Die Erweiterung

Die Europäische Gemeinschaft entstand nicht zuletzt aus dem Sicherheitsbedürfnis der europäischen Staaten nach dem zweiten Weltkrieg. Staaten, die sich vorher bekriegt hatten, kamen zu dem Schluss, dass ohne eine engere Zusammenarbeit und Freundschaft auf dem alten Kontinent kein Frieden möglich ist.

Im Laufe der Jahre gesellten sich zu den Gründungsmitgliedern Frankreich, Deutschland, Italien und den Benelux-Staaten auch andere Staaten Europas.

Mit der Norderweiterung um Großbritannien, Irland und Dänemark (1973), der Süderweiterung um Griechenland (1981), Portugal und Spanien (1986) und der EFTA-Erweiterung (European Free Trade Association) um Österreich, Finnland und Schweden (1995) wuchs die Europäische Union auf 15 Mitgliedsstaaten an.

Die so genannte Ost-Erweiterung der EU von 15 auf nun 27 Mitgliedsstaaten erfolgte in zwei Phasen. Die ersten zehn dieser Länder - Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien traten am 1. Mai 2004 bei. Bulgarien und Rumänien folgten in der zweiten Phase am 1. Januar 2007.

Beitrittskandidaten und potenzielle Bewerberländer

Die Länder Südosteuropas stehen auf der Liste zukünftiger Erweiterungen ganz oben. Dabei befinden sich diese Länder auf ihrem Weg in Richtung EU in verschiedenen Stadien der Beitrittsreife.
 
Kroatien und die Türkei sind Beitrittskandidaten. Am 3. Oktober 2005 wurden die Beitrittsverhandlungen mit ihnen eröffnet. Im Dezember 2005 hat die Europäische Kommission der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Beitrittslandes verliehen. Die Beitrittsverhandlungen haben aber noch nicht begonnen.

Alle anderen westlichen Balkanländer sind potenzielle Bewerber:
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien einschließlich des Kosovos im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats. Die EU hat sich wiederholt auf höchster politischer Ebene zur EU-Mitgliedschaft der westlichen Balkanländer bekannt, sofern diese die Beitrittskriterien erfüllen.

Kopenhagener Kriterien

Die zukünftigen Mitgliedsländer müssen bestimmte wirtschaftliche und politische Bedingungen, die so genannten "Kopenhagener Kriterien", erfüllen, um der Union beizutreten zu können. Den folgenden Voraussetzungen müssen die neuen Mitgliedsländer daher entsprechen:

  • Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;
  • Eine funktionierende Marktwirtschaft
  • Die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen.

Die EU ihrerseits unterstützt diese Staaten bei der Verbesserung der Infrastruktur und Wirtschaft, hilft bei der Übernahme des EU-Rechts, und stellt finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

Die Entscheidung für eine erneute Erweiterung der Europäische Union ist eng mit dem Zusammenbruch des Ostblocks verknüpft.
Die Länder Osteuropas sollen bei ihrer Transformation von einem totalitären Herrschaftssystem hin zu demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen unterstützt werden und durch ihre Integration in die Europäische Union ein großer Schritt zur Friedenssicherung in Europa getan werden.

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