Europäischer Gerichtshof

EuGH kurz & knapp

Wann wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegründet?
Der EuGH entstand im Jahr 1952 im Zuge der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und nahm im Jahr 1953 seine Arbeit auf. 2022 feiert die EU 70 Jahre Europäischer Gerichtshof.

Was macht der Europäische Gerichtshof?
Der Europäische Gerichtshof ist das oberste Rechtsprechungsorgan der EU. Der EuGH gewährleistet, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise angewandt wird, und trägt dafür Sorge, dass die EU-Länder und die EU-Institutionen das EU-Recht einhalten.

Wie setzt sich der EuGH zusammen?
Der EuGH gliedert sich in zwei Gerichte: den Gerichtshof und das Gericht.
Der Gerichtshof besteht aus je einem Richter oder einer Richterin aus je einem EU-Mitgliedstaat, also insgesamt 27, sowie neun Generalanwältinnen und Generalanwälten.
Das Gericht besteht aus je zwei Richtern oder Richterinnen pro Mitgliedstaat, also insgesamt 54 Richtern. Die Richter und Richterinnen beider Gerichte sowie die Generalanwälte und Generalanwältinnen werden von ihren nationalen Regierungen für 6 Jahre ernannt. Beide Gerichte wählen einen Präsidenten für 3 Jahre. Zudem können sogenannte Fachgerichte gebildet werden.

Wann und wo tagt der EuGH?
Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg. Für jeden Fall wird ein Richter oder eine Richterin ernannt („Berichterstatter“) plus einen Generalanwalt oder eine Generalanwältin.

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Der Gerichtshof der Europäischen Union legt das EU-Recht aus und entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen. In bestimmten Fällen können Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen ihn in einer Streitsache mit einer EU-Institution einschalten, wenn diese ihrer Auffassung nach ihre Rechte verletzt hat.

Als Einzelperson oder Unternehmen können wir als EU-Bürger und Bürgerinnen auf zweierlei Weise Klage einreichen. Grund für eine Klage ist ein erlittener Schaden infolge einer Handlung oder Untätigkeit einer EU-Institution oder ihrer Bediensteten.
Indirekt über nationale Gerichte, die die Klage gegebenenfalls an den EuGH weiterleiten, oder
direkt vor dem Gericht, wenn Sie durch einen Beschluss einer EU-Institution direkt und als Einzelperson betroffen sind.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Behörden eines Landes EU-Recht verletzt haben, müssen Sie das offizielle Beschwerdeverfahren einhalten.
 

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Zusammensetzung des EuGH

Der EuGh besteht aus dem Gerichtshof, dem Gericht und den sogenannten Fachgerichten.

Gerichtshof
Der Gerichtshof besteht aus je einem Richter oder einer Richterin aus jedem Mitgliedstaat, also insgesamt 27.  Die Richter und Richterinnen werden von ihren Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für 6 Jahre ernannt. Eine Wiederwahl ist möglich. Aus ihren eigenen Reihen wählen die Richter und Richterinnen einen Präsidenten oder eine Präsidentin für 3 Jahre. Auch hier ist eine Wiederwahl zulässig. Der Präsident leitet die rechtsprechende Tätigkeit und die Verwaltung des Gerichtshofs. Er führt zudem den Vorsitz in Sitzungen und bei Beratungen. Seit 2015 ist Koen Lenaerts aktueller Präsident des Europäischen Gerichtshofs.
Unterstützung erfahren die Richter und Richterinnen durch neun Generalanwälte und – anwältinnen. Ihre Tätigkeit kommt der eines Gutachters gleich. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt es einen Richternominierungsausschuss, der über die Eignung der Richter und Richterinnen sowie der Generalanwälte und Generalanwältinnen befindet. Dieser Ausschuss wird vom Rat der EU auf Initiative des Präsidenten des Gerichtshofs benannt.

Gericht
Das Gericht besteht im Moment aus 54  Richtern und Richterinnen. Die Anzahl wurde 2019 erhöht, seither entsendet jeder Mitgliedstaat zwei Richter oder Richterinnen.

Fachgerichte
Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sieht die Möglichkeit vor, dass das Europäische Parlament und der Rat der EU dem Gericht beigeordnete Fachgerichte bilden kann. Durch diese Fachgerichte sollen der Gerichtshof und das Gericht entlastet werden. Als erstes Fachgericht wurde das Gericht für den öffentlichen Dienst der EU eingerichtet.

