und das Renteneintrittsalter. Daraus ergeben sich gravierende Unterschiede: Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat liegt beispielsweise 2021 der Mindestlohn in Luxemburg bei 12,73 Euro, in Spanien bei 5,76 Euro und in Bulgarien bei 1,87 Euro. In Belgien erhalten Arbeitnehmer:innen unbegrenzt Arbeitslosenleistungen, unabhängig davon, wie lange sie gearbeitet haben. In Slowenien dagegen muss eine Beschäftigung von mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden, um Anspruch auf Unterstützungsleistungen zu bekommen.

Renteneintrittsalter – Dauer Arbeitsleben
Ein weiteres Beispiel: In Deutschland liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 65,5 Jahren, in Litauen bei 63,6 Jahren und in Slowenien bei 62 Jahren (Stand 2018). Ein Arbeitsleben in Deutschland dauert 38,7 Jahre, in Island ist es mit 46, 3 Jahren sehr lang und in Italien mit 31,8 Jahren recht kurz (Quelle: Eurostat).

Einkommen und Arbeitslosigkeit
Die Unterschiede in den einzelnen Aspekten der sozialen Sicherung setzen sich in den wirtschaftlichen Daten für die jeweiligen EU-Länder fort. Hier einige Beispiele: Nach Angaben von Eurostat lag der mittlere Bruttoverdienst 2018 in Dänemark bei 4057 Euro pro Monat, in Zypern bei 1900 Euro und in Bulgarien bei 442 Euro.
Betrachtet man das jährliche Nettoeinkommen 2019 in Europa, so lag dieses mit 76.550 Euro in Liechtenstein am höchsten. In Deutschlang lag es bei 23.779 Euro, in Polen und Ungarn bei rund 7500 Euro und in der Ukraine bei nur 1850 Euro (Quelle: GfK).
Im Dezember 2020 hatten 40,7% der jungen Spanier:innen unter 25 Jahren keinen Job, in Deutschland lag die Quote bei 6,1% (Quelle: Eurostat).


Armut
Der Prozentsatz der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohter Menschen betrug 2019 in Bulgarien 32,5%, in Finnland 15% (statista.de). Oder anders ausgedrückt: Bei einer EU-weiten Umfrage 2019 gaben 30,1% der Befragten in Bulgarien an, aus Geldnot ihre Häuser oder Wohnungen nicht mehr heizen zu können; in Finnland waren es nur knapp 2% (spiegel.de vom 15.02.2021: Zwei Millionen Menschen in Deutschland frieren in den eigenen vier Wänden).
Der Anteil der Bevölkerung der durch Wohnkosten überlastet ist, lag in Griechenland 2019 bei 36, 2%, in Deutschland bei 13,9% und in Österreich bei 7,0%.
Betrachtet man den Anteil, den die Menschen für Nahungsmittel und Getränke ausgeben müssen, gibt es auch hier große Unterschiede in den EU-Ländern. In Rumänien muss 26,2% der Konsumausgaben für Essen und Trinken ausgegeben werden. In Deutschland liegt dieser Wert nur bei 10,8% (Quelle: Eurostat).


Die Unterschiede zwischen den EU-Staaten sind also enorm. Sie bedingen divergierende nationale Interessen und Präferenzen in der Sozialpolitik, die bei gemeinsamen Lösungen und Entscheidungen auf europäischer Ebene „unter einen Hut“ gebracht werden müssen. Nach Ansicht des Politikwissenschaftlers Fritz W. Scharpf ist dies jedoch „extrem schwierig oder sogar unmöglich“ (Fritz W. Scharpf, 2003: Was man von einer europäischen Verfassung erwarten und nicht erwarten sollte, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 1/2003, S. 54). Für die Sozialpolitik im EU-Rahmen bedeutet dies: Einigungen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner (z.B. in Form von Mindeststandards) und der Versuch einer Koordinierung und eines Monitorings („Überwachens“) der nationalen Politiken und Initiativen.
Die „Europäische Säule sozialer Rechte“

