Geschichte der Europäischen Union

Am 1. Januar 1958 ist der Vertrag von Rom in Kraft getreten. Mit ihm wurde der Grundstein zur heutigen EU gelegt. In den Jahren zuvor  war der europäische Zusammenschluss mit der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" vor allem wirtschaftlicher Natur. Robert Schuman hatte bereits im Mai 1951 hierfür einen Plan vorgelegt. Infolge dessen feiern wir den Europatag am 9. Mai als Geburtsstunde Europas, die eine bis heute andauerende Phase des Friedens einläutete.  In den Folgejahren hat sich der Zusammenschluss nach und nach zu einer Organisation weiter entwickelt, die ihren Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an sozialer Sicherheit und Wohlstand bietet. Mit steigendem Lebensstandard wuchsen auch die Bemühungen der EU für mehr soziale Rechte. Die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und der Zivilgesellschaft sowie die Bekämpfung der Diskriminierung rückten stärker in den Mittelpunkt.

 Trotz Phasen der Stagnation und Krisen sind heute in der EU viele Punkte, die in der Gründungszeit der Fünzigerjahre als Ziel und Vision formuliert wurden, verwirklicht worden. Dabei formten die Erweiterungen und die Ausweitung der Zuständigkeiten und der Integrationsdichte die Geschichte der EU immer wieder neu. In mehreren Etappen wuchs die Mitgliederzahl von sechs auf 28 Staaten. Mit dem Austritt Großbritanniens verbleiben aktuell 27 Mitgliedstaaten.

Die Funktionsweise der EU von heute ist nur zu verstehen, wenn wir ihre Entstehung und Entwicklung – ihr Werden – kennen. Erst wenn man sich mit den Motiven für den europäischen Integrationsprozess, den zentralen, keineswegs geradlinig verlaufenden Entwicklungsschritten der EU (festgeschrieben in den europäischen Verträgen) eingehend beschäftigt, ist die Geschichte der Europäischen Union in ihrer Dynamik zu begreifen.

Der angestrebte Endzustand des europäischen Staatenbündnisses wurde immer und wird weiter kontrovers diskutiert und ist alles andere als festgelegt. Genauso wenig wie in den 1980er-Jahren die umfassende Erweiterung der EU um die mittelosteuropäischen Staaten auf insgesamt 28 Länder vorhersehbar gewesen ist, war es zum Beginn des 21. Jahrhunderts vorherzusagen, dass die fortschreitende Integration einmal durch den Austritt einzelner Staaten unterbrochen werden würde.

    30 Jahre EU

    Die Europäische Union in ihrer heutigen Form feierte 2022 ihr 30-jähriges Jubiläum. Der Vertrag von Maastricht - auch „Vertrag über die Europäische Union" wurde am 7. Februar 1992 beschlossen. Er war ein Meilenstein der europäischen Integration. Dank ihm ist die Europäische Gemeinschaft zu einer politischen Union zusammengewachsen. Der Vertrag hielt fest, in welcher Form die Länder künftig zusammenarbeiten wollen und welche Rechte und Pflichten die einzelnen Mitglieder haben   Weitere Informationen über den Vertrag von Maastricht und seine Errungenschaftem:

    30 Jahre Vertrag über die Europäische Union

    Europawahl 2024

    Vom 6. bis 9. Juni 2024 finden in den 27 EU-Staaten die Europawahlen statt. Wie funktioniert das europäische Wahlsystem? Welche Parteien treten an? Wer kandidiert? Was fordern die Parteien in ihren Wahlprogrammen? Wer liegt in Umfragen vorne? Unser Wahlportal liefert alle wichtigen Informationen rund um die Wahlen.

