Geschichte

  • 1950 - 1952:

    Der Ursprung des Europäischen Parlaments liegt in der so genannten "Gemeinsamen Versammlung" der 6 EGKS Staaten (EGKS = Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), die mit den Pariser Verträgen von 1951/52 gegründet wurde. Zu den sechs Staaten zählten: Belgien, Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Italien und die Niederlande.

    Die Versammlung umfasste 78 Abgeordnete, die von den Nationalen Parlamenten bestimmt wurden und nur ein beratendes Gremium für die EGKS darstellten.

    Einer der “Gründerväter” war der damalige französische Außenminister Robert Schuman, der im Jahr 1950 eine enge Zusammenarbeit der Kohle- und Stahlindustrie in Westeuropa vorschlug. Die dazu veröffentlichte Erklärung von Schuman am 9. Mai 1950 geht als die “Schuman-Erklärung” in die Geschichte ein. Diese Erklärung von Robert Schuman galt als der Anstoss zur friedlichen Zusammenarbeit der Völker in Europa und daher wird der 9. Mai heute jährlich als “Europatag” der Europäischen Union gefeiert.

  • 1957

    Mit den Römischen Verträgen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) wurde sowohl der Name in "Europäische Parlamentarische Versammlung", als auch die Zahl der Abgeordneten auf 152 erhöht. Die Versammlung wurde aber weiterhin von den nationalen Parlamenten delegiert und hatte nur beratende Funktion.

  • 1967

    In diesem Jajhr wurden die Einrichtungen der drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EURATOM, EWG) zu den "Europäischen Gemeinschaften" (Abkürzung: EG) vereinigt.
    Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission, einen gemeinsamen Ministerrat und das Europäische Parlament.
    Die Mitglieder des Europäischen Parlaments wurden zunächst von den nationalen Parlamenten der EG-Mitgliedsländer bestimmt. Die direkte Wahl der Europaabgeordneten durch die Bürgerinnen und Bürger wurde erst später eingeführt.

  • 1970 - 1975

    Zwischen 1970 und 1975 erhielt das Parlament erste Rechtssetzungsbefugnisse und erhielt seinen heutigen Namen "Europäisches Parlament". Mit der Norderweiterung (Vereinigte Königreich (von Großbritannien und Nordirland), Dänemark und Irland) im Jahre 1972 erweiterte man das Plenum auf 198 Abgeordnete. Des weiteren erhielt es Haushaltskompetenzen und die Möglichkeit Vermittlungsverfahren einzuleiten.

  • 1979

    Das Jahr 1979 brachte die wohl wichtigste Änderung für die Demokratie in der Europäischen Union. Durch die erste Wahl des Europäischen Parlaments durch die Unions-Bürger wurde das Parlament direkt demokratisch legitimiert.
    410 Abgeordnete, die auf 5 Jahre gewählt wurden, bildeten das einzige direkt von den Bürgern gewählte Gremium der EG.

  • 1981 -1987

    8 Jahre später erlangte das Parlament durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) von 1987 Änderungs- und Vetorechte, u. a. zu Entscheidungen, die den europäischen Binnenmarkt bestrafen.
    Mit der Süderweiterung der Union (Griechenland 1981, Spanien u. Portugal 1986) wurde das Plenum auf 518 Abgeordnete vergrößert. Auch seine Rechte wurden um ein "Verfahren der Zusammenarbeit" (mit der Kommission) und um das "Zustimmungsverfahren" (manche Entscheidungen benötigten die Zustimmung des EP) erweitert.

  • 1992 -1995

    Eine neuerliche Aufwertung erlangte das Parlament durch den Vertrag von Maastricht (1993). Die Mitentscheidungs- und Zustimmungsrechte wurden ebenso wie die parlamentarische Kontrollfunktion erweitert.
    Mit diesem Vertrag wurde die heutige "Europäische Union" (EU) begründet.
    Seine Anzahl von 626 Abgeordneten erlangte es mit der Erweiterung um die ehemaligen EFTA-Staaten (European Free Trading Association; Finnland, Österreich und Schweden) von 1994/95.

  • 1999

    Der Vertrag von Amsterdam brachte 1999 die letzte große Änderung. Das Europäische Parlament wird in vielen Politikbereichen Rechtsetzendes Organ (Mitendscheidung). Im Hinblick auf die künftige Erweiterung wurde die Anzahl der Parlamentarier auf 700 fix vorgeschrieben und auch die Mitentscheidungsverfahren wurden vereinfacht und ausgeweitet.

  • 2002

    Bereits im Jahr 1992 hatten die damals 12 EU-Länder beschlossen, eine gemeinsame Währung unter dem Namen "Euro" einzuführen.

    Diese gemeinsame Währung wurde schließlich am 1. Januar 2002 offiziell eingeführt. Euro-Banknoten und Euro-Münzen ersetzten die nationalen Währungen in 12 der 15 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Finnland).
    Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich (von Großbritannien und Nordirland) haben den Euro noch nicht eingeführt, sondern ihre nationalen Währungen behalten.

  • 2004 - 2007

    Die EU wächst auf 25 Staaten
    Nach dem Fall der Mauer in Berlin am 9. November 1989 wurde am 3. Oktober 1990 die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten vollzogen. In dieser Zeit veränderte sich Europa sehr, denn die Staaten in Osteuropa lösten sich aus der Vorherrschaft der Sowjetunion und suchten den Anschluss an Westeuropa.
    Am 1. Mai 2004 wurde die Europäische Union  durch den Beitritt von 10 Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) auf 25 Mitgliedsländer erweitert. Slowenien führte am 1. Januar 2007 als 13. EU-Mitglied den Euro als Landeswährung ein.
    Bulgarien und Rumänien wurden am 1. Januar 2007 neue EU-Mitgliedsländer und die Europäische Union wurde damit auf insgesamt 27 Mitgliedstaaten erweitert.

    Mit den letzten Beitritten erhöht sich die Gesamtzahl der EU-Abgeordneten vorübergehend auf insgesamt 785. Zur Europawahl 2009 wird sich die Zahl der Abgeordneten wieder verringert.

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