Die Verträge

Vertrag zur Gründung der Europäischen Union - Römische Verträge (1957)

50 Jahre Römische Verträge (EU2007 - Deutschland Präsidentschaft der EU)

Vertrag über die Europäische Union - Vertrag von Maastricht (1992)

Vertrag von Amsterdam zur Revision der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht (1997)

Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte. (2001 unterzeichnet und 2003 in Kraft getreten)

Mit dem Vertrag von Nizza bereitet sich die Europäische Union für die Aufnahme der Beitrittsländer vor. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hatten sich in Nizza im Jahre 2000 auf einen tragfähigen Kompromiss geeignet, der die Integrationsfähigkeit in der Union auch während der kommenden Erweiterungsphase erhält und die Legitimität ihrer Entscheidungen stärkt.

Grundrechtecharta der Europäischen Union

Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission haben zum Auftakt des Europäischen Rats von Nizza am 7. Dezember 2000 die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert. Damit sind die auf Unionsebene geltenden Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt.

Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Er ersetzt die bestehenden Verträge nicht, sondern passt sie den zukünftigen Herausvorderungen der veränderten EU an.

Die wichtigsten Ziele des Vertrags sind:

  • Ein demokratischeres und transparenteres Europa: Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente sollen eine größere Rolle spielen und die Bürger sollen mehr Möglichkeiten haben, sich Gehör zu verschaffen.Transparenz soll auch auf der Zuständigkeitsebene geschaffen werden.
  • Ein effizienteres Europa mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln, d.h. schlanken und modernen Institutionen, mit erhöhter Handlungsfähigkeit in den Schwerpunktbereichen der heutigen EU - angepasst an 27 Mitgliedstaate.
  • Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit. Die Charta der Grundrechte soll in das  europäische Primärrecht einbinden werden und zum Schutz der europäischen Bürger sind neue Instrumente der Solidarität vorgesehen.
  • Eine Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumente der EU. Europa soll durch diesen Vertrag in den Beziehungen zu seinen internationalen Partnern eine klare Position einnehmen können. Wirtschaftliche, humanitäre, politische und diplomatische Stärken Europas sollen zur Förderung der europäischen Interessen und Werte weltweit nutzbar gemacht werden, wobei jedoch die besonderen außenpolitischen Interessen der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben sollen.

Der Vertrag von Lissabon - Was bleibt und was verändert sich in der EU (tagesschau.de - multimedia)

Nach oben


 

Die Verträge

 


Blau eingefärbt sind hier die Gründungsmitglieder der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Das Vertragswerk der so genannte Montanunion wurde 1951 in Paris unterzeichnet und trat 1952 in Kraft.

 
 
 
 

© 2012 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
www.lpb-bw.de