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Kompetenzen & Arbeitsweisen des EuGH

Der Europäische Gerichtshof fällt Urteile in Rechtssachen, mit denen er befasst wird. Häufigste Rechtssachen sind:

Auslegung des Rechts (Vorabentscheidungen)
Nationale Gerichte in den EU-Ländern müssen gewährleisten, dass das EU-Recht korrekt angewendet wird, doch die Auslegungen der Gerichte der einzelnen Länder stimmen nicht immer überein. Hat ein nationales Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung oder Gültigkeit einer EU-Rechtsvorschrift, kann es den EuGH um Klärung bitten. In gleicher Weise kann überprüft werden, ob ein nationales Gesetz oder eine Verwaltungspraxis mit EU-Recht übereinstimmt.

Durchsetzung des Rechts (Vertragsverletzung)
Klagen gegen die Verwaltung eines EU-Landes, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet. Ein solches Verfahren kann von der Europäischen Kommission oder einem anderen EU-Land eingeleitet werden. Wenn sich herausstellt, dass das Land im Unrecht ist, muss es den Missstand sofort beheben, anderenfalls wird es in einem zweiten Verfahren eventuell zu einem Bußgeld verurteilt.

Annullierung von EU-Rechtsakten (Nichtigkeitsklagen)
Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass ein EU-Rechtsakt gegen die EU-Verträge oder die Grundrechte verstößt. Eine solche Klage einreichen können der Rat der EU, die Europäische Kommission oder (in einigen Fällen) das Europäische Parlament.
Einzelpersonen können dem Gericht ebenfalls eine Nichtigkeitsklage vorlegen, um einen EU-Rechtsakt zu annullieren, der sie direkt betrifft.

Gewährleistung des Eingreifens der EU (Untätigkeitsklagen)
Parlament, Rat und Kommission müssen unter bestimmten Umständen Entscheidungen treffen. Wenn sie dies versäumen, können andere EU-Institutionen oder gegebenenfalls auch Einzelpersonen oder Unternehmen beim EuGH eine Klage einreichen.

Strafmaßnahmen gegen EU-Institutionen (Maßnahmen bei Schäden)
Privatpersonen oder Unternehmen, deren Interessen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EU oder ihrer Mitarbeiter geschädigt wurden, können sich an den EuGH wenden.


Der EuGH tagt in Kammern. Er kann in kleinen Kammern (3 oder 5 Richter und Richterinnen) oder in einer großen Kammer (15 Richter und Richterinnen) zusammenkommen. Im Plenum tagt der EuGH nur, wenn die Satzung dies explizit vorsieht. Diese Einteilung gilt sowohl für den Gerichtshof als auch das Gericht. Für jeden Fall, wird ein Richter oder eine Richterin ernannt („Berichterstatter“), sowie ein Generalanwalt oder eine Generalanwältin.

Die Rechtssachen werden in zwei Phasen bearbeitet:
1.   Schriftliches Verfahren
Die beteiligten Parteien legen dem Gericht eine schriftliche Erklärung vor. Bemerkungen dazu können auch von nationalen Behörden, EU-Institutionen und in manchen Fällen Einzelpersonen hinzugefügt werden.
Der Richter (Berichterstatter) fasst dies in einem Bericht zusammen, der in der Generalversammlung des Gerichts erörtert wird. Dort wird beschlossen

  • wie viele Richter mit dem Fall befasst werden: drei, fünf oder 15 (gesamtes Gericht), je nach Bedeutung und Komplexität des Falls. Die meisten Fälle werden von fünf Richtern behandelt; das gesamte Gericht wird nur äußerst selten befasst.
  • Sie entscheiden auch, ob eine öffentliche Anhörung (mündliche Verhandlung) stattfinden muss und ob eine offizielle Stellungnahme des Generalanwalts erforderlich ist.

2.    Mündliche Verhandlung – öffentliche Anhörung 
Die Anwälte beider Parteien können den Richtern und dem Generalanwalt ihre Ausführungen vortragen. Letztere können Fragen stellen.
Hat das Gericht beschlossen, dass eine Stellungnahme des Generalanwalts erforderlich ist, wird diese einige Wochen vor der Anhörung vorgelegt. Die Richter beraten dann gemeinsam über das Urteil und erlassen es. Das Verfahren des Gerichts ist ähnlich, nur dass lediglich in den meisten Fällen nur drei Richter damit befasst werden und die Stellungnahme eines Generalanwalts entfällt.
 

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Europäischer Gerichtshof einfach erklärt (Simpleshow)

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