Argumente für eine eingenständige europäische Sozialpolitik
Das zentrale Argument für eine eigenständige europäische Sozialpolitik - ein gemeinsamer europäischer Markt muss durch eine gemeinsame soziale Basis abgesichert werden – spielte lange Zeit nur eine untergeordnete Rolle. Die Mitgliedstaaten pochten auf ihre nationale Souveränität im Bereich Sozialpolitik, und die EU verfügte nicht über die gesetzgeberischen und finanziellen Mittel und auch nicht über die Überzeugungskraft gegenüber den Regierungen der EU-Staaten, den gemeinsamen Markt mit gleichwertigen Lebensbedingungen in den einzelnen Mitgliedsländern zu verknüpfen. Die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen entwickelten sich immer weiter auseinander. Zum „klassischen“ Nord-Süd-Gefälle kam mit der Osterweiterung der EU 2004 ein West-Ost-Gefälle hinzu: wohlhabende Staaten im Norden und Westen Europas, wirtschaftlich schwächere bzw. schwache Mitgliedsländer im Süden und Osten der Union.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/09 verschärfte die Situation und traf die nationalen Sozialsysteme der schwächeren Staaten besonders hart. Die enormen Sparmaßnahmen, die etwa Griechenland und Spanien durchführen mussten, um ihre Staatshaushalte und den Euro „zu retten“, hatten direkte Auswirkungen auf die Bevölkerung: Arbeitslosigkeit, insbesondere Jugendarbeitslosigkeit, und massive Einsparungen im Gesundheitsbereich waren die offensichtlichsten Folgen. Diese Entwicklungen spielten Eurokritiker:innen und Populist:innen in die Hände: Sie machten die Politik der EU für die Ungleichheit in Europa verantwortlich.
Die EU musste darauf reagieren, denn es wurde immer deutlicher, dass es nicht mehr nur um die Stabilisierung der Wirtschaft, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit oder die Gleichstellung von Frau und Mann ging, sondern um die Zukunft der Europäischen Union. So forderte im Oktober 2014 der damalige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in einer Rede vor dem Europäischen Parlament: „Ich möchte ein Europa mit einem sozialen Triple-A. Ein soziales Triple-A ist genauso wichtig wie ein wirtschaftliches und finanzielles Triple-A.“ (Jean Claude Juncker, Erklärung auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments, am 22. Oktober 2014). Triple-A gilt in der Finanzwelt als höchste Bewertung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen oder Staaten.
„Europäische Säule sozialer Rechte“ (ESSR)
Eine wichtige Etappe auf dem Weg zu diesem Ziel war die Formulierung der sogenannten „Europäischen Säule sozialer Rechte“ (ESSR) durch die EU-Kommission, die im November 2017 beim EU-Sozialgipfel im schwedischen Göteborg von den damals 28 EU-Staaten gebilligt wurde. Die Säule umfasst drei Kapitel mit Zielwerten für 20 Bereiche:
- Kapitel 1: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang (allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, aktive Unterstützung für Beschäftigte)
- Kapitel 2: Faire Arbeitsbedingungen (sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, Löhne und Gehälter, Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz, sozialer Dialog, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld und Datenschutz)
- Kapitel 3: Sozialschutz und soziale Inklusion (Betreuung und Unterstützung von Kindern, Sozialschutz, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Mindesteinkommen, Alterseinkünfte und Ruhegehälter, Gesundheitsversorgung, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Langzeitpflege, Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose, Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen).
Die „Europäische Säule sozialer Rechte“ sollte die Basis sein, auf der sich die Arbeitsmarkt- und Sozialstandards in den Mitgliedstaaten langfristig den in der Säule festgelegten Niveau annähern sollten. Allerdings erhält die EU durch die ESSR keine neuen bzw. zusätzlichen Kompetenzen in der Sozialpolitik, und die Mitgliedstaaten sind nicht rechtlich nicht verpflichtet, die Vorgaben der ESSR umzusetzen. Zudem befürchteten einige Mitgliedsländer eine Kompetenzverschiebung zugunsten der EU-Ebene und verwiesen auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. So blieb die ESSR mehr eine gut gemeinte Absichtserklärung als ein konkreter Fahrplan hin zu einem sozialen Europa.
Der Sozialgipfel von Porto – der Weg aus der Krise?

