Was macht der Rat der EU?
Der Rat der EU ist vor allem eines der beiden Hauptrechtsetzungsorgane der EU. Er erlässt Rechtsakte. Darüber hinaus koordiniert er die Politiken der Mitgliedstaaten, übt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Haushaltsbefugnisse aus und entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nach Vorgabe des Europäischen Rates.
Wie setzt sich der Rat der EU zusammen?
Der Rat der Europäischen Union – in der Literatur auch oft Ministerrat genannt – setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen. Je nach der Thematik der Ratstagungen variiert die Zusammensetzung des Rates. So nehmen zum Beispiel bei Umweltfragen auf der Tagesordnung die Umweltminister_innen aus allen EU-Staaten an der Tagung teil. Sie werden dann als Rat "Umwelt" bezeichnet. Insgesamt gibt es 10 verschiedene Formationen des Rates der EU. Dem Rat untersteht ein Generalsekretariat. Ein Ausschuss der ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten hat die Aufgabe, die Arbeiten des Rates vorzubereiten und die ihm aufgetragenen Aufgaben auszuführen.
Wann und wo tagt der Rat der EU?
Der Rat der EU hat seinen Sitz in Brüssel und tagt im Justus-Lipsius-Gebäude, dem Westflügel im Residenz-Palast. Die jeweilige Ratspräsidenschaft legt die Tagungen terminlich fest und beruft diese formell ein. Die Tagungen sind stets zwei geteilt: (1) öffentliche Beratungen über Gesetzgebungsakte der EU sowie (2) nicht-öffentliche Beratungen zu den nicht die Gesetzgebung betreffenden Tätigkeiten.
Der Rat der Europäischen Union - früher auch als Ministerrat bekannt - ist das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU. Aufgrund der Namensähnlichkeit wird er oft mit dem Europäischen Rat verwechselt, ist von diesem aber streng zu unterscheiden. Der Rat der Europäischen Union vertritt die Mitgliedstaaten. So können die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten anlässlich einer Tagung als Ministerkonferenz zusammentreten. So nimmt an den Tagungen des Rats der Europäischen Union je ein Minister/eine Ministerin aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil. Sitz des Rats ist das Consilium, das Justus-Lipsius-Gebäude, in Brüssel. In den Monaten April, Juni und Oktober tagt der Rat in Luxemburg.
Zur Verdeutlichung: Nach der Thematik der Ratstagungen variiert die Zusammensetzung des Rates. So nehmen zum Beispiel bei Umweltfragen auf der Tagesordnung die Umweltminister_innen aus allen EU-Staaten an der Tagung teil. Sie werden dann als Rat "Umwelt" bezeichnet. Die Beziehungen der EU zu allen anderen Ländern werden vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ behandelt. Hier kommen die Außenminister_innen der EU-Staaten zusammen.
Im Rat der Europäischen Union kommen die Vertreter_innen der Regierungen der 28 Mitgliedstaaten zusammen. Er ist das Forum, in dem die verschiedenen Regierungen ihre Interessen vertreten und Kompromisse aushandeln. Die Vertreter_innen aus den Mitgliedstaaten handeln für ihre jeweilige Regierung verbindlich. Die regelmäßigen Sitzungen finden auf Minister- oder Botschafterebene sowie in Form von Arbeitsgruppen statt.
Der Vorsitz des Rates wird von den Vertreter_innen der Mitgliedstaaten nach einem Prinzip der gleichberechtigten Rotation vorgenommen. Die Abfolge der Mitgliedstaaten wird bestimmt, indem zuvor festgelegte Gruppen den Vorsitz im Rat für 18 Monate übernehmen.So hat der jeweilige Vorsitz sein Amt für 6 Monate.
Seit dem 1. Januar 2019 hat Rumänien den Vorsitz im Rat inne.
Zur offiziellen Eröffnungsfeier in Bukarest am 10. Januar 2019 gab es mahnende Worte aus der EU-Kommission und Demonstrationen auf den Straßen. In die rumänische Ratspräsidentschaft fallen die Verabschiedung eines neuen EU-Haushaltes, der Brexit und die Europawahl. Ob die durch innerpolitischen Druck mit Massenprotesten gegen den Abbau des Rechtsstaats und Korruptionsvorwürfen belastete rumänische Regierung ihrer Aufgabe gewachsen ist, wird mit großer Skepsis betrachtet.
Eine Ausnahme dieser Regelung ist der Rat in der Formation der "Auswärtigen Angelegenheiten". Hier hat stets der oder die Verterter_in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz inne. Im Moment (Stand 10/2017) ist dies Federica Mogherini.
Der Vorsitz im Rat wird in seinen verschiedenen Zusammensetzungen von dem jeweiligen Minister des Landes ausgeübt, das die Ratspräsidentschaft innehat.