    Europawahl 2024

    Geschichte der EU im Überblick

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    Die Etappen in Kürze

    • 1951: Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wird von den sechs Gründermitgliedstaaten ins Leben gerufen.
    • 1957: Der Vertrag von Rom schafft die Grundlage für einen gemeinsamen Markt.
    • 1958: Gründung der Europäischen Kommission
    • 1973: Die Gemeinschaft wächst auf neun Mitgliedstaaten an und entwickelt gemeinsame Politiken.
    • 1979: Das Europäische Parlament wird zum ersten Mal direkt gewählt.
    • 1981: Als erstes Mittelmeerland tritt Griechenland bei.
    • 1993: Der Binnenmarkt wird vollendet.
    • 1993: Durch den Vertrag von Maastricht wird die Europäische Union errichtet.
    • 1995: Die EU wächst auf 15 Mitgliedstaaten an.
    • 2002: Der Euro wird als Bargeld eingeführt.
    • 2004: Zehn weitere Länder treten der EU bei.
    • 2005: Der Versuch, eine Verfassung für Europa einzuführen, scheitert.
    • 2007: Durch zwei weitere Betritte wächst die Zahl der Mitgliedsländer auf 27.
    • 2009: Der Vertrag von Lissabon stellt die EU auf eine neue vertragliche Grundlage.
    • 2010: Die 16 Euroländer einigen sich auf ein Hilfspaket für Griechenland, auf die Unterstützung der irischen Wirtschaft sowie auf eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
    • 2013: Nach den 2011 abgeschlossenen Beitrittsverhandlungen mit Kroatien kann das Land das 28. EU-Mitglied werden.
    • 2020/21: Das Vereinigte Königreich verlässt die EU. Angestoßen wurde der Austritt durch ein Referendum im Vereinigten Königreich am 26. Juni 2016.

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    Vertiefung der EU – Schrittweise Ausweitung der Zusammenarbeit

    Autoren:
    Prof.  Dr.  Helmar  Schöne  ist  Professor  für  Politikwissenschaft  und  ihre  Didaktik  an  der  Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd.
    Thomas  Stegmaier, AOR a.D., hat langjährig als Hauptschullehrer für Gemeinschaftskunde gearbeitet und war zuletzt als Akademischer Oberrat in der Abteilung Politikwissenschaft der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd tätig. 

    Der nachfolgende Text entstammt dem Heft „Europa im Unterricht" aus der Reihe „Politik & Unterricht" und wurde von der Online-Redaktion für das Internet aufbereitet. 

    Unter Vertiefung wird die schrittweise Ausweitung der ökonomischen und politischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten verstanden. Die Europäische Union der Gegenwart ist ein Staatenverbund, also eine enge Verbindung von Staaten, die zwar souverän bleiben, aber auf vertraglicher Grundlage Hoheitsrechte abgeben. Auf dieser Grundlage übt die EU, die auch als supranationale (überstaatliche) Organisation bezeichnet wird, öffentliche Gewalt aus. Aus einer Freihandelszone ist eine politische Gemeinschaft geworden, deren Zuständigkeit sich auch auf wirtschaftsferne Bereiche bezieht.

    Die heutige EU hat sich schrittweise aus ihren Vorgängern entwickelt, aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von 1951, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957 sowie der Europäischen Gemeinschaft (EG) von 1967. Damit hat sich die Gemeinschaft von einer Organisation zur Kontrolle der deutschen kriegswichtigen Industrien, nämlich Kohle und Stahl, zu einer umfassenden Zollunion und schließlich zu einem vollständigen Binnenmarkt entwickelt.

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    Motive der europäischen Integration in der Nachkriegszeit

    Wichtige ursprüngliche Motive für die europäische Integration – nach zwei verheerenden Weltkriegen Frieden zwischen den Mitgliedstaaten zu stiften und den wirtschaftlichen Aufbau des kriegsgeschundenen Europas voranzubringen – haben sich damit erfüllt. Der 1993 eingeführte Binnenmarkt umfasst nach der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 die sogenannten vier Freiheiten, das heißt nicht nur Waren, sondern auch Personen, Kapital und Dienstleistungen können frei und ohne Beschränkungen ehemalige Grenzen überwinden. Jene Freiheiten wurden ab 1999 durch eine gemeinsame Währung, den Euro, ergänzt, an dem sich jedoch nicht alle Mitgliedstaaten beteiligen.

