Europäische Zentralbank

Europäische Zentralbank kurz & knapp

Was macht die Europäische Zentralbank?
Die Europäische Zentralbank ist die zentrale Institution des Eurosystems und des für die Bankenaufsicht zuständigen Einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Das vorrangige Ziel der EZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität im Eurosystem. Sie verwaltet die einheitliche Währung der EU, den Euro, die Ausgabe der Banknoten gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Wie setzt sich die Europäische Zentralbank zusammen?
Die Europäische Zentralbank gliedert sich in das Direktorium (Präsident, Vizepräsident und vier weitere Mitglieder) sowie den EZB-Rat. Letzterer besteht aus dem Direktorium sowie den Präsidenten der nationalen Banken der 19 Mitgliedstaaten des Euroraumes. Solange nicht alle Mitgliedstaaten der EU die Voraussetzung für die 3. Stufe der Wirtschaft- und Währungsunion (Beitritt Euroraum) erfüllen, gibt es noch den Erweiterten Rat. Ihm gehören zusätzlich zu den Mitgliedern des EZB-Rates, alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken innerhalb der EU an.

Wann und wo tagt die Europäische Zentralbank?
Die Europäische Zentralbank hat ihren Standort in Frankfurt am Main. Hier arbeiten über 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ganz Europa. Der EZB-Rat tagt in der Regel zweimal pro Monat, bewertet die wirtschaftliche und monetäre Entwicklung und fasst alle sechs Wochen seine geldpolitischen Beschlüsse.

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 durch den Vertrag über die Europäische Union gegründet. Sie ist eine Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts. Ungeachtet ihrer Organstellung hat die EZB eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die EZB für ihr Handeln selbst haftet. Die EZB ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Aktuelle Präsidentin der EZB ist Christine Lagarde, die ehemalige geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds. Sie wurde am 18. Oktober 2019 vom Europäischen Rat für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt und folgt auf Mario Draghi, der dieses Amt vom 1. November 2011 bis zum 31. Oktober 2019 innehatte.

Aufgaben der EZB

Die EZB verwaltet die einheitliche Währung der EU, den Euro, und achtet auf die Preisstabilität im Euro-Gebiet. Die Gestaltung und Durchführung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU liegt in der Verantwortung der Europäischen Zentralbank.

Was tut die Europäische Zentralbank im einzelnen?

  • Sie legt die Leitzinsen fest, zu denen sie an Geschäftsbanken im Euroraum Geld ausgibt, und kontrolliert dergestalt die Geldmenge und die Inflation.
  • Sie verwaltet die Währungsreserven des Euroraums und kauft oder verkauft Währungen, um die Wechselkurse im Gleichgewicht zu halten.
  • Sie sorgt dafür, dass die nationalen Behörden die Finanzmärkte und -institute angemessen beaufsichtigen und dass Zahlungssysteme reibungslos funktionieren.
  • Sie gewährleistet Sicherheit und Stabilität im europäischen Bankensystem.
  • Sie genehmigt die Ausgabe von Banknoten in den Ländern des Euroraums.
  • Sie beobachtet die Preisentwicklung und beurteilt das daraus entstehende Risiko für die Preisstabilität.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, arbeitet die EZB mit dem Europäischen System der Zentralbanken zusammen. Dem Europäischen System der Zentralbanken gehören alle 28 EU-Staaten an, obwohl bisher nur 18 Mitgliedsländer den Euro eingeführt haben. Dabei handelt es sich um die Länder Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Finnland. Weiterhin wurden die Slowakei ab 2009, Estland 2011 und Lettland ab 2014 Euroländer - gemeinsam bilden sie das „Euro-Gebiet“. Ihre Zentralbanken sowie die Europäische Zentralbank werden zum so genannten „Eurosystem“ zusammengefasst.

