Charta der Grundrechte

Der EU-Reformvertrag weist ausdrücklich auf die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" hin, ohne dass sie selbst Vertragsbestandteil wäre. Am Vortag der Unterzeichnung des "Vertrages von Lissabon" hatten Vertreter der wichtigsten EU-Institutionen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Straßburg die Charta proklamiert und unterzeichnet. Das Europäische Parlament hat am 12. Dezember 2007 mit großer Mehrheit die  Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebilligt. Mit 477 Ja- zu 106 Nein-Stimmen wurde eine Änderung angenommen, in der die Abgeordneten eindringlich an Polen und das Vereinigte Königreich appellieren, "alle Anstrengungen zu unternehmen, um doch noch zu einem Konsens über die uneingeschränkte Geltung der Charta zu kommen". Die Abgeordneten beauftragen somit den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, vor der Unterzeichnung des Reformvertrags, die Charta gemeinsam mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission feierlich zu verkünden.

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Charta der Grundrechte

 


Präambel

 
 
 
 
 

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