    Bezeichnung der Gemeinschaft als Europäische Union

    Die Bezeichnung der Gemeinschaft als Europäische Union erfolgte mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht 1993. Die Namensänderung zeigt an, dass die Ziele und Aufgaben der EU ergänzt wurden und aus der Wirtschaftsgemeinschaft ein Staatenverbund mit ausgedehnten Kompetenzen geworden ist, in dem europäische Gesetze (die Richtlinien und Verordnungen) in allen Staaten gelten – und zwar ohne dass in den Parlamenten der Mitgliedstaaten darüber abgestimmt wird. Die EU verfügt seit dem Maastricht-Vertrag zusätzlich zu ihren ökonomischen Zuständigkeiten über Befugnisse im Bereich der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) sowie der Innen- und Justizpolitik. Allerdings werden in diesen beiden Bereichen die politischen Entscheidungen überwiegend intergouvernemental und nicht supranational getroffen.

    Intergouvernementale und supranationale Entscheidungen

    Intergouvernementale Entscheidungen entstehen durch Verhandlungen zwischen den Regierungen der EU-Staaten und sind nur bindend, wenn sie von allen Mitgliedsländern anerkannt werden.

    Supranationale Entscheidungen der EU entstehen in den europäischen Institutionen – im Wesentlichen im Dreieck von Parlament, Kommission und Ministerrat – und sind für alle Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Supranationale Entscheidungen beziehen sich auf jene Themenfelder, welche die Mitglieder in den europäischen Verträgen an die EU übertragen haben, also vor allem die Regeln zur Europäischen Wirtschaftsordnung.

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    Reform der Europäischen Union

    Das derzeit gültige europäische Vertragswerk wurde 2007 in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon verabschiedet. Der Vertrag von Lissabon hat der EU zusätzliche Kompetenzen, etwa in der Klimapolitik, übertragen und die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt, z. B. durch die Einführung des Amtes eines „EU-Außenministers“.

    Vor allem aber wurden einige institutionelle Reformen durchgeführt, welche die Entscheidungsfindung in der EU sowohl demokratischer als auch effizienter machen sollten. Dazu zählte u. a. die Stärkung des Europäischen Parlaments, das nun neben dem Ministerrat gleichberechtigter Gesetzgeber ist, die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Gesetzesinitiativen anzuregen, die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip zugunsten von Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat sowie die Schaffung der Position des Präsidenten des Europäischen Rates.

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    Perspektiven: „Konferenz zur Zukunft Europas"

    Ein wichtiger Schritt in Richtung Veränderung und Erneuerung der EU ist die „Konferenz zur Zukunft Europas", mittels derer neue Ideen und Visionen für ein Europa der Zukunft entwickelt wurden. Und dies nicht im Hinterzimmer der Institutionen, sondern auf digitalen Versammlungen, in Bürger- und Jugendagoras, geneinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern. Schon lange forderten diese mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung.

    Die  Zukunftskonferenz startete am Europatag 2021 und ging über ein Jahr. In Bürgerforen konnten sich 800 EU-Bürgerinnen und -Bürger am Prozess beteiligen. Über eine digitale Plattfom waren darüber hinaus alle aufgerufen, ihre Ideen einbringen. Welche Änderungen sind nötig, um Europa besser auf die Zukunft vorzubereiten? Wie kann die Europäische Union demokratischer und handlungsfähiger werden?