Ratsvorsitz bis 2020 (Amtsblatt der EU)
Die Vorsitzenden des Rates haben die Aufgabe, die Treffen vorzubereiten und bei der Kompromissfindung mitzuwirken. Unterstützt werden sie hierbei vom Generalsekretariat. Der Rat der EU unterstützt den Vorsitzenden stets auf Grundlage eines gemeinsamen Programmes.
Die jeweiligen Vorsitzenden spielen eine wesentliche Rolle für die Organisation der Arbeiten dieses Organs, insbesondere für die Beschleunigung des legislativen und politischen Entscheidungsprozesses.
Je nach dem zu behandelnden Thema treffen sich je ein Fachminister aus jedem Mitgliedsstaat.
Insgesamt gibt es zehn verschiedene Zusammensetzungen des Rates:
Die "EU-Außenministerin" ist für den Politikbereich "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) verantwortlich und kann Vorschläge unterbreiten. Sie hat den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Außerdem ist sie Vizepräsident der Kommission und hier zuständig für auswärtige Angelegenheiten und muss hierüber dem Europäischen Parlament Rechenschaft ablegen. Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik setzt auch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) ein.
Der Außen-Rat ist das monatlich stattfindende Treffen der zuständigen Außen- bzw. Verteidigungsminister_innen. Den Vorsitz führt die neue Hohe Beauftrage für Außen- und Sicherheitspolitik. Das System des rotierenden Vorsitzes findet beim Außen-Rat keine Anwendung. Bei ihren Tätigkeiten wird die Hohe Vertreterin durch den Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt. Die Tagungen des Außenrates werden zunächst in zeitlicher Nähe zum Allgemeinen Rat durchgeführt.
Der Ministerrat ist das wohl wichtigste Organ der Europäischen Union und hat fünf zentrale Aufgaben: Er...
ist eines der beiden Hauptrechtsetzungsorgane und verhandelt und erlässt damit Rechtsakt der EU.
koordiniert die Politik der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen (1) Wirtschafts- und Haushaltspolitik, (2) Bildung, Kultur, Jugend uns Sport sowie (3) Beschäftigungspolitik. übernimmt die politische Leitung und Koordination der Union; durch die verschiedenen Ratsformationen kommt dem Rat dabei eine besondere fachspezifische Leitungs- und Koordinationskompetenz zu.
entwickelt die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU nach den Vorgaben des Europäischen Rates. Dazu gehören auch die Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe, die Verteidigung und der Handel der EU.
Beschlüsse im Rat werden per Abstimmung gefasst. Je nach dem, um welche Frage es geht, beschließt der Rat
Seit 1. November 2014 gilt eine neue Regelung für die Beschlussfassung der qualifizierten Mehrheit. Dieses neue Verfahren wird auch Beschlussfassung mit "doppelter Mehrheit" genannt, da zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, wenn der Rat auf Vorschlag der Kommission oder der Hohen Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Beschlüsse fasst:
Zudem schützt die sogenannte Sperrminorität davor, dass die sich die größten Mitgliedstaaten der EU zusammentun und somit alle Beschlüsse nach ihrer Raison festlegen. So sind für eine Sperrminorität mindestens vier Ratsmitglieder erforderlich, die zusammen mehr als 35 % der EU-Bevölkerung vertreten.
Kommt ein Vorschlag nicht von der Kommission oder der Hohen Vertreterin gilt ein Beschluss als angenommen, wenn
Seit 1. April 2017 kommt der Kompromiss von Ioannina, eine weitere Hürde um Minderheiten zu schützen, vereinfachend zur Anwendung. Dieser besagt, dass wenn eine Mehrheitsentscheidung des Rates abgelehnt wird, der Rat alles daransetzt, um innerhalb einer angemessenen Frist zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen und verlangt somit die Fortsetzung der Verhandlungen im Rat. Dies geschieht, wenn mindestens 55 % der Bevölkerung der EU oder mindestens 55 % der EU-Länder sich so entscheiden.
Link zum bisherigen Abstimmungsverhalten des Rats mit qualifizierter Mehrheit
Mit dem Vertrag von Lissabon wird das Prinzip der Teampräsidentschaft (Trio) institutionalisiert. Drei vorher festgelegte Mitgliedsstaaten arbeiten für jeweils 18 Monate zusammen um die Kontinuität der Themen sicherzustellen. Jeweils sechs Monate übernimmt eines der Mitglieder den Vorsitz in den diversen Ratssitzungen und Ausschüssen (von Januar bis Juni, und von Juli bis Dezember), die anderen zwei unterstützen es dabei.
