Institutionen der EU
Der Aufbau der EU in Institutionen und Organe

Die Institutionen der EU
Neben den sieben Organen gibt es weitere Institutionen der EU, wie zum Beispiel den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Sie sind keine Organe, sondern organübergreifende beratende Ausschüsse der EU.
Institutionen der EU | Beispiele |
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durch Verträge errichtet | Europäische Kommission, Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Rat der EU, Europäische Zentralbank, Europäischer Rechnungshof, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR), Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD), Europäische Investitionsbank (EIB), Europäischer Investitionsfond (EIF), Europäischer Bürgerbeauftragter, Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) |
in Verträgen vorgesehen | Europäische Verteidigungsagentur, Eurojust, Europol, Beschäftigungsausschuss, Ausschuss für Sozialschutz |
sekundärrechtlich geschaffen | Zahlreiche Agenturen der EU, Amt für Veröffentlichungen, Amt für Personalauswahl, Europäische Verwaltungsakademie, durch die Organe eingerichteten Expertengruppen, Ausschüsse und sonstige Arbeitsgruppen |
Auf den Seiten von „Infos zur EU“ stellen wir weitere Informationen zu den sieben Organen und ausgewählten Institutionen zur Verfügung:
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)
Europäische Investitionsbank (EIB)
Europäischer Investitionsfond (EIF)
Europäischer Bürgerbeauftragter
Agenturen der EU
Sowie zu den interinstitutionelle Einrichtungen:
Amt für Veröffentlichungen
Europäisches Amt für Personalauswahl
Europäische Verwaltungsakademie
Letzte Aktualisierung: Februar 2018.