    Hier ausführliche Informationen:

    „Konferenz zur Zukunft Europas"

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    Literaturhinweise

    • Achour,  Sabine  u.  a.  (Hrsg.)  (2020): Methodentraining für den Politikunterricht, Frankfurt/Main.
    • Ackermann,  Paul/Breit,  Gotthard/Cremer,  Willi/Massing,  Peter/Weinbrenner,  Peter  (Hrsg.)  (2015):  Politikdidaktik kurzgefasst. 13 Planungsfragen für den Politikunterricht, 4. Auflage Frankfurt/Main.
    • Abendschön,  Simone/Tausendpfund,  Markus  (2018): „Was  wissen  Kinder  von  Europa?“  in:  Schöne,  Hel-mar/Detterbeck, Klaus (Hrsg.): Europabildung in der Grundschule, Frankfurt/Main, S. 69-86.
    • Becker,  Peter/Lippert,  Barbara  (Hrsg.)  (2020): Handbuch Europäische Union, Wiesbaden.
    • Detjen,   Joachim  (2002):  Leitbilder der Demokratie-Erziehung: Reflektierte Zuschauer – interventionsfähige Bürger – Aktivbürger
    • Detjen, Joachim  (2004): „Europäische Unübersichtlichkeiten – Wie soll die politische Bildung mit der Kompliziertheit und Intransparenz der Europäischen Union umgehen?“  in:  Weißeno,  Georg  (Hrsg.):  Europa  verstehen lernen – Eine Aufgabe des Politikunterrichts, Bonn, S. 126-143.
    • Detjen, Joachim (2013): Politikkompetenz Urteilsfähigkeit, Schwalbach/Ts.
    • Detjen,  Joachim/Massing, Peter/Richter, Dagmar/Weißeno,  Georg  (2012): Politikkompetenz – ein Modell, Wiesbaden.
    • Immerfall,  Stefan  (2018):  „EU-Bildung  zwischen  Affirmation und Skepsis – wie kritisch soll der EU-Unterricht  sein“  in:  Schöne,  Helmar/Detterbeck,  Klaus (Hrsg.): Europabildung in der Grundschule, Frankfurt/Main, S. 119-134.
    • Massing,  Peter  (2014):  „Institutionenkundliches  Lernen“ in: Sander, Wolfgang (Hrsg.): Handbuch politische Bildung, 4. Auflage Schwalbach/Ts., S. 295-302.
    • Ministerium  für  Kultus,  Jugend  und  Sport  (2016): Bildungsplan 2016. Gemeinsamer Bildungsplan für die Sekundarstufe I, Gemeinschaftskunde, Stuttgart.
    • Oberle,  Monika  (2012):  Politisches  Wissen  über  die Europäische  Union.  Subjektive  und  objektive  Politikkenntnisse von Jugendlichen, Wiesbaden.
    • Schöne, Helmar/Immerfall, Stefan (2015): „EU-Bildung in der Schule – Erfahrungen und Desiderate“ in: Oberle, Monika (Hrsg.): Die Europäische Union erfolgreich vermitteln.  Perspektiven  der  politischen  EU-Bildung heute, Wiesbaden, S. 67-80.
    • Shell  Deutschland  (Hrsg.)  (2019): Jugend  2019.  Eine Generation meldet sich zu Wort [18. Shell Jugendstudie], Weinheim/Basel.
    • Weißeno,  Georg/Detjen,  Joachim/Juchler,  Ingo/Massing,  Peter/Richter,  Dagmar  (2010): Konzepte  der Politik – ein Kompetenzmodell, Bonn.
    • Westle, Bettina/Johann, David (2010): „Das Wissen der Europäer/innen über die Europäische Union“ in: Faas, Thorsten/Arzheimer, Kai/Roßteutscher, Sigrid (Hrsg.): Information  –  Wahrnehmung  –  Emotion.  Politische Psychologie in der Wahl- und Einstellungsforschung, Wiesbaden, S. 353-374.

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    Unterrichtsmaterialien

    Materialien und Downloads für die Behandlung der Geschichte der Europäischen Union im Unterricht finden Sie in unserem Bereich

    Unterrichtsmaterialien: Geschichte

     

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