Aufgaben und Arbeitsweise
Der Ministerrat ist das wohl wichtigste Organ der Europäischen Union und hat sechs zentrale Aufgaben: Er...
- verabschiedet Rechtsvorschriften (oft gemeinsam mit dem Parlament), die meist von der Kommission - die später auch für die Umsetzung verantwortlich ist -, vorgeschlagen werden.
- sorgt in seinem Bereich "Wirtschaft und Finanzen" durch die Wirtschafts- und Finanzminister für die Koordinierung der Europäischen Wirtschaftspolitik;
- schließt internationale Verträge mit Drittstaaten oder anderen Organisationen;
- genehmigt gemeinsam mit dem Parlament den Haushaltsplan;
- entwickelt die Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) nach den Vorgaben des Europäischen Rates und
- koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Polizeikräfte und Gerichte.
Beschlüsse im Rat: Die Stimmen pro Land
Beschlüsse im Rat werden per Abstimmung gefasst. Jedes Mitgliedsland hat ein bestimmte Anzahl von Stimmen, dabei gilt, je größer die Einwohnerzahl eines Landes ist, desto mehr Stimmen hat es. Jedoch wird die Zahl der Stimmen zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder angepasst:
Land | Anzahl der Stimmen |
| Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich | 29 |
| Spanien und Polen | 27 |
| Rumänien | 14 |
| Niederlande | 13 |
| Belgien, Tschechien, Griechenland, Ungarn und Portugal | 12 |
| Bulgarien, Österreich und Schweden | 10 |
| Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei und Finnland | 7 |
| Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg und Slowenien | 4 |
| Malta | 3 |
| GESAMT | 345 |
Qualifizierte Mehrheit
In einigen besonders sensiblen Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Steuer-, Asyl- und Einwanderungspolitik müssen die Beschlüsse des Rates einstimmig gefasst werden, d. h. jeder Mitgliedstaat kann in diesen Bereichen ein Veto einlegen.
In den meisten Fragen beschließt der Rat jedoch mit qualifizierter Mehrheit. Diese gilt als erreicht, wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt und wenn mindestens 255 befürwortende Stimmen abgegeben werden.
Darüber hinaus kann ein Mitgliedstaat überprüfen lassen, ob durch die befürwortenden Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU vertreten werden. Kann dies nicht bestätigt werden, gilt der Beschluss als abgelehnt.
Mit einem Abstimmungsrechner können Sie verschiedene Abstimmungsvarianten durchspielen und die Ergebnisse ausrechnen lassen.
| Veränderungen ab 2014 Zwar ist mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages nun festgelegt, dass der Rat generell mit qualifizierter Mehrheit entscheidet und nur in bestimmten Ausnahmefällen einstimmig. Allerdings soll das Modell der doppelten Mehrheit erst ab 2014 gelten, statt ab 2009, wie von der Verfassung vorgesehen war. Bis dahin bleibt für Mehrheitsentscheidungen im Rat das im Vertrag von Nizza festgelegte Stimmenverhältnis bestehen. Dies ist vor allem auf Forderungen von Polen zurückzuführen, für das der Vertrag von Nizza deutlich günstiger war. Vom 1. November 2014 bis Ende März 2017 werden dann die Abstimmungsregeln der doppelten Mehrheit gelten. Während dieses Zeitraums kann jedoch jedes Ratsmitglied beantragen, dass weiterhin die Abstimmungsregeln des Vertrags von Nizza angewendet werden. Erst ab 2017 gilt das neue Abstimmungsverfahren uneingeschränkt. Als erweiterter Minderheitenschutz wurde zudem die Weitergeltung des sogenannten Kompromiss von Ioannina vereinbart. Demnach werden die Verhandlungen im Rat für eine „angemessene Frist“ fortgesetzt, wenn dies mindestens 33,75 % der Mitgliedstaaten oder mindestens 26,25 % der repräsentierten Bevölkerung verlangen. Ab 1. April 2017 kommt der Kompromiss von Ioannina vereinfachend auch schon zur Anwendung, wenn mindestens 24,75 % der Mitgliedstaaten oder mindestens 19,25 % der repräsentierten Bevölkerung die Fortsetzung der Verhandlungen im Rat verlangen. |
Arbeitsweise
Mit dem Vertrag von Lissabon wird das Prinzip der Teampräsidentschaft (Trio) institutionalisiert. Drei vorher festgelegte Mitgliedsstaaten arbeiten für jeweils 18 Monate zusammen um die Kontinuität der Themen sicherzustellen. Jeweils sechs Monate übernimmt eines der Mitglieder den Vorsitz in den diversen Ratssitzungen und Ausschüssen (von Januar bis Juni, und von Juli bis Dezember), die anderen zwei unterstützen es dabei. Seit dem 01.01.2010 ist dies Spanien (unterstützt von Belgien und Ungarn).
Die Ratspräsidentschaft bedeutet für die jeweilige Regierung zunächst einmal organisatorische Pflichten: Sie muss die Treffen des Rats terminlich festlegen und formell einberufen, die Tagesordnung vorschlagen und dafür sorgen, dass am Tagungsort alles reibungslos ablaufen kann. Das betrifft sämtliche Ebenen, von den rund 100 offiziellen und informellen Ministertreffen bis zu den wöchentlichen Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter und den rund 1500 Sitzungen vieler Ratsarbeitsgruppen. Bei allen Ratstreffen führt der Vertreter des Landes, das die Präsidentschaft innehat, den Vorsitz. Die Präsidentschaft hat auch die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wenn Verhandlungen in eine Sackgasse geraten.
Die Treffen der Ministerinnen und Minister werden vom sogenannten Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV, frz. Abkürzung COREPER) vorbereitet. Dem AstV gehören die Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten, d.h. die Botschafter bei der EU und ihre Stellvertreter an. Der AStV stützt sich in seinen Beratungen wiederum auf die Arbeitsergebnisse von rund 300 ständigen Arbeitsgruppen des AStV. In diesen Arbeitsgruppen kommen die Fachleute aus den nationalen Ministerien oder Beamte aus den Ständigen Vertretungen zusammen. Vertreter der Kommission nehmen ebenfalls teil. Sie prüfen die Beschluss- und Gesetzesentwürfe, machen Änderungsvorschläge und entwickeln Kompromisse, die im Rat eine Einigung ermöglichen.
Link zum Rat der Europäischen Union:
Der Rat der Europäischen Union - Deutsche Seiten