In ihrer Arbeit und ihren Aufgaben ist die EZB unabhängig von politischer Einflussnahme und damit völlig autark. So dürfen weder die EZB und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems noch die Mitglieder ihrer Entscheidungsgremien Weisungen von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.  Um die wesentliche Aufgaben der Sicherstellung der Preisstabilität und der Wahrung der Kaufkraft des Euros zu gewährleisten, wendet die Europäische Zentralbank zwei Methoden an:

  • Sie kontrolliert die Geldmenge. Wenn diese im Vergleich zum Angebot an Waren und Dienstleistungen zu hoch ist, steigt die Inflation.
  • Sie beobachtet die Preisentwicklung und beurteilt das daraus entstehende Risiko für die Preisstabilität im Euro-Gebiet.

Zur Kontrolle der Geldmenge gehört unter anderem die Festlegung von Zinssätzen für das gesamte Euro-Gebiet und ist damit sehr wahrscheinlich die bekannteste Aufgabe der EZB. 

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Zusammensetzung EZB

Die Europäische Zentralbank hat insgesamt vier Beschlussorgane: den EZB-Rat, das Direktorium, den Erweiterten Rat und das Aufsichtsgremium.

EZB-Rat
Der EZB-Rat besteht aus den 6 Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedstaaten des Eurosystems. Er ist das höchste Beschlussorgan der EZB.

Seine Aufgaben sind:

  • Erlassen der Leitlinien und Beschlüsse, die zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind, die der EZB und dem Eurosystem übertragen wurden (Garantie der Preisstabilität und Kaufkraft)
  • Festlegung der Geldpolitik des Euroraums (dies beinhaltet die Annahme von Beschlüssen über geldpolitische Ziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem sowie die Formulierung von Leitlinien zur Umsetzung dieser Beschlüsse)
  • Im Zusammenhang mit den neuen Zuständigkeiten der EZB im Bereich der Bankenaufsicht: Erlassen von Beschlüssen zum allgemeinen Rahmen für Aufsichtsbeschlüsse und Erlassen der vom Aufsichtsgremium vorgeschlagenen vollständigen Beschlussentwürfe nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung.

Der EZB-Rat tagt in der Regel zweimal im Monat.

Direktorium
Das Direktorium umfasst den Präsidenten der EZB, den Vizepräsidenten sowie vier weitere Mitglieder. Alle Mitglieder werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt.

Die Aufgaben des Direktoriums umfassen:

  • die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats;
  • die Durchführung der Geldpolitik des Euroraums gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats, wobei es hierzu den nationalen Zentralbanken des Euroraums die notwendigen Weisungen erteilt;
  • die Führung der laufenden Geschäfte der EZB mit Unterstützung durch den Chief Services Officer Michael Diemer
  • die Ausübung bestimmter, vom EZB-Rat übertragener Befugnisse, einschließlich gewisser Befugnisse normativer Art.


Erweiterter Rat
Die Mitglieder des Erweiterten Rates sind der Präsident der EZB, der Vizepräsident sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller 27  Mitgliedstaaten, auch derjenigen, die noch nicht Teil des Euroraumes sind.
Der Erweiterte Rat ist als Übergangsgremium zu sehen. Er nimmt jene Aufgaben wahr, mit denen ursprünglich das Europäische Währungsinstitut betraut war und die aufgrund der Tatsache, dass der Euro nicht von allen Mitgliedstaaten eingeführt wurde, in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion von der EZB weiterzuführen sind. In diesem Sinne wirkt der Erweiterte Rat bei folgenden Aufgaben mit:

  • Beratungsfunktionen der EZB
  • Erhebung von statistischen Daten,
  • Erstellung des Jahresberichts der EZB,
  • Erlass der notwendigen Vorschriften für die Standardisierung der buchmäßigen Erfassung und der Meldung der Geschäfte der nationalen Zentralbanken,
  • Treffen aller Maßnahmen neben den im Vertrag festgelegten Maßnahmen zur Festlegung des Schlüssels für die Kapitalzeichnung der EZB,
  • Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für die Mitarbeiter der EZB und
  • Vorarbeiten, die erforderlich sind, um für die Währungen der Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, die Wechselkurse gegenüber dem Euro unwiderruflich festzulegen.

Der Erweiterte Rat wird aufgelöst, sobald alle Mitgliedstaaten den Euro eingeführt haben.
 

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Europäische Zentralbank in 3 Minuten erklärt (explain it)

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Quellen und weiterführende Links:

Europäische Zentralbank

Europäische Union: EZB

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