Leitziele Beschäftigung, Qualifikation und Sozialschutz
Die EU-Kommission legte im März 2021 erneut Leitziele für die Europäische Union in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikation und Sozialschutz vor, die bis 2030 erreicht werden sollen. Die drei Kernziele – mindestens 78% der 20-64-Jährigen sollen in einem Arbeitsverhältnis sein, mindestens 60% der Erwachsenen sollen jedes Jahr an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen und die Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohter Menschen soll um mindestens 15 Millionen gesenkt werden – gehören zu einem Aktionsplan, der die 20 Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte in konkrete Handlungsschritte umsetzen soll. Hintergrund für die Initiative der EU-Kommission waren die absehbaren, langfristigen Umwälzungen der Arbeitsmärkte und Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten aufgrund von Klimawandel, Digitalisierung, Globalisierung, einer alternden Bevölkerung und abnehmende Geburtenraten. Aber vor allem war es die COVID-19-Pandemie, die seit Anfang 2020 Europa in einen „Schockzustand“ versetzte und alle EU-Staaten vor enorme Herausforderungen stellte.
EU-Sozialgipfel 2021 in Porto
Die Konkretisierung und Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte hatte auch die portugiesische Regierung zu einem Schwerpunkt ihrer EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2021 erklärt. Die „Europäische Säule sozialer Rechte muss eine konkrete Bedeutung im Leben der Bürgerinnen und Bürger haben“, heißt es in den Leitlinien der portugiesischen Präsidentschaft (2021 - Portugal.EU - EU-Ratsvorsitz, 1. Januar bis 30.Juni 2021, S. 10). Öffentlichkeitswirksam lud die portugiesische Regierung im Mai 2021 nach Porto zu einem EU-Sozialgipfel. Große Hoffnungen wurden in diesen Gipfel gesetzt, so forderte EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit, von dem Treffen müsse „eine starke politische Botschaft“ für ein soziales Europa ausgehen. Tatsächlich einigten sich die 27 EU-Staaten in Porto auf die von der Kommission vorgeschlagenen Kernziele europäischer Sozialpolitik: hohe Beschäftigungsquote, Fortbildungsgarantie und gezielter Kampf gegen Armut. Der portugiesische Ministerpräsident Antonio Costa bezeichnete die Einigung als beispiellos und sprach von einem „historischen Moment“. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wies darauf hin, dass zusätzlich zu den Mitteln aus den bereits bestehenden Sozialfonds (z.B. Europäischer Sozialfonds+ und Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung) insbesondere das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ mit einer Größenordnung von 750 Mrd. Euro eine ausreichende finanzielle Basis für die kommenden Jahre biete, um gute und zukunftssichere Jobs und entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die positive Beurteilung des Sozialgipfels in Porto darf jedoch zum einen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erklärung von Porto rechtlich unverbindlich ist. Zum anderen bestehen nach wie vor große wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und nicht alle Mitgliedstaaten befürworten mehr sozialpolitische Kompetenzen für die EU-Ebene. Im Vorfeld des Gipfels hatten die Niederlande, Österreich, Dänemark, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Irland und Bulgarien gemeinsam sehr deutlich gemacht, dass sie der EU nicht mehr Kompetenzen in der Sozialpolitik übertragen wollen und erinnerten an die unterschiedlichen nationalen Ausgangspunkte und das Subsidiaritätsprinzip. Es wird wohl noch ein langer und anstrengender Weg hin zu einer gemeinsamen europäischen Sozialpolitik werden.
Linksammlung
Quellen & weitere Infos
- Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg - Was ist der ESF? Wer und wie wird gefördert?
- Europäischer Sozialfonds in Deutschland
- Treffpunkteuropa.de: Onlinemagazin der Jungen Europäischen Föderalisten (JEF)
- Eurostat.de
- Europäische Kommission: Die Europäische Säule sozialer Rechte in 20 Grundsätzen
- Social Summit 2021 in Portugal
Literaturhinweise
Literaturhinweise
Alemann, Ulrich von u.a. (Hrsg.): Ein soziales Europa ist möglich, Wiesbaden 2015.
Becker, Peter 2015: Europas soziale Dimension. Die Suche nach der Balance zwischen europäischer Solidarität und nationaler Zuständigkeit. SWP-Studie S 21, Berlin.
Schmidt, G.: Europäische uns nationale Sozialpolitik, Heidelberg 2015www.uni-heidelberg.de/md/politik/personal/schmidt/2015_nationale-und-europäische-sozialpolitik.pfd
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