Die Ratspräsidentschaft bedeutet für die jeweilige Regierung zunächst einmal organisatorische Pflichten: Sie muss die Treffen des Rats terminlich festlegen und formell einberufen, die Tagesordnung vorschlagen und dafür sorgen, dass am Tagungsort alles reibungslos ablaufen kann. Das betrifft sämtliche Ebenen, von den rund 100 offiziellen und informellen Ministertreffen bis zu den wöchentlichen Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter und den rund 1500 Sitzungen vieler Ratsarbeitsgruppen. Bei allen Ratstreffen führt der Vertreter des Landes, das die Präsidentschaft innehat, den Vorsitz. Die Präsidentschaft hat auch die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wenn Verhandlungen in eine Sackgasse geraten.
Die Treffen der Ministerinnen und Minister werden vom sogenannten Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV, frz. Abkürzung COREPER) vorbereitet. Dem AstV gehören die Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten, d.h. die Botschafter bei der EU und ihre Stellvertreter an. Der AStV stützt sich in seinen Beratungen wiederum auf die Arbeitsergebnisse von rund 300 ständigen Arbeitsgruppen des AStV. In diesen Arbeitsgruppen kommen die Fachleute aus den nationalen Ministerien oder Beamte aus den Ständigen Vertretungen zusammen. Vertreter der Kommission nehmen ebenfalls teil. Sie prüfen die Beschluss- und Gesetzesentwürfe, machen Änderungsvorschläge und entwickeln Kompromisse, die im Rat eine Einigung ermöglichen.
Der Rat wurde in den Gründungsverträgen der EGKS als Vertretung der Länder (ähnlich dem Bundesrat, jedoch mit deutlich mehr Kompetenzen) eingerichtet.
Mit der Fusion der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM, 1967) fusionierte auch der Rat. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde dem Generalsekretär des Ministerrats die Aufgabe des hohen Vertreters der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik übertragen. Bis 2002 gab es 23 verschiedene Ausformungen des Rates, die ab 2002 auf neun zusammengefasst wurden.
Mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages ist nun festgelegt, dass der Rat generell mit qualifizierter Mehrheit und nur in bestimmten Ausnahmefällen einstimmig entscheidet. Allerdings soll das Modell der doppelten Mehrheit erst ab 2014 gelten, statt ab 2009, wie von der Verfassung vorgesehen war. Bis dahin bleibt für Mehrheitsentscheidungen im Rat das im Vertrag von Nizza festgelegte Stimmenverhältnis bestehen. Dies ist vor allem auf Forderungen von Polen zurückzuführen, für das der Vertrag von Nizza deutlich günstiger war.
Vom 1. November 2014 bis Ende März 2017 werden die Abstimmungsregeln der doppelten Mehrheit gelten. Während dieses Zeitraums kann jedoch jedes Ratsmitglied beantragen, dass weiterhin die Abstimmungsregeln des Vertrags von Nizza angewendet werden. Erst ab 2017 gilt das neue Abstimmungsverfahren uneingeschränkt.
Was ist der Rat?
Gefragt nach den wichtigsten EU-Institutionen
lautet die Antwort meistens: die Kommission, das Parlament und der Rat.
Aber "der Rat" bezeichnet eigentlich zwei verschiedene Institutionen:
den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union.
Das ist nicht dasselbe.
Die beiden Organe haben ähnliche Namen, sie nutzen gemeinsame Gebäude und arbeiten mit demselben Personal dem Generalsekretariat des Rates.
Das ist tatsächlich verwirrend.
Ihre Namen sind zwar ähnlich, jedoch unterscheiden sie sich sehr in ihrer Rolle und ihrer Zusammensetzung.
Der Europäische Rat gibt die politische Richtung und die Prioritäten der EU vor.
Das ist also der Europäische Rat.
Aber was ist mit dem Rat der EU?
Der Ratsvorsitz wechselt alle 6 Monate zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Vielleicht haben Sie auch vom Europarat gehört…
Doch das ist KEINE EU-Institution.
Eigentlich ist alles ganz einfach, wenn man sich diese Faustregel merkt:
Der Europäische Rat legt die politische Agenda der EU fest.
Der Rat der EU berät über Rechtsvorschriften und erlässt sie.
Mehr dazu finden Sie auf unserer Website: www.consilium.europa.eu/
Stand der Überarbeitung: Oktober 2018.
Die offizielle Webseite der EU bietet weitreichende Informationen in allen Amtssprachen der EU. Verständlich und kompakt führt sie uns durch die verschiedensten Themengebiete der EU.
Auf den Seiten "Die EU für Lehrer/innen" finden Sie Unterrichtsmaterialien zur EU für unterschiedliche Altersgruppen. Ob Sie Ihren Schülerinnen und Schülern erklären wollen, was die EU tut, wie sie begann und wie sie arbeitet oder ob Sie mit ihnen ausführlicher über EU-Politik diskutieren wollen – Sie werden hier Anregungen in Hülle und Fülle finden.